Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
04.06.2023 , 07:15 Uhr
Reichsbürger?
zum Beitrag02.06.2023 , 23:22 Uhr
Und wo liegt jetzt das Problem? Die wollen nur wissen, wieviele kommen, um ihr Personal anzupassen. Und das Demonstrationsrecht der friedlichen Teilnehmer gewährleisten.
zum Beitrag09.02.2022 , 04:53 Uhr
Wieso muss sie verbeamtet werden? Sind Kerry und Xie das auch?
zum Beitrag20.06.2020 , 14:37 Uhr
Selbst wenn "ein Schild und ein Schlagstock (...) gegen einen irren Zivilisten mit Messer" ausreichen würden (was nicht der Fall ist), dann nützen sie im Auto herzlich wenig. Und wenn die Polizei sie am Mann mitführt, würde das nicht zu Unrecht als eskalierend eingestuft werden. Taser gibt es nicht und Pfefferspray wirkt selten und ist unkalkulierbar. Also kein Haken dran. Und kein SEK, denn bis das da ist, dauert es Stunden.
zum Beitrag20.06.2020 , 11:25 Uhr
Möglicherweise, weil ein "nicht psychisch Kranker" über die innere Steuerungsfähigkeit verfügt, es zu vermeiden, mit Waffen auf Polizisten loszugehen, weil er sich über die möglichen Konsequenzen bewußt ist? Weil es sich in den beschriebenen Fällen tatsächlich um psychisch Kranke handelte? wahrscheinlich noch mit einer belegbaren Vorgeschichte?
zum Beitrag20.06.2020 , 08:38 Uhr
Kommentar gelöscht. Die Moderation
zum Beitrag07.09.2018 , 09:52 Uhr
Wo im Ausland leben Sie denn? Wenn es da besser ist, komme ich da auch hin!
zum Beitrag07.09.2018 , 09:50 Uhr
Aber wo sind denn die Beweise? Ich bitte die Mitforisten, mir mal einen Link anzugeben, damit ich da argumentativ besser aufgestellt bin. Es muß doch Videos geben, die gibt es doch immer.
zum Beitrag30.08.2018 , 18:49 Uhr
Irgend ein Wichtigtuer. Aber: Wenn man den ganzen Tag mit Verbrechern zu tun hat, wird man so.
zum Beitrag30.08.2018 , 18:47 Uhr
Links wie rechts und in der Mitte! Überall.
zum Beitrag30.08.2018 , 13:15 Uhr
§ 353d Nr. 3 Strafgesetzbuch
zum Beitrag30.08.2018 , 13:12 Uhr
Doch, da sind einige Szenarien möglich: So einen Haftbefehl hat das Gericht, klar, es hat ihn ja erlassen. Dann der Beschuldigte (möglicherweise bei seinen Effekten in der JVA), der Dolmetscher des Beschuldigten für die schriftliche Übersetzung in die Landessprache, der Verteidiger (in dem Fall aber wohl noch nicht vorhanden), die JVA (ohne HB nehmen die niemanden an), die Staatsanwaltschaft und vielleicht in Mehrausfertigung die Polizei für die Akten. Die Ausfertigungen unterscheiden sich nicht, deshalb dürfte die Nachweisführung bzw. Täteridentifikation nur möglich sein, wenn man die Verbreitungskanäle zurückverfolgt. Schwierig bis unmöglich, das bindet Kräfte, die anderswo weiß Gott mehr benötigt werden.
zum Beitrag29.08.2018 , 18:17 Uhr
Es gibt auch arabische Rassisten. Wer hat eigentlich den Sklavenhandel in Ostafrika organisiert. Und wer organisiert ihn immer noch im Libyen?
zum Beitrag29.08.2018 , 18:10 Uhr
Ja, so wie Charles Manson das vorhatte, gelle? Jetzt wo sie es sagen, hat der eigentlich ein Alibi? Vielleicht hat er seinen Tod nur vorgetäuscht? Bestimmt.
zum Beitrag29.08.2018 , 18:04 Uhr
Ein etwas - äh - schwer zu konsumierender Beitrag...
zum Beitrag07.01.2017 , 09:15 Uhr
Es geht hier um verrichtungsorientierte Bündelung von Kompetenzen, nicht um deren Erweiterung!
zum Beitrag07.01.2017 , 09:13 Uhr
Was haben Ihre Kommentare jetzt eigentlich für einen Bezug zum von Herrn Rath in interessanter Weise behandelten Thema?
zum Beitrag13.01.2016 , 12:52 Uhr
Ich finde, auch für den Fall, daß man diese Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt, muß es in begründeten Ausnahmefällen für die wirklich individuell politisch Verfolgten einen Zugang zum Asylverfahren geben.
