Vor Präsidentschaftswahl in Frankreich: Le Pen zum Tragen einer Fußfessel verurteilt
Ein Berufungsgericht hat die Verurteilung von Marine Le Pen bestätigt. Theoretisch könnte sie dennoch zur Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr antreten. Am Abend will sie sich dazu äußern.
dpa/afp | Das Pariser Berufungsgericht hat die Rechtsnationale Marine Le Pen zu einer einjährigen Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt. Außerdem urteilte es, dass Le Pen für 15 Monate das passive Wahlrecht verliert, weitere 30 Monate sind zur Bewährung ausgesetzt. Damit bestätigte das Berufungsgericht die Verurteilung der Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen der Veruntreuung von EU-Geldern. Es verkürzte aber die Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter.
Damit bleibt ihr der Weg für eine Präsidentschaftskandidatur im Jahr 2027 theoretisch offen. Die 15 Monate Nichtwählbarkeit sind bereits abgegolten, da die Zeit vom erstinstanzlichen Urteil im März 2025 an läuft. Die Entscheidung über eine vierte Präsidentschaftskandidatur liegt damit jetzt bei Le Pen selbst. Allerdings hatte sie ausdrücklich ausgeschlossen, mit einer elektronischen Fußfessel bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 anzutreten. Le Pen will sich am Abend in einem TV-Interview zur Kandidatenfrage äußern. An ihrer Stelle könnte sich der 30 Jahre alte Parteichef des rechtspopulistischen RN, Jordan Bardella, als Kandidat zur Wahl stellen. Ihn hat Marine Le Pen die vergangenen Jahre als ihren Stellvertreter aufgebaut.
Le Pen war mit angespannter Miene im historischen Palais de Justice, wo das Berufungsgericht seinen Sitz hat, zur Urteilsverkündung erschienen. Neben ihr waren zehn weitere Personen und die Partei angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte für Le Pen vier Jahre Haft gefordert, davon drei auf Bewährung und eines in Form einer elektronischen Fußfessel. Sie forderte ebenfalls, Le Pen für fünf Jahre das passive Wahlrecht zu entziehen.
Le Pen räumte Fehlverhalten ein
Le Pen wies während des Verfahrens alle Vorwürfe zurück, räumte aber unabsichtliches Fehlverhalten ein. „Ich habe keine Angst“, hatte Le Pen vor einigen Tagen erklärt. „Egal was passiert, ich werde ja nicht tot sein. Ich werde weiter für meine Ideen kämpfen“, sagte sie in einem TV-Interview.
In erster Instanz war Le Pen im März 2025 zu vier Jahren Haft, davon zwei in Form von Hausarrest mit einer elektronischen Fußfessel, und fünf Jahren Nichtwählbarkeit verurteilt worden. Der Entzug des passiven Wahlrechts galt ab sofort und wurde – anders als die Haftstrafe – nicht durch das Berufungsverfahren suspendiert. Nach dem Urteil der ersten Instanz hatte Le Pen die Justiz scharf angegriffen und den Richtern einen „politischen Prozess“ vorgeworfen.
In Umfragen liegen sowohl Le Pen als auch Bardella seit Längerem auf Platz eins und hätten damit gute Aussichten auf die Stichwahl um das Präsidentenamt. Bardella kam zuletzt auf 35 bis 36 Prozent, Le Pen leicht dahinter auf 32 bis 33 Prozent.
Ein Sieg hätte Folgen für ganz Europa
Ein Sieg eines rechtspopulistischen Kandidaten bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich hätte erhebliche Folgen für die Europäische Union und das Verhältnis zu Deutschland. Sowohl Le Pen als auch Bardella wollen im Fall eines Wahlsiegs französisches Recht über EU-Recht stellen, den französischen EU-Beitrag reduzieren und die Einwanderungspolitik massiv verschärfen.
Nach Darstellung der Anklage arbeiteten die EU-Parlamentsassistenten der rechtspopulistischen Partei, die damals Front National hieß, nicht für ihre jeweiligen EU-Abgeordneten, sondern für die Partei. Diese besserte ihre Finanzen auf, indem die Gehälter mancher Mitarbeiter faktisch vom EU-Parlament bezahlt wurden.
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