Ein Jahr Hamburger „Mietenmelder“: Ein leeres Versprechen
Seit einem Jahr soll der von Rot-Grün eingeführte „Mietenmelder“ vor Mietwucher in Hamburg schützen. Geschehen ist seither nichts.
Er hatte ohnehin nicht allzu viel erwartet, sagt Adrian Gettig*. Aber dass ihm zumindest ein bisschen dabei geholfen würde, etwas gegen die illegal hohe Miete zu unternehmen, die er Monat für Monat an seine Vermieterin überweisen muss – das hatte er schon gehofft, als er im vergangenen Jahr die von der Stadt Hamburg angebotene Hilfe annahm. „Doch so wie es jetzt gelaufen ist, ist es frustrierend“, sagt Gettig. „Man fühlt sich alleine gelassen und ohnmächtig.“ Denn gelaufen ist seit sechs Monaten – nichts.
Gettig wohnt im Hamburger Westen, Anfang 2023 hatte er die 3-Zimmer-Wohnung in einem Mehrparteienhaus gefunden. „Von außen malerisch, innen schon etwas in die Jahre gekommen“, sagt Gettig. Da er zeitnah eine neue Wohnung finden musste, habe er sie genommen, auch wenn der bauliche Zustand der Wohnung an einigen Stellen zu wünschen übrig ließ.
14 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter seien ihm schon zu diesem Zeitpunkt höher als erlaubt erschienen. „Wer dringend eine Wohnung sucht, ist diesem Wohnungsmarkt nun mal ausgeliefert“, sagt Gettig.
Gegen Mietwucher immerhin verspricht der rot-grüne Hamburger Senat seit Anfang vergangenen Jahres Hilfe: „Mit dem Mietenmelder soll es Hamburger Mieterinnen und Mietern erleichtert werden, möglicherweise überhöhte Mieten direkt und digital an die zuständige Dienststelle zu melden“, jubelte der Senat Ende Februar 2025, als er die überraschende Einführung dieses Instruments bekannt gab.
Sogar eine Haftstrafe ist drin
Eine Miete, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt, kann schließlich eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Liegt sie um mehr als 50 Prozent darüber, droht den Vermieter:innen gar eine Haftstrafe. Geschädigte Mieter:innen erhalten dann die zu viel gezahlte Miete zurück und müssen künftig weniger zahlen.
„Dieses digitale Angebot ist ein wichtiger Schritt für mehr Schutz von Mieterinnen und Mietern“, freute sich die zuständige Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Karen Pein (SPD) im vergangenen Februar. „Mit dem digitalen Mietenmelder bekommen wir ein Instrument in die Hand, mit dem wir besser und schneller gegen Mietpreisüberhöhung vorgehen können“, sagte Pein. Gettig hingegen hat nicht den Eindruck, dass dadurch etwas besser oder auch nur schneller geworden ist.
Zunächst hatte er im vergangenen Jahr seinen Verdacht, zu viel Miete zu zahlen, mit der Mietwucher-App der Linkspartei überprüft. „Zuvor hatte ich den Mietpreis noch zähneknirschend hingenommen“, sagt Gettig. „Man will es sich ja nicht mit seinem Vermieter verscherzen.“
Die von der Linken angebotene Hilfe war nach der Einführung Ende 2024 schnell tausendfach genutzt worden. Weil zudem weitere Mängel an der Wohnung vom Vermieter nicht behoben worden waren, entschloss Gettig sich dann, dagegen etwas zu unternehmen. „Bei mir kam heraus, dass ich knapp 50 Prozent über der Vergleichsmiete liege“, sagt Gettig.
Mithilfe der App schickte er dann eine Meldung an das für ihn zuständige Wohnungsamt im Bezirk Altona. Von dort immerhin habe er noch eine letzte standardisierte Reaktion seitens der Behörden erhalten: Er solle seine Daten doch bitte noch mal beim städtischen Online-Serviceportal – dem Mietenmelder also – eingeben. Das tat er Mitte August. „Seither habe ich nie wieder etwas gehört.“
Gettig ist damit keine Ausnahme, hinsichtlich der Wartezeit liegt er bis jetzt sogar eher im Mittelfeld. 359-mal nutzten Hamburger:innen bislang den Mietenmelder, hinzu kamen mehr als 1.000 Meldungen mittels der Mietwucher-App der Linken.
In keinem einzigen Fall wurden, Stand 16. Januar, rechtliche Verfahren eingeleitet, gar abgeschlossen oder auch bloß gemeldete Vermieter:innen kontaktiert. Nur „im Einzelfall und gegebenenfalls auf Nachfrage“ haben die Behörden bislang Mitteilungen zum Sachstand an die Mieter:innen verschickt.
So wie Gettig ist auch Hamburg mit diesen dürftigen Ergebnissen keine Ausnahme. Das zeigt ein Blick nach Hannover: Über die App der Linken waren dort seit Anfang 2025 rund 250 Fälle an die Stadt gemeldet worden. Aber es wurde bislang kein einziges Verfahren gegen Vermieter:innen eingeleitet. Es dürfte also wenig helfen, dass im Dezember eine rot-grüne Mehrheit im Stadtrat für die Einrichtung eines städtischen Meldeportals votiert hat – nach Hamburger Vorbild.
Für die Verfolgung der gemeldeten Hamburger Fälle hatte der Senat die Wohnraumschutzdienststellen auf Bezirksebene auserkoren. Zähneknirschend musste er zwischendurch bekanntgeben, dass eine solche „sehr umfassende Aufklärung des Sachverhaltes“ von diesen Stellen „aktuell nicht umsetzbar“ sei; das teilte der Senat im November 2025 auf eine Anfrage der Linksfraktion mit. Die Mitarbeiter:innen seien „mit einer Vielzahl von Aufgaben, die primär im Bereich der Gefahrenabwehr liegen, ausgelastet“.
Angesprochen auf die lange Wartezeit, wie sie Gettig und viele weitere Mieter:innen erleben, sagt André Stark, Sprecher der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: „Nein, die Situation ist aktuell nicht zufrieden stellend.“ Man versuche aber, Abhilfe zu schaffen: über eine neue Task Force, „die wir zentral in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen einsetzen werden, um zügig die offenen Meldungen zu bearbeiten“.
Recht durchsetzen ist kompliziert
Zur Wahrheit gehöre aber auch, schiebt der Behördensprecher hinterher, dass „die Erfolgsaussichten weiterhin überschaubar bleiben, da der Nachweis und die Durchsetzung des einschlägigen Bundesrechts viel zu kompliziert sind“.
Es müssten dringend auf Bundesebene Vorschriften im Wirtschaftsstrafgesetz verschlankt werden, um Mieter:innen von den überbordenden Nachweispflichten zu befreien – die führten etwa dazu, dass Mieter:innen belegen müssen, auf den Abschluss des für sie ungünstigen Mietvertrages angewiesen gewesen zu sein. Nur dann bestünde die Chance, den Mietwucher-Paragrafen anzuwenden.
Von derlei Schwierigkeiten war im vergangenen Februar nichts zu vernehmen, als Hamburgs rot-grüner Senat die Einführung des Mietenmelders bejubelte. Vielmehr versprach er, dass mit den Angaben aus dem Mietenmelder „die Dienststellen zielgerichtet tätig werden“ könnten.
Aber es waren damals auch gerade mal noch vier Tage bis zur Bürgerschaftswahl; durch die Bundestagswahl eine Woche zuvor hatte sich bereits angedeutet, dass SPD und Grüne wohl in nennenswertem Umfang an die Linke verlieren würden. Und die hatte ihren Wahlkampf weitgehend auf das Wohnen fokussiert.
Politisch auf die Vermieter angewiesen
Nach Ansicht von Heike Sudmann, Fraktionschefin der Linken in Hamburg, zeigen sich jetzt „leere Versprechen des Senats“. Die nun angekündigte Task Force komme viel zu spät, während Mieter:innen wie Gettig Monat für Monat zu viel Miete bezahlten. „Der Hamburger Senat tut seit einem Jahr nichts gegen Mietabzocke“, schimpft Sudmann, sondern lasse die Betroffenen „einfach weiter blechen“.
Doch nicht nur die Opposition ist enttäuscht vom Mietenmelder, sondern auch der Mieterverein zu Hamburg. „Der Senat sieht sich auf die private Wohnungswirtschaft beim Bau neuer Wohnungen angewiesen – und mit der will er es sich offensichtlich nicht verscherzen, wenn er mehr gegen Mietwucher unternehmen würde“, sagt der Vereinsvorsitzende Rolf Bosse. Das gehe dann aber zulasten des bezahlbaren Wohnens, das SPD und Grüne ständig als „Kernanliegen“ bezeichnen.
Adrian Gettig wollte irgendwann nicht mehr warten und schaltete zusätzlich den Mieterverein. Auf dessen Drohung hin bot der Vermieter immerhin einen Vergleich an, der allerdings mehrere Tausend Euro unter dem liegt, was Gettig im Laufe der Jahre mutmaßlich zu viel gezahlt hat. Wie das am Ende ausgeht, ist offen.
Juristisch belangt für den Mietwucher wird der Vermieter auf diesem Weg jedenfalls nicht. Das ginge über behördliches Eingreifen, doch die Hoffnung darauf ist bei Gettig nach dem monatelangen Schweigen der Behörden erloschen. „Die Stadt“, sagt er, „hat mir nicht dabei weitergeholfen, einfach nur mein Recht wahrzunehmen.“
*Name geändert
Mitarbeit: Nadine Conti
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