Was spricht gegen ein Botschaftsverfahren?
Andererseits halte ich den Schritt, die Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer zu definieren, für unumgänglich. Hier trefefn sich sicherheitspolitische Erwägungen mit dem Verlangen, sich auf wirklich Schutzbedürftige konzentrieren. Familien, Frauen und Kinder in erster Linie. Die bleiben aber derzeit völlig außen vor, da die derzeitige Politik einfach das Recht des Stärkeren bei der Immigration nach Deutschland fördert.
zum Beitrag10.01.2016 , 10:49 Uhr
Ja, schön und gut. Ich glaube auch, dass Religion und Ideologien oft dafür herhalten müssen, moralisches Fehlverhalten zu bemänteln. Die Probleme lassen sich besser erfassen, wenn man sie von der psychologischen bzw. soziologischen Seite her betrachtet: http://www.sueddeutsche.de/politik/interview-psychologe-uebrig-bleibt-dasmacho-gehabe-1.2810369
oder: http://www.sueddeutsche.de/panorama/sexuelle-uebergriffe-in-koeln-verlierer-in-der-uebermacht-1.2810365
Ich verstehe die Intention des Artikels, weiß aber nicht, welchen Beitrag er zur aktuellen Debatte leisten kann. Dass sexuelle Gewalt nicht durch den islamischen Glauben gedeckt wird, war mir schon vorher bekannt. Das Problem ist ein anderes.
PS: Die BKA-Statistik (die unter Verschluß ist) würde ich nicht zitieren, solange ich sie nicht gesehen habe.
zum Beitrag08.01.2016 , 18:17 Uhr
Welcher Innenminister? Jäger oder der Bundesinnenminister De Maizière. Letzterer hatte mit Köln jetzt eigentlich wenig zu tun, wenn man mal davon absieht, dass er die mobile Komponente der Bundespolizei an der Grenze zu Österreich einsetzt und sie damit nicht mehr zur Unterstützung in Köln zur Verfügung stand. Ansonsten tut er eigentlich immer nur, was ihm seine Chefin aufträgt. Was aber dann auch schlimm genug ist.
zum Beitrag08.01.2016 , 12:32 Uhr
Danke für diesen Beitrag! Den Vogel abgeschossen hat Herr Gabriel, der ausländische Täter in die Gefängnisse ihrer Heimatstaaten schicken will. Wie bitteschön soll das denn gehen? Ich denke aber, die Bürger haben ein Gespür dafür, dass sie es mit rein populistischen Äußerungen zu tun haben. Wie ein Berliner Richter im Morgenmagazin heute sehr engagiert und richtig herausstellte, ist es viel wichtiger, das vorhandene Instrumentarium der Strafverfolgung effektiv und konsequent anzuwenden.
zum Beitrag08.01.2016 , 06:36 Uhr
Na, wenn er das in perfektem Deutsch vorgertragen hat, könnte man doch von einem schönen Integrationserfolg sprechen. Na, irgendwie wird er es schon gesagt haben. Dass er es gesagt hat, bezweifle ich nicht. Habe beruflich viel mit den Neumigranten zu tun, und es ist in der Tat so, dass sie sich auf eine persönlich durch die BKin ausgesprochene Einladung berufen. So wird das wohl im vorderen Orient kommuniziert.
zum Beitrag07.01.2016 , 19:33 Uhr
In diesem Fall ja. Aber bei der Bekämpfung von organisierter und überregionaler Kriminalität würde ich das anders sehen.
zum Beitrag07.01.2016 , 18:29 Uhr
Au Backe, das hätte ich jetzt nicht gedacht. Das muß man erst mal verdauen. Aber verdammt nochmal, warum wird das unter den Teppich gekehrt?
