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Illegales Steuergeschenk für BauernDroht Deutschland ein neues EU-Strafverfahren?

Der Bund schenkt Bauern mithilfe einer Pauschale Umsatzsteuer in Millionenhöhe. Die EU-Kommission erinnert nun daran, dass sie EU-Recht durchsetzt.

Ein Bauer kehrt seinen Kuhlstall aus. Profitierte auch er von der Pauschalen Umsatzsteuer? Foto: Philipp von Ditfurth/picture alliance

Nachdem Deutschland auf millionenschwere Umsatzsteuerzahlungen von Bauern verzichtet hat, erinnert die Europäische Kommission daran, dass sie gegen Verletzungen von EU-Recht vorgeht. Auf die Frage der taz nach einem eventuellen Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die EU-Richtlinie zur Mehrwertsteuer antwortete eine Sprecherin der Behörde: „Die Kommission überwacht regelmäßig die Einhaltung des EU-Rechts und leitet bei Bedarf rechtliche Schritte ein.“

Hintergrund ist eine Sonderregel in Deutschland, für die sich Agrarunternehmen mit höchstens 600.000 Euro Umsatz pro Jahr entscheiden dürfen: Demnach können sie ihren Kunden pauschal 7,8 Prozent Umsatzsteuer berechnen – müssen dieses Geld aber nicht an das Finanzamt weitergeben. Im Gegenzug erstattet ihnen der Staat auch keine Umsatzsteuer, die sie selbst beim Einkauf zahlen. Diese Pauschalregelung soll den Agrarunternehmen Bürokratie ersparen. Für den Staat war sie aber in den vergangenen Jahren ein Verlustgeschäft, weil die Pauschallandwirte im Schnitt mehr Umsatzsteuer eingenommen als ausgegeben haben.

Der Steuersatz hätte nach Berechnungen des Agrarministeriums von 2021 bis 2023 durchschnittlich nur 6,1 Prozent betragen dürfen. „In dieser Größenordnung entspricht ein um 1,7 Prozentpunkte zu hoher Durchschnittssatz einem Umsatzsteuerbetrag von über 90 Millionen Euro jährlich, die die Pauschallandwirte ihren Abnehmern zu viel berechnen und als Subvention vereinnahmen“, so der Bundesrechnungshof.

Lange tolerierte die Bundesregierung diese steuerliche Bevorzugung vieler Bauern. Doch nachdem die EU-Kommission Deutschland deshalb verklagt hatte (die taz berichtete im Jahr 2019), schrieb der Gesetzgeber vor, die Höhe des Durchschnittssatzes jedes Jahr zu überprüfen. Das Umsatzsteuergesetz gibt in seiner Anlage 5 sogar die genaue Formel vor, Paragraf 24 verpflichtet das Finanzministerium, den so errechneten Satz „mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres“ in einer Verordnung vorzuschreiben. Die schwarz-rote Bundesregierung unterließ das für dieses Jahr aber bisher, vor allem weil Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) eine Änderung blockierte. Der Rechnungshof hatte dies als Verstoß gegen das Umsatzsteuergesetz kritisiert.

Agrarminister verzögert

Die Kommission wies nun noch einmal auf die EU-Rechtslage hin: Die Sprecherin schrieb der taz, die Behörde habe das Vertragsverletzungsverfahren im Jahr 2022 beendet, da Deutschland beschlossen habe, den Durchschnittssteuersatz regelmäßig anzupassen. „Nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sind die Mitgliedstaaten, die eine Pauschalregelung für Landwirte anwenden, verpflichtet, einen Pauschalausgleichssatz festzulegen, der darauf beschränkt ist, Pauschallandwirte für die von ihnen auf ihre Vorleistungen entrichtete Mehrwertsteuer zu entschädigen.“ Die Staaten müssten diesen Satz auf der Grundlage „makroökonomischer Statistiken“ berechnen, die sich ausschließlich auf Pauschallandwirte und die vorangegangenen drei Jahre beziehen.

Das Agrarministerium argumentiert, die im Umsatzsteuergesetz vorgeschriebene Berechnungsmethode bilde nicht die Realität bei den Pauschallandwirten ab. Statt Daten aus der offiziellen Umsatzsteuerstatistik will das Ministerium nun Angaben etwa von Unternehmen nutzen, die Buchführungssoftware für Landwirte herstellen. Dabei ist dem Rechnungshof zufolge sogar unklar, auf welcher gesetzlichen Grundlage das Agrarministerium diese Daten dort erheben will.

Rainer bereitet seine Klientel inzwischen darauf vor, dass er mit einigen Monaten Verzögerung nachgeben könnte: Dem Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt sagte er, er könne eine Absenkung der Pauschale „zum Beginn des neuen Wirtschaftsjahres 2026/27“ derzeit nicht ausschließen. Das wäre der 1. Juli, also sechs Monate später als im Umsatzsteuergesetz vorgeschrieben.

