Grundsatzurteil zu Putenmastbranche: Bundesgericht erzwingt mehr Tierschutz für Puten
Die freiwilligen Mindeststandards der Putenmastbranche reichten nicht aus, so das Bundesverwaltungsgericht. Nun muss die Haltung verbessert werden.
Wieder erzwingt ein Gericht bessere Haltungsbedingungen für Tiere in der deutschen Landwirtschaft: Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die freiwilligen Mindeststandards der konventionellen Putenbranche in wesentlichen Punkten nicht ausreichen, um das Tierschutzgesetz zu erfüllen. Denn die Selbstverpflichtung berücksichtige nicht genügend, wie sich die vorgesehene Gruppengröße, Besatzdichte und Stallstrukturierung auf das Bedürfnis von Puten nach Ruhe in einer Halle mit Tausenden Artgenossen auswirkten. Da sich vermutlich die meisten Betriebe an diesen Eckwerten orientieren, wird das Urteil das Leben von Millionen Mastputen etwas verbessern.
Im konkreten Fall hielt ein Betrieb aus Baden-Württemberg 5.000 Tiere in Ställen, „die nicht weiter unterteilt und abgesehen von den Futter- und Tränkeinrichtungen nicht strukturiert sind. Außer auf vier Strohballen haben die Tiere keine Möglichkeit, eine erhöhte Ruhe- und Schlafposition einzunehmen“, teilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag mit. TierschützerInnen kritisieren, dass die Puten so häufig im Schlaf von anderen aufgescheucht würden, was zu Stress führe.
Diese Haltungsbedingungen widersprechen dem Gericht zufolge dem Tierschutzgesetz. Dieses schreibt vor, Vieh seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend „angemessen verhaltensgerecht“ unterzubringen. Das „Ruhe- und Sozialverhalten der Mastputen in dem Betrieb“ werde aber so stark beeinträchtigt, dass die wirtschaftlichen Interessen der Firma dahinter zurückstehen müssten. Sie „kann durch zumutbare Maßnahmen ihr Haltungssystem verändern und dadurch den Bedürfnissen der Puten besser entsprechen“, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Das zuständige Veterinäramt müsse nun prüfen, welche Schritte nötig sind.
Zur Diskussion steht zum Beispiel, dass die Tiere mehr Platz bekommen und weniger Puten pro Herde gehalten werden. Denkbar ist auch, erhöhte Ebenen einzuziehen, auf denen Puten einigermaßen ungestört schlafen könnten.
Tierschützer fordern vom Bund neue Regeln
Doch für die kommunalen Behörden wird es jetzt kompliziert. Denn anders als für andere wichtige Tierarten macht der Bund bisher keine detaillierten Vorschriften, wie genau die Grundsätze des Tierschutzgesetzes in Putenställen zu erfüllen sind. Das müssen jetzt alle Ämter für sich entscheiden, obwohl sie tendenziell sowieso schon zu wenig Personal haben. Möglicherweise werden die einzelnen Behörden das Urteil auch unterschiedlich umsetzen und ein bürokratischer Flickenteppich in Deutschland entstehen.
Deshalb fordert die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, die die Verbandsklage des Vereins Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg unterstützt, dass der Bund die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere „endlich“ ergänzt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium müsse bundeseinheitliche Vorgaben entwickeln, die weit strenger sein sollten als die bisherige Selbstverpflichtung der Branche und die Stufe 2 der privaten Haltungsform-Kennzeichnung. Diese sieht zum Beispiel je angefangene 400 Quadratmeter Stallfläche nur einen Beschäftigungsgegenstand wie Picksteine oder Stroh in Körben vor.
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, sagte: „Bundesminister Alois Rainer darf sich nicht länger wegducken.“ Für die nötige Anpassung der Verordnung existierten seit Jahren „konkrete Vorarbeiten der letzten beiden Vorgängerregierungen“. Rainer dürfe nicht auf eine EU-Putenhaltungsverordnung warten.
„Seit vielen Jahren warten wir in Deutschland auf verbindliche Haltungsvorgaben durch den Bund“, sagte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne). Ein Vorschlag des ehemaligen Bundesagrarministers Cem Özdemir sei damals mit Unterstützung der Geflügelwirtschaft durch die FDP „im Keim erstickt“ worden. „Das eindeutige höchstinstanzliche Urteil und seine möglichen Folgen sind jetzt die Quittung, und es droht eine Klagewelle.“
Gericht rüffelte bereits die Haltung von Sauen in Käfigen
Das Bundesagrarministerium schrieb der taz, es warte auf die Veröffentlichung der Urteilsbegründung, bevor es sich zu der Entscheidung im Detail äußern könne. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft ließ eine Bitte der taz um Stellungnahme bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Bereits in der Diskussion um extrem enge Einzelkäfige für Sauen hatte der Bund Kritik von TierschützerInnen jahrelang ignoriert. 2016 aber urteilte ebenfalls das Bundesverwaltungsgericht, dass die üblichen „Kastenstände“ zu schmal seien. Jedes Schwein müsse sich ungehindert hinlegen und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können. Das schrieb der Bund dann 2021 zumindest für neue Anlagen vor und reduzierte die erlaubte Zeit in alten Kastenständen.
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