zum Beitrag07.01.2016 , 18:14 Uhr
Der Artikel, den wir hier kommentieren, greift vor dem Hintergrund der Ereignisse in Köln die allgemeine Problematik der Abschiebung von Intensivtätern auf. Die gibt es leider. Was in Köln durch wen an Straftaten verübt würde, muß noch ermittelt werden.[...] gekürzt. Bitte die Netiquette beachten. Die Moderation
zum Beitrag07.01.2016 , 17:53 Uhr
Ich kann ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen, was Sie eigentlich wollen. Es hört sich für mich an wie: Bitte keine Aufklärung, denn die bringt eine Wahrheit ans Licht, die möglicherweise unangenehm wäre. Und ohne Tataufklärung sollen nach sieben Tagen die Täter präsentiert werden? Schon mal was von Rechtsstaatlichkeit gehört?
zum Beitrag07.01.2016 , 17:37 Uhr
Die Tätergruppierungen sind wohl schon vorher aufgetreten, möglicherweise waren sie auch zu Silvester vor Ort, aber man muß jedem Täter die individuelle Tatbeteiligung zu- und nachweisen. Mal ehrlich: Das ist schwierig. Hinzu kommt, dass die Justiz in NRW als recht täterfreundlich, oder anders ausgedrückt, recht lasch gilt. Verurteilungen werden zum Glücksfall. Eine Hoffnung besteht für mich nur darin, dass sich die Herrschaften gerne gegenseitig mit dem Handy filmen. Aber einfach mal ein Handy einkassieren und auswerten, das geht auch nicht. Dafür brauch man schon einen konkreten Straftatverdacht.
zum Beitrag07.01.2016 , 17:28 Uhr
Intransparent ist es, aber zweckmäßig im Sinne der Verhütung und Verfolgung und Straftaten sicher nicht.
Aber das Rühren an föderalistischen Absurditäten ruft ja jedesmal Widerstand hervor.
zum Beitrag07.01.2016 , 17:17 Uhr
Fakt ist aber eins: Wer das deutsche Staatsagebiet erreicht und behauptet, seine Papiere verloren zu haben, den bekommt man nie wieder los. Er bekommt hier eine neue Identität.
Abschiebung ohne Mitwirkung der Herkunftsstaaten und der Asylbegehrenden selber ist nicht möglich! Vor diesem Hintergrund ist eine Politik der offenen Grenzen höchst problematisch. Ich schlage vor: 1. Effektive Grenzsicherung. 2. Keine Papiere, keine Einreise, es sei denn, der (dann wirklich) Flüchtling kann sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention berufen, kommt zum Beispiel aus Syrien oder dem Irak. Und das läßt sich duch einfache Fragen mit Hilfe eines Dolmetschers prüfen.
So: Jetzt warte ich wieder auf das Zaun-und-Schießbefehl_"Argument"!
zum Beitrag07.01.2016 , 16:51 Uhr
Aber gerne: Die örtliche Zuständigkeit ist auf das Gebiet der Bahnanlagen beschränkt, im vorleiegenden Fall also auf den Bahnhof. Was das für Blüten treibt, wurde in der TAZ bereits berichtet: http://www.taz.de/Urteil-des-Bundesverwaltungsgerichts/!5041192/
Was die Gefahrenabwehr betrifft, ist § 3 BPOLG die maßgebliche Regelung:
(1) Die Bundespolizei hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die 1.
den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder
2.
beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen.
Der Begriff "Benutzer der Bahn" ist hierbei nach herrschender Mahnung weit gefasst, dass heißt, es ist jeder, der sich im Bahnhof oder auf sonstigen Bahnanlagen aufhält.
Was die Strafverfolgung betrifft, zieht S 12 BPOLG die Grenzen:
(1) Die Bundespolizei nimmt die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung (§§ 161, 163 der Strafprozeßordnung) wahr, soweit der Verdacht eines Vergehens (§ 12 Abs. 2 des Strafgesetzbuches) besteht, das
(...)
5.
auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes begangen wurde und gegen die Sicherheit eines Benutzers, der Anlagen oder des Betriebes der Bahn gerichtet ist oder das Vermögen der Bahn oder ihr anvertrautes Vermögen betrifft (...)
