Neonazi-Flucht gescheitert: Marla Svenja Liebich nach Deutschland ausgeliefert
Im August 2025 sollte die Nazi-Figur Liebich die Haft antreten, floh jedoch. In Tschechien wurde Liebich gefasst, nun geht’s in einen deutschen Knast.
dpa/taz | Neonazi Marla Svenja Liebich ist von Tschechien nach Deutschland gebracht worden. Das teilte die tschechische Polizei am Vormittag auf der Plattform X mit. Die verurteilte Liebich soll nach Justizangaben in das Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz gebracht werden.
Liebich wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht und Namen von männlich auf weiblich ändern lassen. Ziel der Aktion war wohl, zu provozieren und das Selbstbestimmungsgesetz ins Lächerliche zu ziehen.
Sobald Liebich in Chemnitz ist, muss die Anstaltsleitung des Frauengefängnisses entscheiden, ob Liebich dort einsitzt. Ursprünglich sollte Liebich dort die Haft schon Ende August 2025 angetreten, war jedoch geflohen und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien gefasst.
Daraufhin war Liebich ins tschechische Pilsen (Plzeň) gebracht worden. Das Gericht in der Stadt im Westen Tschechiens hatte dann Anfang Juni entschieden, dass Liebich an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Später hatte das Oberlandesgericht in Prag Beschwerden der 55-jährigen Neonazi-Person gegen die Auslieferung abgewiesen. Sie seien nicht begründet gewesen, hieß es.
Frauenknast oder nicht?
Liebich hatte seit 2014 regelmäßig Protest organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt, häufig mit queerfeindlichen Äußerungen. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Mehrfach mussten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandersetzen. Im Juli 2023 folgte die Verurteilung.
In sechs Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen die 1970 in Merseburg im Saalekreis (Sachsen-Anhalt) geborene Liebich erhoben. Einige Vorfälle lagen zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre zurück. Liebich sei ein Gratwanderer und überschreite in manchen Fällen die Grenze des Rechts, hatte die Richterin damals erklärt. In vorigen Prozessen sprachen Gerichte lediglich Geld- oder Bewährungsstrafen aus. Liebich wehrte sich gegen das Urteil vom Amtsgericht, scheiterte damit jedoch.
Liebich wurde zum Haftantritt in das Frauengefängnis von Chemnitz geladen, weil das Gefängnis von Liebichs Meldeadresse das nächstgelegene ist. Nach der Ankunft in Chemnitz wird Liebich unter anderem medizinisch untersucht. Die Staatsanwaltschaft in Halle ist in Deutschland die zuständige Vollstreckungsbehörde für den Fall. Vor dem Gericht in Pilsen hatte Liebich angegeben, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen – angeblich aus Angst vor einem deutschen Männergefängnis.
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