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Zollpolitik der USAJuristische Niederlage für Donald Trump

Ein Gericht erklärt Zölle in Höhe von zehn Prozent für ungültig. Die Regierung dürfte gegen die Entscheidung in Berufung gehen.

Präsident Trump bei einem Pressetermin in Washington am 7. Mai Foto: Mark Schiefelbein/ap

Aus Washington

Hansjürgen Mai

US-Präsident Donald Trump muss eine weitere juristische Niederlage hinnehmen. Erneut hat ein amerikanisches Gericht entschieden, dass seine weltweiten Zölle von 10 Prozent ungültig sind. Bereits im Februar hatte der Supreme Court Trumps geplante Zölle von bis 50 Prozent für ungültig erklärt.

Zwei der drei Richter des US-Gerichts für internationalen Handel entschieden am Donnerstag, dass die neuen Zölle rechtswidrig seien, und untersagten der Regierung, weitere Abgaben von den Klägern einzufordern. Geklagt hatten der US-Bundesstaat Washington sowie zwei Firmen.

Da sich das Gericht in seiner Entscheidung lediglich auf die vorliegende Klage bezog, bedeutet dies, dass alle anderen Importeure vorerst weiter die Zölle in Höhe von 10 Prozent abführen müssen. Das Urteil der Handelsrichter ist dennoch wichtig, da sich andere Firmen in möglichen Klagen darauf beziehen könnten, um ebenfalls eine Befreiung von den Abgaben zu erreichen.

Die USA unter Trump

Im November 2024 gewann Donald J. Trump zum zweiten Mal eine Präsidentschaftswahl in den USA und amtiert seit Januar 2025 als 47. Präsident. Er treibt den Umbau öffentlicher Einrichtungen und einen Kurswechsel in der Außenpolitik voran.

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Die im Februar von Trump erlassenen 10-Prozent-Zölle seien „ungültig“ und die den Klägern auferlegten Zölle „rechtswidrig“, schrieben die Richter Mark Barnett und Claire Kelly, die beide von Ex-Präsident Barack Obama ernannt worden waren. Timothy Stanceu, ein von George W. Bush ernannter Richter, stimmte dagegen.

„Deutliche Zurückweisung“

Obwohl die meisten Firmen und Importeure weiter die Zölle werden abführen müssen, solange das Berufungsverfahren läuft, dürfte die Entscheidung als eine „deutliche Zurückweisung“ von Trumps Zollpolitik bezeichnet werden, erklärte Tim Brightbill, ein Handelsanwalt der Kanzlei Wiley Rein, gegenüber Politico. „Die Regierung wird gegen diese Entscheidung mit Sicherheit Berufung einlegen“, sagte er.

Im Falle einer Berufung würde das Verfahren an das zuständige Berufungsgericht weitergeleitet werden. Das Gericht hatte bereits zuvor gegen separate Zölle entschieden, die Trump unter „Notstands“-Befugnissen verhängt hatte.

Als rechtliche Grundlage für die 10-Prozent-Zölle bezog sich die Regierung auf Paragraf 122 des US-Handelsgesetzes von 1974. Dieser erlaubt es dem Präsidenten, vorübergehende Einfuhrzölle von bis zu 15 Prozent für maximal 150 Tage zu erheben, wenn die Vereinigten Staaten mit „grundlegenden internationalen Zahlungsproblemen“ konfrontiert sind. Dazu zählen auch „schwerwiegende Zahlungsbilanzdefizite“.

Juristisch umstritten

Trumps Versuch, dieses Gesetz für die Ersatzzölle zu nutzen, war von Anfang an juristisch umstritten. Obwohl 24 von den Demokraten geführte Bundesstaaten, der Gewürzimporteur Burlap and Barrel sowie der Spielzeughersteller Basic Fun gegen die Richtlinie geklagt hatten, stellte das Gremium fest, dass nur der Bundesstaat Washington und die beiden genannten Unternehmen juristisch zu einer Klage befugt waren. Dadurch blieb die einstweilige Verfügung auf diese Kläger beschränkt.

„Wir haben heute zurückgeschlagen und gewonnen, wir sind überglücklich“, sagte Jay Foreman, Geschäftsführer von Basic Fun, am Donnerstag gegenüber Journalisten.

Die Trump-Regierung versucht derweil weiterhin, die weltweiten Zölle wieder einzuführen. Im März leitete das Büro des US-Handelsbeauftragten Untersuchungen gegen Dutzende von Ländern auf der Grundlage einer separaten Rechtsgrundlage – Paragraf 301 des Handelsgesetzes von 1974 – ein. Diese werden voraussichtlich im Sommer zu weitreichenden Zöllen führen. Zu der jüngsten Gerichtsentscheidung hat sich US-Präsident Trump bisher nicht geäußert.

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1 Kommentar

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  • „Juristische Niederlage für Donald Trump"



    Da macht der POTUS doch einfach den Dobrindt...