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Einstufung als rechtsextremBundesverwaltungsgericht weist AfD-Beschwerden zurück

Der Bundesverfassungsschutz hat die AfD als extremistischen Verdachtsfall eingestuft. Dagegen ging die Partei vor Gericht vor – erfolglos.

Das Bundesverwaltungs-gericht in Leipzig hat die Klagen der AfD zurückgewiesen Foto: Jan Woitas/dpa

Leipzig (dpa) | Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden der AfD wegen ihrer Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückgewiesen. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit sind drei Entscheidungen des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus dem vergangenen Jahr rechtskräftig.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz ging in einer Einschätzung davon aus, dass die Partei und ihre aufgelöste Jugendorganisation Junge Alternative im Verdacht stünden, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen. Die offiziell nicht mehr existente Sammlungsbewegung Der Flügel sei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung anzusehen.

Der Verfassungsschutz konnte die AfD auf Basis dieser Einstufung mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

Gegen diese Einstufung klagte die AfD und blieb erst beim Verwaltungsgericht in Köln und später in der Berufung beim OVG in Münster erfolglos. Das OVG Münster hatte es abgelehnt, gegen seine Urteile die Revision zuzulassen. Dagegen wandte sich die AfD mit sogenannten Nichtzulassungsbeschwerden, die jetzt vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wurden.

Klage auch gegen neue Einstufung

Bei Beschwerden gegen die Nichtzulassung einer Revision sei das Gericht „auf die Prüfung der form- und fristgerecht vorgetragenen Zulassungsgründe beschränkt“, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Die angefochtenen Entscheidungen des OVGs in Münster seien somit nicht vollumfänglich überprüft worden.

In seiner mündlichen Urteilsbegründung hatte das OVG im Mai 2024 ausgeführt, dass im Fall der AfD hinreichend verdichtete Umstände vorliegen, die auf Bestrebungen der Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hinweisen.

Neu hinzugekommen ist seitdem ein weiterer Rechtsstreit zwischen der Partei und dem Bundesverfassungsschutz. Dieser hatte die AfD Anfang Mai dieses Jahres vom Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Dagegen geht die AfD ebenfalls juristisch vor. Bis zu einer noch ausstehenden Gerichtsentscheidung in dieser Sache hat der Verfassungsschutz die Höherstufung daher wieder auf Eis gelegt.

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6 Kommentare

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  • Es ist ein wenig lustig, dass die AfD über Jahre immer offensiver nach rechts rückt und sich dann gegen eine solche Einschätzung zur Wehr setzt.

    Mir kommt das reichlich merkwürdig vor, die AfD provoziert doch mit rechtsextremen Inhalten, Bundestagsreden und überbietet jede Ankündigung der Regierung, irreguläre Migration zu begrenzen.

    Viele Inhalte/Forderungen laufen konträr zur Verfassung und es kristalisiert sich immer stärker ein völkischer Nationalismus heraus, sprich die Partei geht eher den Weg der NPD (Heimat) als den Weg der CDU oder CSU.



    Aber bei dieser Einstuftung könnte die Partei eben verboten werden. Und dann wird der AfD das Licht auch ausgestellt, darum bellen sie dann nicht mehr, sondern gehen zu den Gerichten.



    Für mich ist immer interessant, dass die Partei konsequent ihre Ausrichtung nicht ändern will. So löst die Partei den Jungendverband Junge Alternative mehr oder weniger als AfD-Jugendverband auf, übernimmt dann aber jeden, der dort drinnen war, sprich gemeindet einen Haufen aggressiver junger Rechtsextremisten in die Partei ein und ist dann auch noch stolz darauf. Andererseit der Apfel fällt eh nicht weit vom Stamm, siehe Weidels Reden.

  • www.bverwg.de/pm/2025/54



    “Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der AfD als "Verdachtsfall", der Beobachtung ihrer internen Sammlungsbewegung "Der Flügel" und ihrer Jugendorganisation "Junge Alternative" durch das BfV

  • Alles gut und schön, Verdachtsfall nicht Verdachtsfall, blablabla. Wann wird das Verbotsverfahren eingeleitet? Alles andere ist nur formalistischer Kram.

  • Die Klageflut durch die AfD hat natürlich Methode. Die Partei beschäftigt ununterbrochen die Gerichte und nutzt damit fleißig die Mittel des Rechtsstaats, um den Rechtsstaat auszuhebeln.

  • " Bis zu einer noch ausstehenden Gerichtsentscheidung in dieser Sache hat der Verfassungsschutz die Höherstufung daher wieder auf Eis gelegt."

    Das ist IMHO so nicht korrekt.



    Der VfS will die Hochstufung der AfD in der Öffentlichkeit nicht benennen. An der Hochstufung ändert das allerdings gar nichts.

    www.tagesschau.de/...htsextrem-100.html

  • Nicht ganz unwichtig wäre, auch entsprechend zu handeln. Ein Parteiverbot ist überfällig. Der kaum noch relevante Rest der einstigen SPD zögert noch. Die Rechtsradikalen in der Union fühlen sich unwohl. Das sind die rinzogen Bremsschuhe. Die 20% Rechtsradikalen in der Bevölkerung müssen zurückgetrieben werden unter ihre feuchten Steine. Das geht nur, wenn sie nicht mehr als Demokraten maskiert herumlaufen können. Will man wirklich den Anfängen wehren...hätte man 30 Jahre früher anfangen sollen, aber OK. Jetzt handeln, bevor auch noch der letzte Unions-Wähler Gefallen an faschistischen Ideen findet. Merzilein grübelt schon, wie er die in seine Regierung bringen kann, damit endlich business rules und immer jemand von Verantwortung und Menschlichkeit faselt. Sowas bringt Blackrock doch keinen Profit...