Modifizierung der Antirassismusgesetze: Frankreich streitet über Antisemitismus-Gesetz
Ein Gesetzesvorstoß soll den Bereich des Strafbaren im Kampf gegen Antisemitismus erweitern. Kritiker warnen jedoch vor zu schwammigen Formulierungen.
Seit 1990 verbietet das Gesetz in Frankreich jegliche „Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation, Rasse oder Religion“ und ergänzt dies speziell um einen Artikel, der die Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe stellt.
Das genügte, um in der Vergangenheit Antisemiten und andere Rassisten gerichtlich zu verurteilen. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 haben aber in Frankreich die antisemitischen Aggressionen stark zugenommen. Nun wollen einige Abgeordnete die Gesetzgebung verschärfen.
Am Donnerstag wird die Nationalversammlung über einen Antrag zur Modifizierung der Antirassismusgesetze diskutieren. Eingebracht hat ihn die Abgeordnete Caroline Yadan. „Neue Formen“ des Antisemitismus, die sich dem geltenden Strafgesetz entziehen, sollen dadurch bekämpft werden, dass einige Ergänzungen und sprachliche Änderungen in den Paragrafen vorgenommen werden.
Yadan ist Mitglied der Regierungspartei Renaissance und vertritt einen Wahlkreis der Auslandsfranzosen, zu dem neben anderen Mittelmeerstaaten auch Israel gehört, was im aktuellen Kontext der Konflikte im Nahen und Mittleren Osten nicht ohne Bedeutung ist.
Die Initiative ist umstritten
Umstritten ist Yadans Initiative, weil sich die Debatte um eine erweiterte Definition von Antisemitismus dreht. Ohne dies explizit zu sagen, wird durch sehr allgemein gehaltene Formulierungen Antizionismus mit Antisemitismus gleichgesetzt und darüber hinaus jede Verurteilung der israelischen Staatsführung und ihrer Politik verboten, wenn sie auch indirekt als Leugnung der Existenz dieses Staates interpretiert werden kann.
Wenn Yadan von „neuen Formen“ des Antisemitismus spricht, denkt sie vermutlich an propalästinensische Slogans wie „From the river to the sea“ (Vom Jordan bis zum Mittelmeer), die von vielen als Forderung verstanden wird, die Juden aus dem „heiligen Land“ zu vertreiben.
Auch bei propalästinensischen Kundgebungen in Frankreich waren solche Rufe zu hören. Vor allem von der Linkspartei La France insoumise (LFI) wird die Siedlungs- und Kriegspolitik in Gaza als Genozid sehr scharf verurteilt. Dabei ist aber immer von Israel und nicht von den Juden die Rede. Nicht weniger als dreizehnmal wurden aus diesem Grund Strafklagen, namentlich gegen die aus Palästina stammende EU-Abgeordnete Rima Hassan (LFI), abgewiesen.
Dem möchte Yadan jetzt mit Unterstützung der Macronisten und der Rechten beikommen, um gegen den vorgeblichen Antisemitismus aus den Reihen der Solidarität mit den Palästinensern vorgehen zu können.
Das Gesetz könnte paradoxe Folgen haben
Ohne dies ausdrücklich zu erwähnen, geht sie vom israelischen Grundgesetz aus, das seit 2018 Israel als „Nationalstaat des jüdischen Volks“ bezeichnet. Sie übernimmt die auch in Europa diskutierte Definition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA), geht aber noch weiter. Nicht nur ein Vergleich mit den Naziverbrechen, sondern auch die „Banalisierung, Verharmlosung oder Relativierung terroristischer Verbrechen und deren Gefahr“, soll ein Delikt werden.
In der Begründung ihres Antrags spricht Yadan von einem „obsessiven Hass auf Israel, dessen Existenz regelmäßig als unrechtmäßig und kriminell“ infrage gestellt werde. Sie forderte darum, dass „Provokationen, die die Zerstörung oder Vernichtung eines von Frankreich anerkannten Staates“ fordern, oder die Verherrlichung von dahingehenden Appellen strafbar werden.
Falls das Gesetz in diesem Sinne geändert würde, könnte dies paradoxerweise zur Folge haben, dass die Leugnung des (von Frankreich als Staat anerkannten) Palästinas in gesicherten Grenzen ebenfalls illegal würde.
Tür und Tor geöffnet für „willkürliche Auslegung“
Auch sonst könnte die allgemeine Formulierung der neuen Gesetzestexte einer „willkürlichen“ Auslegung durch die Richter Tür und Tor öffnen, sagen Kritiker. Abgesehen von einigen Ausnahmen wollen in der Nationalversammlung die Sozialisten und die Abgeordneten der Zentrumspartei MoDem, die ursprünglich für eine Verschärfung der Antirassismusgesetze waren, jetzt wegen einer drohenden Rechtsunsicherheit dagegen stimmen.
Parallel dazu wurde eine Petition gegen Yadans Gesetzesvorlage von mehr als 700.000 Bürger*innen unterzeichnet. Sie verurteilen den Versuch, jegliche Kritik an Israel und namentlich die Verurteilung des Genozids in Gaza zu „kriminalisieren“. Der Abgeordnete Jérôme Guedj, der Yadans Vorstoß mitträgt, beschwerte sich, dass gewisse Proteste zu antisemitischen Attacken ausarten. Womit er wohl belegen möchte, dass es tatsächlich „neue Formen“ gibt.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!