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Überwachung mit HandyblitzerMassenüberwachung gegen Handy am Steuer

Der Verkehrsminister will Videoüberwachung gegen Handynutzung im Verkehr bundesweit ermöglichen, um Unfälle zu verhindern. Juristisch ist das komplex.

Die Unfallgefahr durch Handynutzung beim Autofahren soll durch mehr Überwachung gesenkt werden. „Mehr als 1.000 Unfälle passieren jedes Jahr durch elektronische Geräte wie Handys am Steuer – Tendenz steigend. Das ist eindeutig zu viel“, sagte Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) zur Deutschen Presse-Agentur. Deshalb wolle er eine bundeseinheitliche Regelung für sogenannte „Handyblitzer“ schaffen.

Diese „Monocam“-Technologie wird beispielsweise an Autobahnen aufgestellt und erzeugt einen Livestream, der von einer KI ausgewertet wird. Kennzeichen und Fah­re­r:in werden erfasst und auf bestimmte Muster überprüft, um Handynutzung am Steuer zu erkennen. Die KI-selektierten Treffer sollen von einem Menschen final analysiert werden. Daten aller anderen Ver­kehrs­teil­neh­me­r:in­nen werden gelöscht.

Wer während der Fahrt ein Handy nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz setzen Behörden bereits seit April 2025 auf die Monocam. In einem halben Jahr wurden so laut Landesinnenministerium 950 Verstöße registriert. Die Maßnahme soll vor allem die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle senken.

Eine neue Regelung im Landespolizeigesetz beruft sich auf Gefahrenprävention. Doch, so kritisiert unter anderem der progressive Verfassungsblog anhand eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, funktioniert hier die Abschreckung nur, weil die Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Dies stelle eine Form der Strafverfolgung dar, dafür habe nur der Bund eine Gesetzgebungskompetenz.

Das OLG spricht von einer „rechtswidrigen Beweiserhebung“, denn die Überwachung setze einen „tatsachenbasierten Anfangsverdacht“ voraus. Diese rechtswidrig erhobenen Beweise dürften daher auch nicht verwertet werden. Heißt: Auf der Basis des Videomaterials darf Fah­re­r:in­nen kein Bußgeld von 100 bis 200 Euro aufgebrummt werden.

Das OLG Koblenz kritisiert den Einsatz der Monocams als „anlasslose Massenüberwachung“, die in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Ver­kehrs­teil­neh­me­r:in­nen eingreife. Ein Gesetz auf Bundesebene müsste eine rechtssichere Grundlage für diese Massenüberwachung liefern.

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