Wichtig ist hierbei, dass eine Beschränkung der Strafverfolgung auf Vergehen existiert, dass heißt mit einer Mindeststrafandrohung von weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe. Bei den vorliegenden Straftaten handelt es sich aber um Raub und sexuelle Nötigung, das sind Verbrechen mit einer Mindeststrafandrohung von einem Jahr. Die Verfolgung von Verbrechen obliegt auch dann der Landespolizei, wenn sie in räumlicher Zuständigkeit der Bundespolizei stattgefunden hat.
Das war jetzt vielleicht ein bißchen trocken, aber ich hoffe, ich konnte Dir helfen!
zum Beitrag07.01.2016 , 10:41 Uhr
Man muß sich mal auf der vergegenwärtigen, wer da mit der Kritik voranmarschiert.
Ulla Jelpke, die hinter jedem Polizeieinsatz Diskriminierung und Unterdrückung vermutet, und ein Bundesinnenminister, der für die mangelhaften (und das ist noch untertrieben) Grenzkontrollen (Unterstützungsangebote der bayrischen LaPo wurden ja abgewiesen) und rudimentären Registrierung der Immigranten mitverantwortlich ist. Unfaßbar!
zum Beitrag06.01.2016 , 23:35 Uhr
"Eine Gruppe organisierter Krimineller nutzte das Durcheinander am Hauptbahnhof aus, um mehrere Frauen zu bestehlen und dabei auch sexuell belästigen."
Was soll dieser Euphemismus? Die Frauen hatten Todesangst! Die sexuelle Gewalt, anonym aus der Masse heraus, war Selbstzweck! Die haben sich auch gegenseitig mit Feuerwerk beschossen und verprügelt. Es war ganz einfach Gewalt.
Und die Frauen waren naturgemäß zu einem großen Teil selbst mit Migrationshintergrund.
Dass das Geschehene aus ideologischen Grundeinstellungen heraus interpretiert wird (wie Sie es ja auch mit Recht selbst tun) ist die eine Sache, die andere ist es aber, die Realitäten anzuerkennen. Und sich an ihnen abzuarbeiten.
zum Beitrag06.01.2016 , 23:17 Uhr
Ja, die Sache soll relativiert und schließlich weggedrückt werden. Ein Weltbild muß gerettet werden. Finde ich sogar verständlich, denn nichts ist schmerzhafter als Veränderung, vor allem im Denken.
Die sexuelle Gewalt war Selbstzweck, behaupte ich jetzt mal, nach allem, was als gesichert gelten kann. Das hat mit "Antanzen" nichts mehr zu tun.
An einen Flashmob glaube ich nur insoweit, dass man sich einfach zu Silvester an prominenten Plätzen getroffen hat. Und dann haben einige viele eben das Verhalten an den Tag gelegt, das jeder kennt, der schon mal den Maghreb bereist hat, zusätzlich durch Alkohol befeuert.
zum Beitrag06.01.2016 , 18:41 Uhr
Bisher habe ich unseren Staat als Schutzraum empfunden! Ich verstehe Ihre Gedanken, frage mich aber, wie es soweit kommen konnte. Traurig.
zum Beitrag06.01.2016 , 16:49 Uhr
Wirklich mal sachliche Ausführungen zum Thema. [...] Beitrag gekürzt. Bitte keine Verbreitung von Vorurteilen. Die Moderation
zum Beitrag06.01.2016 , 16:38 Uhr
Wollte nur wissen, ob Sie es wissen:)
zum Beitrag06.01.2016 , 14:09 Uhr
Zu den Fragen:
1. War ich dort? Nein. Antwort siehe oben Entgegnung Frau Rölke-Sommer.
2. Relevanz? Unbedingt! Bildlich gesprochen: Wenn Ihr Wohnzimmer brennt, brauchen sie nicht in der Küche löschen, das wäre nicht zielführend!
zum Beitrag06.01.2016 , 13:49 Uhr
Und. Was isses?
zum Beitrag06.01.2016 , 12:48 Uhr
1. Augenzeugenberichte
2. Opferberichte
3. Einlassungen der Polizei
4. Inaugenscheinnahme der Videos, die bisher im Netz und anderswo aufgetaucht sind
und
5. mal provokativ: Wann waren Sie das letzte Mal abends am Bahnhof einer westdeutschen Großstadt?