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7 Kommentare

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  • "Hintergrund ist eine Sonderregel in Deutschland, für die sich Agrarunternehmen mit höchstens 600.000 Euro Umsatz pro Jahr entscheiden dürfen: (...)":

    Man stelle sich eine Handwerksfirma vor mit über einer halben Million Umsatz, die sich zur Vermeidung von "Bürokratie" aussuchen könnte, wie sie es umsatzsteuermäßig haben möchte. Jedes 1-Mann-Unternehmen mit über 22.000 € ist verpflichtet, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

    Das wäre m.M. nach auch Bauern zuzumuten. Und dann würde vielleicht auch mal das Gejammer aufhören, sie wären steuerlich gegenüber anderen Wirtschaftszweigen benachteiligt.

  • Habe es mir heute mal für meinen Betrieb zusammen gerechnet. Momentan, mit 7,8% ist es bei mir relativ ausgeglichen. Bei 6,1% wäre es ein Verlustgeschäft.



    Mir graut jetzt schon vor der Mehrarbeit bei Regelbesteuerung, aber das wird dann wohl die Zukunft sein

  • Es ist ein weiteres Beispiel für diese lobbygesteuerte Bundesregierung. Je schriller die Lobby auftritt, desto mehr setzt sie durch. Und bei einer Regierung, die vom Chef bis zu niederen Rängen weitgehend aus Ultra-Lobbyisten besteht, ist solch ein Resultat nicht verwunderlich. Gesellschaftsteile die keine Lobby haben gehen leer aus.

  • An diesem Fall sieht man, was in unserem Staatswesen falsch läuft, in dem Bürokratie jeglichen Menschenverstand ersetzt.



    Der Artikel blendet leider weitgehend aus, warum das Landwirtschaftsministerium die Pauschalsätze nicht anpasst: die Berechnungsmethode setzt die Pauschalen systematisch zu niedrig an. Die Berechnunsgmethode bildet nicht nur einfach nicht die Relität ab, sondern sie ist falsch.



    Das Problem ist, dass in die Ermittlung sämtlichliche Umsätze einbezogen werden, die Pauschale greift jedoch nur bei Umsätzen mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit einem reduzierten Umsatzsteuersatz. Damit lässt sich grob geschätzt die komplette Abweichung zwischen aktueller und geforderter Pauschale erklären.



    EU und Bundesrechnungshof wollen die Pauschale senken weil es eine EU-Richtllinie so will - obwohl klar ist dass die geforderte Berechnungsmethode einen systematischen Fehler hat. Sie Bürokratie ist immer zu befolgen auch wenn es falsch ist. Wer unerlaubterweise mitdenkt, bekommt ein Vertrgaverletzungsverfahren.

    www.bundesrechnung...ublicationFile&v=2

    • Jost Maurin , Autor des Artikels, Redakteur für Wirtschaft und Umwelt

      @MK:

      Das sind unbewiesene Behauptungen. Die Berechnungsmethode ist im zitierten Anhang des deutschen Umsatzsteuergesetzes genau vorgegeben:



      www.gesetze-im-int...1980/anlage_5.html



      Das ist geltendes Bundesrecht, darüber kann sich auch das Agrarministerium nicht einfach hinwegsetzen.

      • @Jost Maurin:

        Daher BRH entkräftet die Behauptungen nicht. Das ist für mich ein starkes Indiz dass die zutreffend sind. Qualitativ betrachtet halte ich die Behauptungen auch für nachvollziehbar.

        Die Argumentation mit der Gesetzeslage ist zu bequem. Unter der Annahme dass die Berechnungsmethode tatsächlich falsch ist, ist es das mindeste die Anpassung der Pauschale erstmal auszusetzen. Für die Kleinbauern geht es um relevante Summen. Hier finde ich es grundfalsch dass sich die Bürokratie hinter Gesetzen versteckt, selbst wenn diese anscheinend fehlerhaft sind. Es sollte möglich sein, das Gesetz so lange auszusetzen bis entweder die Argumente des BMLEH entkräftet sind (ist nicht passiert) oder das Gesetz überarbeitet wurde. Die Argumentation des BFH „Das ist aber Gesetz“ springt zu kurz. Die Bürokratie braucht mehr gesunden Menschenverstand, der es erlaubt das falsche zu tun anstatt kleinteilig das falsche durch Gesetze vorzuschreiben.

    • @MK:

      Nachtrag: das ist kein Steuergeschenk für Landwirte. Mit der geforderten Absenkung der Pauschale müssten die Landweete höhere Steuern entrichten als es im Sinne des Gesetzgebers ist.