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Êzî­d:in­nen in NRWZwischen Anerkennung und Abschiebung

Êzî­d:in­nen droht die Abschiebung – vor allem in Nordrhein-Westfalen. Dort fordern Abgeordnete jetzt ein Schutzprogramm für die Minderheit.

Sie wollen einfach nur bleiben: Hungerstreik von Êzîd:in­nen gegen Abschiebungen, hier im Oktober 2023 vor dem Reichstagsgebäude Foto: dts Nachrichtenagentur/imago

Fast genau drei Jahre ist es her, dass der Deutsche Bundestag die Verbrechen des IS gegen Êzî­d:in­nen im Irak als Genozid anerkannte. Doch Êzîd:innen, die in den letzten Jahren nach Deutschland gekommen sind, droht inzwischen oft die Abschiebung. In Nordrhein-Westfalen (NRW) gehen die Behörden derzeit wohl besonders hart gegen Angehörige der Minderheit vor.

Die Online-Beratungsstelle Pena.ger e.V. berichtet der taz, dass sich über die Weihnachtstage insgesamt 10 Êzî­d:in­nen aus der ganzen Bundesrepublik an sie gewendet haben. Einer der Hilferufe stammt von Dleer Dhakeel aus Baden-Württemberg. Ihm und seiner Frau drohe akut eine Abschiebung in den Irak, da das Klageverfahren bereits abgeschlossen sei, berichten sie der taz. Sie befinden sich seit November 2022 in Deutschland.

Dem jungen êzîdischen Paar aus der irakischen Region Shingal wird eine unzureichende Mitwirkung bei der Passbeschaffung vorgeworfen, obwohl viele Êzî­d:in­nen in ihrem Herkunftsland faktisch keinen Zugang zu gültigen Ausweisdokumenten haben.

Dleer hebt hervor: „Als Êzîden sind wir historisch wie auch aktuell schwerer Verfolgung, Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt.“ In Deutschland hätten seine Frau und er versucht, sich ein neues Leben aufzubauen. Doch die unsichere Aussicht, die ständige Angst vor einer Abschiebung und die Bedrohung in der Heimat führten zu starken psychischen Belastungen.

Viel zu kurze Fristen und dann auch noch die Feiertage

Der Fall stehe stellvertretend für viele weitere, vor allem auch in Nordrhein-Westfalen, sagt Soniya Alkis, stellvertretende Vorsitzende von Pena.ger. 14 Nachrichten hätten sie allein aus diesem Bundesland erreicht. Die Betroffenen, denen nun Abschiebungen angedroht wurden, hätten durch die Feiertage und Winterpause die Beratungs- und Unterstützungsstrukturen nur eingeschränkt erreichen können. Zusätzlich seien sie mit sehr kurzen Fristen und Maßnahmen konfrontiert, die kaum umsetzbar seien.

Von den 230.000 in Deutschland lebenden Êzî­d:in­nen wohnen mehrere Zehntausend in NRW. Die Abschiebungen in NRW betreffen einen großen Teil der êzîdischen Schutzsuchenden.

Das Integrationsministerium NRW teilt auf Anfrage der taz zu den Abschiebefällen mit, es „liegen zu dem beschriebenen Vorgehen keine Erkenntnisse vor“. Angaben zu Zahlen oder Daten hinsichtlich des Merkmals „jesidisch“ könnten an dieser Stelle nicht gemacht werden, da „die Statistik zu Rückführungsmaßnahmen lediglich Angaben zum Zielland und zur Staatsangehörigkeit enthält“.

Tatsächlich wären es nicht die ersten Abschiebungen von Êzîd:innen. Nachdem lange Zeit ein genereller Abschiebestopp galt, lief dieser in NRW im Juni 2024 aus. Er galt nur für êzîdische Frauen und Minderjährige. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bescheidet Asylanträge von Êzî­d:in­nen seitdem immer öfter negativ und argumentiert, dass ihnen im Irak keine Verfolgung und Unterdrückung mehr drohe.

Menschenrechtsorganisationen kommen zu einem ganz anderen Fazit. Pro Asyl konstatierte etwa 2024, dass Êzî­d:in­nen nicht in den Irak abgeschoben werden dürften. Der Irak sei für sie immer noch nicht sicher, Kämpfer des IS seien nach wie vor in der Region aktiv. In der Region Shingal kommt es zudem bis heute immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen, es gibt keine funktionsfähige Verwaltung oder grundlegende Infrastruktur. Êzîd:innen, die Deutschland heute abschiebt, können meist nur zu den Flüchtlingslagern im Nordirak zurückkehren und in Zelten leben.

Demokratische Fraktionen vereint gegen Abschiebungen

Dass Abschiebungen vor diesem Hintergrund falsch sind, finden aber nicht nur Menschenrechtler:innen. Tatsächlich stellten parallel zu den angedrohten Abschiebungen alle demokratischen Fraktionen im Landtag NRW einen Antrag, der sich gegen Abschiebungen von Êzî­d:in­nen richtet. Die Landesregierung solle ein Schutzprogramm für Angehörige der Minderheit einrichten, so die Kernforderung. Ausreisepflichtigen Êzî­d:in­nen ohne Vorstrafen sollen, wenn sie seit zwei Jahren in NRW leben, ein Aufenthaltsrecht bekommen. Der Antrag soll am Donnerstag im Integrationssauschuss des Landtages diskutiert werden.

Benjamin Rauer, Sprecher für Flucht der Grünen-Landtagsfraktion in NRW, erklärt, dass das Land mit dem Antrag seiner humanitären Verantwortung gegenüber Êzî­d:in­nen nachkomme.

Auch die CDU-Fraktion brachte den Antrag ein – und wendet sich damit implizit gegen die Praxis der CDU-geführten Landesregierung. Ihr unterstehen die Ausländerbehörden, die derzeit so viele Abschiedebescheide an Êzî­d:in­nen versenden. Auf Anfrage der taz sagt Gregor Golland, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion und Mitunterzeichner des Antrags, lediglich: „Abschiebungen erfolgen in Deutschland nach Recht und Gesetz.“ Niemand werde grundlos aus Deutschland abgeschoben.

Doch auch wenn der Antrag wohl vom Landtag angenommen werden dürfte – bindend ist er erstmal nicht. Und es gibt noch ein Problem: Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) – bekannt als Hardliner in Migrationsfragen – muss zustimmen. „Jede weitere Verzögerung untergräbt den humanitären Schutzauftrag Deutschlands“, betont Grünen-Politiker Rauer.

Transparenzhinweis: In einer früheren Version hieß es, alle demokratischen Fraktionen im Landtag NRW würden einen Antrag vorbereiten. Er wurde zu dem Zeitpunkt aber schon gestellt. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten um Entschuldigung.

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