Massenunterkünfte wieder erlaubt: Zwei Schritte zurück bei Behindertenrechten
Bremen will größere Heime für Menschen mit Behinderungen erlauben. Zu den Gründen schweigt man zwar, doch es ist klar: Es geht ums Geld.
Eine Regelung, die die Selbstbestimmung von Behinderten verbessern sollte, wird in Bremen nach wenigen Jahren wieder abgeschafft: Waren Wohnheime für Menschen mit Behinderung zuletzt auf höchstens 24 Plätze beschränkt, soll diese Begrenzung nun gekippt werden. Gleichzeitig sollen Mindestgrößen für barrierefreie Räume verringert werden. Die Gründe dafür werden auch nach mehrfacher Nachfrage durch die Behörden nicht geklärt. Betroffene kritisieren die Änderung scharf.
Es ist erst vier Jahre her, dass das Land Bremen die Größenbegrenzung für Wohneinrichtungen für Erwachsene mit Behinderungen per Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz eingeführt hat. Von kleineren Einheiten erhoffte man sich mehr Selbstbestimmung. Nun soll die Maximalgröße wieder aus der Bauverordnung raus; damit wären theoretisch bis zu 80 Plätze möglich, so wie es bei Alten- und Pflegeheimen gilt.
Die Größenbegrenzung entstand 2022 nicht im luftleeren Raum. Die UN-Behindertenrechtskonvention trug Staaten schon 2009 auf, Wahlfreiheit für Behinderte sicherzustellen: Wo und wie man leben will, das sollte jede*r selbst entscheiden können. Ein Versuch, das in nationales Recht zu gießen, stellte ab 2016 das Bundesteilhabegesetz dar; zur konkreten Umsetzung der Ziele waren die Länder gefragt. Einer der Schritte in Bremen: die Größenbeschränkung.
Individueller Wohnraum und alternativ auch kleine Einrichtungen gelten als Schlüssel, um selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen. Denn anders als eine konzentrierte Großunterkunft können verschiedene kleine Heime über die Stadt verteilt werden. Das ermöglicht mehr Wahlfreiheit und eine bessere Durchmischung. „Eine Ballung behinderter Menschen in einem Wohnquartier steht dem Auftrag der Inklusion entgegen“, heißt es vom Bremer Gesundheitsressort.
Nico Oppel, Geschäftsleiter Bremer Martinsclub
Vor allem aber konzeptionell gibt es Unterschiede: Große institutionelle Einrichtungen arbeiten oft stark standardisiert. Wann gibt es Frühstück und wann kann geduscht werden – zahlreiche Entscheidungen des Alltags werden von den Strukturen der Einrichtung vorgegeben. Kleine Einrichtungen mit wenigen Bewohner*innen bieten mehr Möglichkeiten, auf individuelle Wünsche einzugehen.
Sorge vor Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen
Dass nun die Maximalgröße gestrichen werden soll, hatte öffentlich zuerst der Bremer Martinsclub als großer lokaler Träger von Behindertenhilfe problematisiert. Geschäftsleiter Nico Oppel warnte in einem Schreiben vor „Massenunterkünften für Menschen mit Behinderung“.
Durch Großeinrichtungen mit bis zu 80 Plätzen entstünden „Sonderwelten, in denen behinderte Menschen unter sich bleiben“, befürchtete Oppel. Dabei habe auch die Pandemie gute Gründe aufgezeigt, um Großheime abzulehnen. „Weniger ist in diesem Fall deutlich mehr.“
Überrascht sein dürfte der Senat vom Gegenwind nicht. Der Landesbehindertenbeauftragte Arne Frankenstein hatte bereits intern eine Stellungnahme abgegeben: Die Streichung der Platzzahlvorgabe „begegnet erheblichen Bedenken“, heißt es darin. Der Senat verstoße damit gegen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, so Frankenstein. Seine Kritik habe er mehrfach gegenüber Bürgermeister und Senat deutlich gemacht.
Sozialressort will sich weiter an Größenvorgabe orientieren
Geändert hat das bisher nichts. Das Gesundheitsressort antwortet zwar auf konkrete Fragen der taz zur aktuellen Versorgungslage und Kostenstruktur. Zu den Gründen für die geplante Streichung schweigt man jedoch über Wochen, auch auf Nachhaken hin gibt es keine Antwort.
Beim ebenfalls beteiligten Sozialressort versteht man die Aufregung nicht so recht. Man wolle einfach bereits bestehende größere Einrichtungen schützen und etwas mehr Flexibilität bei Neugründungen ermöglichen, erklärt eine Sprecherin. Die Größenvorgabe 24 bleibe als „Orientierungswert“ bestehen.
Was ein „Orientierungswert“ ist und wie er im Gesetz verankert wird, beantworten die Behörden auch auf Nachfrage nicht. Unklar bleibt auch, warum für eine Flexibilisierung der Größenvorgabe der gesetzliche Rahmen auf ganze 80 Plätze erweitert wird. Auch das Argument des Bestandsschutzes für größere Einrichtungen überzeugt nicht – der wird mit dem neuen Gesetz noch an anderer Stelle gestärkt.
Die Sprecherin der Sozialbehörde bleibt trotz der offenen Fragen dabei: Die neue Regelung ändere „praktisch gar nichts“. Schließlich müsse jeder Träger für jede Einrichtung einen eigenen Vertrag mit der Stadt abschließen, Bremen habe also weiterhin die Möglichkeiten, „Rieseneinrichtungen“ zu verhindern.
Auch Flächenstandards werden gesenkt
Genau daran hat Frankenstein seine Zweifel. Für die Verhandlungen mit den Trägern gebe es durch die Streichung eben keine Orientierungsgrößen mehr. Es bestehe die „Gefahr, dass wirtschaftliche Erwägungen zulasten der Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner gehen und deutlich größere Einrichtungen im Laufe der Zeit für noch vertretbar erachtet werden“, schreibt er auf Nachfrage.
„Wirtschaftliche Erwägungen“ sind also der Knackpunkt. Denn erarbeitet wurde die Idee von der Senatskommission Sozialleistungen. Die hat den Auftrag, Bremens Sozialstandards abzusenken, um so Geld zu sparen. Dass gerade auch Behinderte unter den Einsparungen leiden könnten, wurde schon bei der Gründung der Kommission Anfang vergangenen Jahres vermutet.
Es wird wohl noch weitere Verschlechterungen für Behinderte geben: Auch Flächenstandards für Individualräume werden per Bauverordnung gesenkt. „Auch für Menschen mit Rollstuhl sollen künftig 14 Quadratmeter ausreichen“, schreibt der Landesbehindertenbeauftragte, der selbst im Rollstuhl sitzt. „Das ist offenkundig nicht ausreichend, da die nutzbare Bewegungsfläche aufgrund von Gegenständen wie Möbeln noch deutlich geringer ausfällt.“
Bremen ist nicht allein mit seinen Plänen für schlechtere Standards: Erst vor wenigen Tagen wurde das sogenannte „Vorschlagsbuch“ öffentlich. In dem Papier hat eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Gemeinden auf Initiative des Kanzleramts Vorschläge gesammelt, wo bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen gespart werden könnte.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert