„Sächsische Separatisten“ vor Gericht: „Meine Einstellung ist rechts und ich bin national“
Beim zweiten Prozesstag in Dresden beteuert der mutmaßliche Rädelsführer Jörg S. seine Unschuld. Die Verteidiger sehen einen politischen Schauprozess.
Was Jörg S. sagen möchte, hat er vorab niedergeschrieben und auf mehreren Seiten ausgedruckt. „Ich stell mich hin, da sieht mich jeder“, sagt der mutmaßliche Rädelsführer der „Sächsischen Separatisten“, während er am Montagmittag zu einem Redepult in der Mitte des Gerichtssaals läuft. Im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden ist der 24-Jährige der erste Angeklagte, der sich einlässt. „Meine Einstellung ist rechts und ich bin national“, beginnt S. nach kurzem Räuspern. Aber anders als in der Anklage behauptet, sei er komplett unschuldig.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihm und den anderen sieben Mitangeklagten vor, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein. Sie hätten ein „hochverräterisches Unternehmen“ gegen die Bundesrepublik vorbereitet, paramilitärische Übungen betrieben und sich auf ethnische Säuberungen von Gebieten in Ostdeutschland vorbereitet. Rassismus und Antisemitismus seien treibend für die etwa 20 Mitglieder gewesen. Unter anderem nahmen sie an einem Häuserkampftraining teil.
An diesem Montag, dem zweiten Prozesstag in Dresden, erklärte Jörg S., er sei schon früh an Militärischem interessiert gewesen. Außerdem habe er sich mit Überlebenstraining auf einen Katastrophenfall „welcher Art auch immer“ vorbereitet. Das habe aber keine politische Komponente gehabt, sagt S. und räuspert sich erneut. Zwar habe er Sympathien für die Neonazipartei Freie Sachsen und in Gedanken mit militanten, rassistischen Theorien gespielt. Aber er glaube nicht, dass ein Bürgerkrieg bevorstehe oder eine Revolution in Deutschland möglich sei.
Jörg S. sei sich sicher gewesen, immer legal gehandelt zu haben. Gemeinsam mit seiner Freundin zog er nach Polen, auf der Suche nach einem Job. „Ich war froh, Deutschland endlich verlassen zu können“, erklärt S.
Unpolitischer Häuserkampf
Das Häuserkampftraining sei ihm per Chat angeboten worden. Unwissentlich hatte er mit einem mutmaßlichen FBI-Agenten geschrieben, der später die deutschen Behörden informierte. Das Training habe zu den beruflichen Plänen von Jörg S. im Sicherheitssektor gepasst, weshalb er zugesagt habe. Weil es mit mehr Leuten „mehr Spaß“ mache, schrieb er den Mitgliedern der „Überlebensgruppe“, ob sie mitmachen wollen. Um Terror sei es aber nicht gegangen. Für Deutschland schon gar nicht, sagt der rechts-nationale Jörg S. „Ich möchte mit Deutschland nichts zu tun haben.“
Während Jörg S. wieder zu seinem Platz geht, klopfen die Verteidiger:innen rhythmisch auf ihre Tische. 19 Rechtsanwält:innen vertreten die acht Beschuldigten, einer lässt sich von fünf verteidigen, die anderen von zwei. Am ersten Prozesstag, vergangenen Freitag, hatten die Verteidiger:innen noch beantragt, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen. Mittlerweile scheint sie ihnen selbst wichtig.
„Die müssen Angst haben“
Noch vor der Aussage von Jörg S. traten am Montagvormittag nacheinander sieben Verteidiger an das Redepult. Das Mikrofon knackte, dann ging es in scharfem Ton los. Die Ermittlungen seien überzogen, Kontakte zwischen den Angeklagten konstruiert, Begriffe falsch übersetzt oder an den Haaren herbeigezogen. Vom Namen „Sächsische Separatisten“ hätten einzelne Mandanten erst aus den Medien erfahren. Wandern, vorlaute Chatgruppen, mehr sei nicht gewesen. Die Bundesgeneralstaatsanwaltschaft überschreite die rechtlichen Grenzen aus politischen Gründen, heißt es.
Konkret macht das etwa Dubravko Mandic. Der Anwalt vertritt mit vier Kollegen den AfD-Politiker Kurt Hättasch. Die Bundesanwaltschaft versuche, durch Prozesse die „deutsche Opposition“, also die AfD, mit Gewalt in Verbindung zu bringen. „Sie sollten sich was schämen“, warf Mandic der Bundesanwaltschaft vor. Aus dem Bereich der Zuschauer:innen bekam er Beifall. „Ja“, rief eine Frau. Als die Bundesanwaltschaft vom Gericht forderte, die Zwischenruferin festzustellen, spottete Mandic: Ein Ja sei keine strafbare Handlung.
Bei einer Pressekonferenz am vergangenen Freitag machte Mandic deutlich, warum er diese konfrontative Strategie verfolgt. Er glaube, die Richter:innen seien beauftragt, die Angeklagten zu verurteilen. Mandic sehe nur eine Chance, um sie davon abzuhalten: „Die müssen im Grunde genommen Angst haben, dass sie selbst verfolgt werden.“ Zu einem anderen Zeitpunkt, etwa wenn die AfD regiert, würde der Prozess „juristisch anders“ bewertet.
Zum Redaktionsschluss am Montag war der Prozesstag noch nicht zu Ende. Es sind noch 66 weitere Prozesstage geplant.
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