Verschärfungen im Strafrecht: Hubig zündet zu Silvester einen Kracher
Justizministerin Stefanie Hubig stellt ein Paket mit Verschärfungen im Strafrecht vor. Auch Gewalt gegen Einsatzkräfte soll härter bestraft werden.
Zumindest das Timing stimmt. Pünktlich zu Silvester und den damit meist verbundenen Ausschreitungen präsentierte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) an diesem Dienstag ein Paket mit Strafrechtsverschärfungen zum Schutz von Polizist:innen und anderen Einsatzkräften wie Feuerwehrleuten und Rettungssanitäter:innen.
„Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, sollen strafrechtlich besser geschützt werden“, sagte Hubig, „der Zusammenhalt einer Gesellschaft hängt auch davon ab, ob wir denjenigen den Rücken stärken, die Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen.“
Nur einen Tag zuvor – und damit kaum weniger gut platziert – hatte das Bundeskriminalamt in einem Lagebild dargestellt, dass Gewalttaten gegen Polizist:innen seit 2015 um 38,5 Prozent zugenommen haben. Im Jahr 2024 seien 106.875 Polizist:innen Opfer einer gegen sie gerichteten Gewalttat gewesen. Hinzu kommen laut BKA noch 2.916 angegriffene Rettungskräfte.
Stefanie Hubig, SPD, Bundesjustizministerin
Die Justizministerin will darauf vor allem mit Strafverschärfungen reagieren. Wer Widerstand gegen Polizeibeamt:innen leistet oder Einsatzkräfte bei der Arbeit behindert, soll künftig mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe rechnen. Derzeit sind noch Geldstrafen möglich. Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren wird aber meist zur Bewährung ausgesetzt und mit einer Geldauflage versehen, sodass sich in der Wahrnehmung der Täter:innen wenig ändern dürfte.
Wer Vollzugsbeamt:innen und Rettungskräfte körperlich angreift, soll künftig mit einer Mindeststrafe von sechs (statt drei) Monaten rechnen. Ein „hinterlistiger Überfall“ soll künftig ausdrücklich als „besonders schwerer Fall“ bestraft werden. Wie Hubigs Gesetzentwurf erläutert, wird es aber schon heute als schwerer Fall angesehen, wenn Polizei und Rettungskräfte in Hinterhalte gelockt und dann angegriffen werden.
Ähnliches gilt für die von Hubig vorgeschlagene Änderung bei der Strafzumessung. Dabei soll künftig ausdrücklich berücksichtigt werden, ob die Tat geeignet ist, „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“. Auch das sei aber, so der Gesetzentwurf, nichts wirklich Neues, sondern nur eine „Klarstellung und Bekräftigung“, mit der die Gerichte „sensibilisiert“ werden sollen.
Angriffe auf Ärzt:innen werden härter verfolgt
Neu ist, dass künftig auch Angriffe auf Ärzt:innen, Apotheker:innen und Krankenpfleger:innen härter bestraft werden sollen als Angriffe auf „normale“ Menschen. Dies hat nun nichts mehr mit Silvesterkrawallen und ähnlichen Ausschreitungen zu tun, denn hier geht es eher um Angriffe in der Praxis, im Krankenhaus oder in der Apotheke. Allerdings waren Ärzt:innen etwas verschnupft, dass bisher nur Rettungssanitäter:innen und Notfallmediziner:innen besonders geschützt wurden und nicht alle Mediziner:innen gleich behandelt werden.
Keinen besonderen Schutz bekommen dagegen Journalist:innen, obwohl Hubig im Gesetzentwurf darauf hinweist, dass auch die Angriffe auf Medienschaffende gestiegen sind. 2023 habe es 69 derartige tätliche Angriffe gegeben. Doch der Schutz von Journalist:innen ist nicht so populär wie der Schutz von Ärzt:innen. Bei der Justizministerkonferenz im November waren Strafverschärfungen für Angriffe auf Journalist:innen mit dem Argument abgelehnt worden, man wolle keine Zweiklassenjustiz.
Immerhin sollen Europaabgeordnete und Gemeinderäte künftig den Bundestags- und Landtagsabgeordneten gleichgestellt werden, wenn es um die „Nötigung von Verfassungsorganen“ und ihrer Mitglieder geht. Wer etwa mit Gewalt oder Drohungen eine Gemeinderatssitzung verhindert, zum Beispiel, weil dort ein Flüchtlingsheim beschlossen werden soll, muss mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen.
Verlust der Wählbarkeit bei Volksverhetzung
Eine sicher kontroverse Änderung sieht Ministerin Hubig bei dem Straftatbestand Volksverhetzung vor. Hier soll das Strafgericht künftig nicht mehr nur zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilen können, sondern in schwereren Fällen – ab einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten – auch den Verlust der Wählbarkeit und der Fähigkeit, „öffentliche Ämter“ innezuhaben, anordnen können. Verurteilte Volksverhetzer:innen können dann nicht mehr Abgeordnete oder Beamt:innen sein. Bisher ist diese Nebenfolge nur bei Verbrechen vorgesehen, also bei Straftaten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. Dazu zählt die Volksverhetzung nicht.
Hubigs Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ wurde an diesem Dienstag den Bundesländern und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Die endgültige Beschlussfassung findet im Bundestag statt. Die vorgeschlagenen Änderungen werden diesen Silvester also auf keinen Fall gelten.
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