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Zivildienst und FreiwilligendiensteGefahr der Ungleichbehandlung

Das Bundesfamilienministerium plant Vorkehrungen für die mögliche Wiedereinführung des Zivildienstes. Sozialverbände reagieren skeptisch.

Das Bundesfamilienministerium trifft Vorkehrungen für den Fall, dass die Wehrpflicht in Deutschland wieder eingeführt wird. Mit ihr würde nämlich auch der 2011 abgeschaffte Zivildienst zurückkehren. Dieser Dienst ist verpflichtend für wehrpflichtige Männer, die aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigern. Um die Machbarkeit einer Wiedereinführung zu prüfen, befragt das Ministerium seit Ende vergangenen Jahres Sozialverbände und Organisationen. 22 von 23 Verbänden signalisierten Bereitschaft, für zivildienstleistende Einsatzmöglichkeiten anzubieten, teilt das Ministerium mit.

Trägerorganisationen befürchten jedoch, ein neuer Zivildienst könnte die bestehenden Freiwilligendienste, wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD), schwächen. Besonders die Bezahlung bereitet Sorgen. „Es darf kein Gefälle zwischen Zivildienst und anderen Freiwilligendiensten geben“, warnt DRK-Vertreterin Saborowski. Andernfalls drohe eine Abwanderung aus den Freiwilligendiensten.

Die Träger fordern daher, der Bund müsse im Zuge der Zivildienstreform auch die Vergütung in den Freiwilligendiensten anheben. Zudem verlangen sie, dass der Staat die Kosten für Verwaltung und Schulung der Zivildienstleistenden übernimmt.

Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa kritisiert gegenüber der Tagesschau, die Finanzierung des Zivildienstes könnte Freiwillige benachteiligen, obwohl beide Gruppen „fast dieselbe Arbeit“ leisten. Da die Wehrpflicht laut Gesetz nur Männer betrifft, wären Frauen schlechter gestellt. Unter den aktuellen Bedingungen erhielten alle, die sich freiwillig engagieren wollen, weniger Geld – außer wehrpflichtige Männer. Während das Taschengeld im Freiwilligendienst maximal 676 Euro beträgt, müsste sich der Zivildienst am Bundeswehrsold von rund 2.300 Euro netto orientieren.

Bedarfswehrdienst als Kompromiss von Schwarz-Rot

Die Bundesregierung plant als Kompromiss einen sogenannten Bedarfswehrdienst. Dieser setzt zunächst auf Freiwilligkeit. Verschärft sich die sicherheitspolitische Lage oder melden sich nicht genug Freiwillige, könnte der Bundestag auf Antrag der Regierung eine Bedarfswehrpflicht per Gesetz beschließen. So soll die Lücke zwischen dem Bedarf der Bundeswehr und der tatsächlichen Zahl der Soldaten geschlossen werden.

In diesem Fall würde nur ein Teil eines Jahrgangs einberufen. Der Zivildienst bliebe dann eine „Randnotiz“ und hätte „zahlenmäßig keine Ähnlichkeit“ mit seinem Vorgänger vor 2011, erklärt Welskop-Deffaa. Das neue Bundesgesellschaftsdienstgesetz soll diese Fragen regeln. Das Familienministerium plant, es nach der Sommerpause vorzustellen. Zwar sei das alte Zivildienstgesetz noch gültig, aber viele Regelungen bereits 2011 veraltet gewesen. Deshalb bereitet das Ministerium nun eine Modernisierung und Entbürokratisierung vor.

In diesem Jahr organisierte das Ministerium laut Organisationen mehrere Workshops. Dabei ging es unter anderem darum, den neuen Zivildienst an die Bedürfnisse und Wünsche der heutigen jungen Generation anzupassen. (mit dpa)

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