Aber: Warten wir einfach ab, was noch so zutage gebracht wird. Dann werden Sie sehen, dass es stimmt.
Wenn wider Erwarten nicht nur Nordafrikaner, sondern auch Syrer, Iraker und Afghanen beteiligt gewesen sein sollten, verzeihen Sie mir das bitte.
zum Beitrag06.01.2016 , 11:11 Uhr
Will da jemand ablenken?
Bitteschön, Herr De Maizère, wie soll man denn arbeiten? Hätte man Angies (und Ihre) Jungs nach der Auflösung der Ansammlung durch die Kölner Innenstadt bis in die Randbezirke treiben sollen? Hätte man jede dieser zig entstandenen Kleingruppen observieren sollen? Hätte das nicht einen Generalverdacht vorausgesetzt, den man (vorher) gegen gewisse Bevölkerungsgruppen nicht hatte? Wäre das nicht rassistisch gewesen? Und, Herr De Maizière, hätten Sie sich dann aufgeregt? Klar, hätten Sie.
Die Situation war neu, die Kräfte anderweitig gebunden. Hach, waren das noch Zeiten, als Silvester nur Mülltonnenbrände und gesprengte Briefkästen bedeutet hat.
zum Beitrag06.01.2016 , 09:55 Uhr
Zitat: "Das sieht die Masse der „besorgten Bürger“ anders."
Ja, das sieht die Masse der "besorgten Bürger" (Diffamierung) anders als die "Gutmenschen" (Diffamierung). Ein Täter ist ein Täter ist ein Täter, aber alle Präventionsansätze gehen ins Leere, wenn man ihn nicht definiert. Und alle Fahndungsaufrufe gehen ins Leere, wenn man ihn nicht beschreibt. Dabei spielt es keine Rolle, woher er kommt.
Und der "Meteor" ist nicht nur auf Köln niedergegangen, sondern auch auf Stuttgart und Hamburg. Und kleinere Meteoritenhagel gab es schon vorher. Die schaffen es aber selten aus den polizeilichen Lagen in die Presse. Oft in der Kombination aus sexueller Gewalt und Raubdelikten. Oder massiver körperlicher Gewalt gegen Männer und Raubdelikten. Wobei die Gewalt stets über das Maß hinausging, was die Aneignung fremden Eigentums erfordert hätte.
Und Frau Riese: Ich verbitte mir, in meinem Rollenverständnis und meinem Frauenbild auf eine Ebene mit den Typen gestellt zu werden, die in Köln ihr Unwesen trieben.
Ihre Pauschalisierungen sind unerträglich.
zum Beitrag06.01.2016 , 08:36 Uhr
Zitat:"die auf nachfrage einräumen müßte, dass sie über die herkunft oder den vibrationshintergrund der täter(innen?) garnichts weiß außer, dass es gerüchte gibt, die seien alle (1000 oder mehr) aus nordafrika oder arabien, irgendwie muslim-land, gekommen. überfallartig. oder pflichtwidrig nicht-integriert."
1. Das sind aber nicht nur Gerüchte. Klar, wenn ich die Augen schließe, kann ich auch nur mutmaßen, was es zu sehen gäbe.
2. Was genau ist eigentlich ein "vibrationshintergrund"? Noch nie gehört, aber jetzt stelle ich mir gerade etwas vor.
zum Beitrag06.01.2016 , 08:30 Uhr
Zitat:"die Nennung der Religion oder Herkunft der Täter sei nur dann erwähnenswert, wenn es einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat gebe (...) Dabei stellt sich auch in diesem Fall für seriöse Medien und die Polizei die Frage, ob die Herkunft der Täter im Vordergrund stehen muss oder nicht."
Die Taten stehen erst einmal im Vordergrund. Und die sind nicht in dieser Qualität, aber in dem Ausmaß und der Konzentration neu.
Will man die Taten verhindern, muss auch nach der Täterschaft gefragt werden.
