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Klage gegen Verfassungsschutzbericht„Jüdische Stimme“ will nicht extremistisch sein

Eine jüdische Organisation wird vom Geheimdienst in die Nähe palästinensischen Terrors gerückt. Jetzt muss das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden.

Mitglieder der umstrittenen Vereinigung „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ am Holocaust-Gedenktag am 2. Januar Foto: Boris Roessler/dpa

Der Verein „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ klagt gegen seine Einstufung als „gesichert extremistische“ Bestrebung im jüngsten Verfassungsschutzbericht. Am kommenden Montag wird das Verwaltungsgericht Berlin verhandeln und entscheiden.

Die „Jüdische Stimme“ wurde in Deutschland 2003 gegründet. Sie ist Teil des europäischen Dachverbands „European Jews for a just Peace“. Über ihre Mitgliederzahl gibt die jüdische Stimme keine Auskunft, Be­ob­ach­te­r:in­nen halten sie für eine „Kleinstgruppe“ mit weniger als hundert Mitgliedern.

Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024, der im Juni 2025 vorgestellt wurde, ist die „Jüdische Stimme“ erstmals als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Im Kapitel „auslandsbezogener Extremismus“ heißt es, die „Jüdische Stimme“ befürworte „direkt oder verklausuliert“ den Terrorismus der palästinensischen Organisationen Hamas und PFLP. Außerdem bezeichne sie den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 auf israelische Zivilisten als legitimen „Akt des Widerstands“.

Gegen diese Einstufung hat die „Jüdische Stimme“ Eilrechtsschutz beantragt. Die Einstufung sei rechtswidrig und führe für sie zu großen Nachteilen. Ihre Ver­tre­te­r:in­nen seien bei Veranstaltungen in Bremen, Hamburg und Konstanz unter Verweis auf den Verfassungsschutz ausgeladen worden. Und das Berliner Finanzamt beabsichtigte die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.

„Jüdische Stimme“ lehne Gewalt ab

Die „jüdische Stimme“ betont, sie lehne „Gewalt als Mittel zur Lösung politischer Konflikte“ ab. Sie habe auch durchaus ihr „Entsetzen über die getöteten Zi­vi­lis­t:in­nen am und nach dem 7. Oktober 2023“ geäußert. Auch habe sie die Tötungen als „Kriegsverbrechen“ benannt. Allerdings sei es zulässig, die Terroranschläge zu „kontextualisieren“. Nach Ansicht der jüdischen Stimme handelt es sich bei den Hamas-Angriffen um einen „Akt des Widerstands“ gegen die „Fremdherrschaft durch die israelische Armee“. Man habe jedoch nie von einem „legitimen“ Akt des Widerstands gesprochen.

Der Verfassungsschutz wirft der „Jüdischen Stimme“ zudem vor, sie negiere das „Existenzrecht Israels“ und delegitimiere den israelischen Staat, indem sie von „Apartheid“ spreche.

Dagegen argumentiert die „jüdische Stimme“, dass es legitim sein müsse, auch eine „Ein-Staaten-Lösung“ zu diskutieren, bei der auf dem Gebiet des heutigen Israels und des heutigen Palästinas alle Völker „in einem demokratischen Rechtsstaat mit gleichen Rechten für alle Menschen“ leben. Das „Existenzrecht Israels“ sei für die Bundesrepublik zu einem „Loyalitätstest für zivilgesellschaftliche Akteure“ geworden.

Der Begriff „Apartheid“ sei wegen der „systematischen Diskriminierungspolitik Israels gegenüber der palästinensischen Bevölkerung unter Besatzung“ gerechtfertigt, jedenfalls zulässig, so die „Jüdische Stimme“. Auch Organisationen wie Amnesty international und Human Rights Watch sprächen von „Apartheid“.

BDS sei nicht antisemitisch

Die „Jüdische Stimme“ bekennt sich zudem dazu, die BDS-Bewegung zu unterstützen, die ein Ende der israelischen Besatzung durch „Boykott, Deinvestment und Sanktionen“ erreichen will. Entgegen der Ansicht der Bundesregierung sei BDS nicht antisemitisch, schließlich habe es auch schon gegen andere (nicht-jüdische) Staaten vergleichbare Boykottbewegungen gegeben, etwa gegen Südafrika in der Apartheid-Zeit oder gegen Chile während der Pinochet-Diktatur. BDS sei jedenfalls ein „gewaltfreies“ Konzept.

Die Organisation geht auf zwei Wegen gegen ihre Einstufung als „gesichert extremistisch“ vor. Beim Verwaltungsgericht (VG) Köln klagt sie direkt gegen die Einstufung und beim VG Berlin klagt sie gegen die Veröffentlichung der Einstufung im Verfassungsschutzbericht, der vom Bundesinnenministerium herausgegeben wird. Dass das VG Berlin am 27. April mündlich verhandelt, ist im Eil-Verfahren eher ungewöhnlich und deutet darauf hin, dass das Gericht dem Verfahren große Bedeutung zumisst. Auch das VG Köln kündigt auf Nachfrage der taz an, dass es „demnächst“ über den Eil-Antrag der „Jüdischen Stimme“ entscheiden wird. Ein Termin stehe dort aber noch nicht fest.

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