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Vor der Wahl in Sachsen-AnhaltLandtag wappnet sich gegen die AfD

Um Machtmissbrauch zu verhindern, hat der Landtag in Magdeburg ein neues Gesetz erlassen. Es soll unter anderem die AfD-Vetternwirtschaft begrenzen.

Der Landtag in Magdeburg am Donnerstag. Am Redepult: Oliver Kirchner (AfD) Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
David Muschenich

Aus Leipzig

David Muschenich

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat eine Parlamentsreform beschlossen. Fünf Fraktionen legten den Gesetzesentwurf dafür am Donnerstag in Magdeburg gemeinsam vor und stimmten für die Annahme. Einzig die AfD war dagegen. Das Gesetz gilt ab der kommenden Sitzungsperiode nach der Landtagswahl im September.

In einer kurzen Debatte vor der Abstimmung erklärten Abgeordnete von CDU, Linke, SPD, Grüne und FDP, dass die Reform den demokratischen Betrieb stärke und Chaos vorbeuge. Vor allem die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags 2024 galt als abschreckendes Beispiel.

Die Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt sieht etwa eine Veränderung bei der Wahl des:­der Land­tags­prä­si­den­t:in vor. Das Vorschlagsrecht hat demnach weiterhin die größte Fraktion im Landtag. Neu ist: Sollte ihr Vorschlag keine Mehrheit bekommen und durchfallen, können die anderen Fraktionen ebenfalls Vorschläge einreichen. Ansonsten hätte gedroht, dass der Landtag nicht arbeitsfähig ist.

Hintergrund der neuen Regeln ist: Am 6. September wählt Sachsen-Anhalt ein neues Parlament. Derzeit liegt die AfD in Umfragen bei etwa 40 Prozent, würde mit einem solchen Ergebnis die größte Fraktion stellen. Die AfD selbst sagt, sie wolle eine absolute Mehrheit erlangen, um kompromisslos regieren zu können.

AfD-Vetternwirtschaft verboten

Während der Debatte im Landtag sagte Andreas Schumann (CDU) am Redepult in diesem Zusammenhang: „Unserem Bundesland droht ein tiefgreifender Umbau des Staates.“ Es zeichne sich ab, dass demokratische Institutionen geschwächt und Vielfalt eingeschränkt werde.

Es sei ein gutes Zeichen, dass parteiübergreifend zum Schutz der Demokratie gehandelt werde. Selbst der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU mit den Linken ist da offenbar überwindbar.

Kurz danach trat Stefan Gebhardt von den Linken ans Redepult. Ähnlich wie Schumann lobte er, der gemeinsame Gesetzentwurf sichere Handlungsfähigkeit. Außerdem reagierten die Fraktionen auf die Vorwürfe der Vetternwirtschaft gegen die AfD: Überkreuzbeschäftigung von Verwandten ist ab der nächsten Legislatur verboten.

Zudem dürfen Landtagsabgeordnete dann jeweils nur noch 5 Mit­ar­bei­te­r:in­nen haben. Wie die taz berichtete, hatte die AfD-Abgeordnete Nadine Koppehe zuletzt 16 Mit­ar­bei­te­r:in­nen.

Für die AfD kritisierte schon zu Beginn der Debatte der Fraktionsvorsitzende Oliver Kirchner den Gesetzentwurf. Er zog Parallelen zur DDR. Gleichzeitig zur Ablehnung des Entwurfs zeigte sich der AfDler betont selbstsicher. Kirchner rückte am Redepult im Landtag seine Brille zurecht. „Was Sie dabei nicht bedacht haben, ist, dass all das, was Sie sich hier beschließen, bei einer absoluten Mehrheit der AfD im Parlament, uns in die Karten spielt.“

Aber so ganz sicher ist die AfD offenbar nicht, dass sie diese Mehrheit erhält. Zu jedem Redebeitrag meldeten sich Abgeordnete der extrem rechten Partei zu Wort. Als etwa Olaf Meister (Grüne) lobte, dass der Gesetzentwurf eine Blockade des Landtags bei der Wahl des:­der Land­tags­prä­si­den­t:in verhindere, intervenierte Hans-Thomas Tillschneider (AfD).

Die anderen könnten den AfD-Vorschlag für das Landtagspräsidium ja einfach wählen, argumentierte Tillschneider, dann gebe es keine Blockade. Meister reagierte mit einem Lächeln auf den Lippen. „Sie haben ein merkwürdiges Demokratieverständnis.“ Ein Vorschlag müsse die Mehrheit der Abgeordneten überzeugen. Wenn er nicht überzeuge, habe er auch kein Recht darauf, gewählt zu werden.

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