Und das waren nun einmal keine Deutschen, Spanier oder Türken sondern arabisch bzw. französisch sprechende Personen männlichen Geschlechts und eines bestimmten Phänotyps. Das ist relevant. Das weiß man. Man kennt auch die ermittelten Täter aus vergleichbaren aufgeklärten Taten. Und das sind zu einem überproportional großen Teil Migranten aus dem Maghreb. Die in der Regel geduldete, aber abgelehnte Asylbewerber sind. Die man aber deshalb nicht abschieben kann, weil sie keine Reisedokumente haben bzw. untertauchen oder die Winkelzüge unseres Verwaltungsrechts ausnutzen.
Wer nun darauf drängt, wesentliche Merkmale zu verschweigen, verweigert sich auch den Lösungs- bzw. Präventionsansätzen.
Noch eine kleine Anmerkung zu Polizeimeldungen in der Presse: Wenn der Hinweis fehlt, dass der Täter Deutscher war, hatte er meistens einen Migrationshintergrund.
zum Beitrag04.01.2016 , 23:15 Uhr
So leid es mir tut: Daran wird man sich gewöhnen müssen. Natürlich wurde die freiwillige Aufgabe des Staatsterritoriums auch von nordafrikanischen Kriminellen zur Immigration genutzt. Wenn ein Staat den Anspruch aufgibt, darüber zu entscheiden, wer sich auf seinem Gebiet aufhält, dann sind auch solche Übergriffe gefördert und gewollt.
Angies Jungs erobern unsere Innenstädte, that´s it!
zum Beitrag03.01.2016 , 21:12 Uhr
Stimmt so nicht ganz. Auch in den vergangenen Jahren hatten wir schon einen Zuwanderungsüberschuß, und von den Abwanderungen sind auch nur ein Viertel Deutsche, die sich aber auch bei den Zuwanderungen wiederfinden.
Hierzu folgender Link: http://www.welt.de/politik/deutschland/article137642128/Adieu-Deutschland-Zahl-der-Fortzuege-auf-Rekordniveau.html
Das Problem liegt aber in der beruflichen Qualität der Fortzüge und der der Zuwanderer, denke ich zumindest. Da gebe ich Ihnen recht.
zum Beitrag03.01.2016 , 20:56 Uhr
Zitat:"Ärgerlich ist auch, dass der CSU-Chef bewusst die unterschiedlichen Themen Einwanderung und Asyl vermischt(...)"
Das Vermischen hat aber Methode, gerade auch von Seiten der Regierung. In den Verlautbarungen der Kanzlerinnendarstellerin und in der öffentlichen Debatte wurde (und wird) nicht unterschieden zwischen Asylbegehren gemäß Art. 16a GG (individuelle politische Verfolgung), Bürgerkriegsflüchtlingen nach GFK und der allgemeinen Migration. Die ersten beiden Gruppen sind grundsätzlich nur solange hier, bis der Fluchtgrund wegfällt. Dass eine Rückkehr möglich ist, sollte unsere Hoffnung sein. Was diese Menschen wollen, ist Sicherheit. Man ging aber sofort davon aus, dass sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren sind, man betrachtete sie also als Humankapital im Sinne der allgemeinen Wirtschaftsmigration. Womit man gleichzeitig unausgesprochen wirtschaftliche Motive der Flucht unterstellt hat. Und damit eine entsprechende Sichtweise der Bevölkerung auf die Neuankömmlinge nahegelegt hat. Schlecht gemacht!
zum Beitrag03.01.2016 , 20:18 Uhr
Ich denke, dass sie genau diese Probleme nicht bekommen wird. Denn eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (ich denke Sie meinen das, eine Suspendierung wäre ja nur vorübergehend) würde ein Disziplinarverfahren voraussetzen. Gegen einen entsprechenden Bescheid könnte Frau T. verwaltungsrechtlich vorgehen. Und spätestens in den Gerichtsverfahren dürfte u.a. Gegenstand der Erörterung bzw. richterlichen Ermittlungen sein, ob sie die Unwahrheit sagt. Oder aber vielleicht doch die Wahrheit. Ich denke, die Antwort will man nicht so genau wissen. Wirklich nicht.
zum Beitrag