Vergewaltigung in der Ehe in Italien: Nicht nur Opfer eines Mannes
Eine Frau in Süditalien war immer wieder von ihrem Ehemann misshandelt worden. Die italienische Justiz sah kein Problem, die europäische durchaus.
Der Mann will, seine Frau aber nicht? Da ist es doch völlig normal, wenn er ihren Widerstand bricht. So sind Männer schließlich. Mit dieser Begründung stellte eine Staatsanwältin im süditalienischen Benevent ein Verfahren wegen Vergewaltigung in der Ehe und häuslicher Gewalt ein. Und eben diese Begründung bescherte Italien jetzt eine Verurteilung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der eine Zahlung des italienischen Staats an das Opfer in Höhe von 60.000 Euro verfügte.
Die heute 42-jährige Audrey Ubeda hatte im Frühjahr 2021 Strafanzeige gegen ihren Mann erstattet, weil er immer wieder gegen sie gewalttätig wurde und weil er sie mehrfach zum Geschlechtsverkehr gezwungen hatte. Doch die Staatsanwältin, auf deren Tisch der Fall landete, zuckte nur mit den Schultern. Mit keinem Wort stellte sie in ihrem Einstellungsbescheid die Tatvorwürfe infrage. Dennoch wischte sie sie einfach vom Tisch.
Der Mann hatte seiner Frau einmal ein Messer an die Kehle gehalten, übrigens gerade in dem Moment, als im Fernsehen ein Bericht über einen Femizid lief. Das sei doch bloß „ein geschmackloser Scherz“ gewesen, lautete die, nun ja, juristische Bewertung.
Und er habe nachts seiner schlafenden Frau die Pyjamahose heruntergezogen, um gegen ihren Willen in sie einzudringen? Die Staatsanwältin befand, es sei doch „normal für Männer, jenes Minimum an Widerstand überwinden zu müssen, den jede Frau im Rahmen einer stabilen und dauerhaften Beziehung angesichts ihrer durch die alltäglichen Obliegenheiten hervorgerufenen Müdigkeit auszuüben geneigt ist, wenn der Ehemann sich sexuell nähert“.
Schleppende Abwicklung
Doch Audrey Ubeda gab nicht auf. Sie legte nicht nur Widerspruch gegen den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft ein, sondern sie verklagte zugleich Italien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil sie die Worte der Staatsanwältin als Verstoß gegen ihre Menschenrechte sanktioniert sehen wollte.
Und Ubeda bekam jetzt Recht. Der EGMR stellte in seinem Urteil fest, Italien habe „das Verbot inhumaner und erniedrigender Behandlung“ verletzt und „das Recht der Klägerin auf Respekt für ihr Privat- und ihr Familienleben“ nicht gewährleistet.
Ja, mehr noch: „Außerdem haben die sexistischen und mit Stereotypen aufgeladenen Bemerkungen der Staatsanwaltschaft Frau Ubeda einer weiteren Viktimisierung unterzogen“ – die Klägerin war in den Augen des EGMR Opfer nicht nur ihres Mannes, sondern dann erneut der italienischen Justiz geworden.
Außerdem hatte der Europäische Gerichtshof auch die schleppende Abwicklung des Sorgerechtsstreits der Frau mit ihrem Mann, in dem es um die beiden minderjährigen Kinder ging, moniert. Deshalb erhielten Ubeda und ihre beiden Kinder je 15.000 Euro Schadensersatz. Obendrauf kamen noch 15.000 Euro für die der Klägerin entstandenen Verfahrenskosten, macht summa 60.000 Euro.
Zugleich trieb die Frau aber auch in Italien die Strafanzeige gegen ihren Mann weiter voran. Ihr gelang es, den ursprünglichen Beschluss zur Einstellung des Verfahrens zu kippen. In dem daraufhin unter Federführung einer neuen Staatsanwältin angestrengten Prozess wurde der Mann schließlich im vergangenen Juni zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Weiterhin aber befindet er sich auf freiem Fuß, da er Berufung eingelegt hat. Vor einem Urteil in letzter Instanz muss er nicht damit rechnen, in Haft genommen zu werden.
Und im Jahr 2024 hatte Ubeda, nach immerhin drei Jahren, auch erreicht, dass ihrem Mann das Sorgerecht für die beiden Kinder entzogen wurde. Diese drei Jahre – auch daran erinnert der EGMR – hatte Ubeda mit den Kindern in einer geschützten Einrichtung verbringen müssen, zu dritt auf 15 Quadratmetern.
Ubeda selbst kommentierte das Urteil des Straßburger Gerichtshofs mit den Worten: „Für mich ist das ein Ende, ein Neuanfang, ich fühle mich wie ein Phönix, der aus der Asche aufsteigt.“ Die größte Genugtuung aber ziehe sie daraus, „einen Kampf im Namen aller Frauen gewonnen zu haben, damit sich nie mehr das wiederholt, was mein Leben völlig erschüttert hat“.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!