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Hausordnung des BundestagsAbgeordnete müssen Regenbogenfahne aus ihren Büros entfernen

Pride-Flaggen im Büro von Bundestagsabgeordneten? Das ist laut Hausordnung verboten – auch wenn es nicht nur um Regenbogenfarben geht.

Die Regenbogenflagge soll nur noch am Internationalen Tag gegen Homophobie (17. Mai) gehisst werden

Berlin dpa | Die Bundestagsverwaltung hat eine Aufforderung an mehrere Abgeordnete, an ihren Büros angebrachte Regenbogenfahnen zu entfernen, mit der Hausordnung des Parlaments begründet. Demnach sei das Anbringen von Fahnen „grundsätzlich und unabhängig von der konkreten Symbolik nicht gestattet“, sagte ein Sprecher des Bundestags. „Es geht nicht konkret um die Kontrolle von Regenbogenfahnen.“ Zuvor hatte der Tagesspiegel berichtet.

Die Aufforderung an die Abgeordneten war Anfang der Woche ergangen. Der Sprecher betonte, das sei ein Routinevorgang. Ähnliche Fälle gebe es immer wieder. Es bestehe ein generelles Verbot, das etwa auch Deutschland- oder Europafahnen sowie auch andere Fahnen und Aushänge betreffe.

Die Bundestagsverwaltung war nach Angaben des Sprechers kürzlich von Abgeordneten darauf hingewiesen worden, dass in von außen sichtbaren Fenstern von Abgeordnetenbüros die Regenbogenflaggen – ein Symbol der queeren Community – angebracht waren.

Bundestagspolizei gerufen

Eine der Abgeordneten, die mit einer Pride-Flagge ihr Büro schmückte, ist Stella Merendino (Linke). „Wegen der Regenbogenflagge an meinem Büro im Bundestag wurde die Bundestagspolizei gerufen“, schrieb sie auf Instagram.

Das ist nach Angaben des Bundestags-Sprechers ein gängiges Vorgehen. Habe die Bundestagsverwaltung den Sachverhalt geprüft, „wird dies im Regelfall durch die Bundestagspolizei und das Referat für Zutrittsangelegenheiten umgesetzt“. Die Hausordnung sei allen Abgeordneten bekannt.

In Paragraf 4 heißt es dort: „Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet.“

Regenbogenfahnen-Debatte

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hatte angeordnet, die Regenbogenfahne aus Neutralitätsgründen nur noch zum Internationalen Tag gegen Homophobie (17. Mai) auf dem Reichstagsgebäude hissen zu lassen – und nicht mehr beim Berliner Christopher Street Day am 26. Juli. Das löste breite Kritik aus.

Eine Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) befeuerte die Debatte weiter. Auf die Frage, wie er es finde, dass Klöckner die Regenbogenfahne zum CSD nicht auf dem Bundestag hissen will, sagte er in der ARD: „Der Bundestag ist ja nun kein Zirkuszelt“, auf das man beliebig Fahnen hisse. Es gebe einen Tag im Jahr, das sei der 17. Mai, an dem die Regenbogenflagge gehisst werde.

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12 Kommentare

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  • Die CDU geführte Regierung hat nach wie vor Probleme mit Toleranz und Minderheitenrechten.



    Wie immer schon. Anstatt sich gerade in diesen Zeiten, in denen queere Menschen immer mehr angefeindet, bepöbelt und geschlagen werden, ziehen die Konservativen den Schwanz ein und erfinden die dämlichsten Ausreden, um das bunte Fähnchen nicht aufzuhängen.



    Das ist speziell für eine Partei mit "C" ein menschenverachtendes gebaren!

  • Die Abgeordneten erstellen ja die Hausordnung, wenn sie also Flaggen im Fenster haben wollen können sie diese nach Belieben ändern.

  • "Der Sprecher betonte, das sei ein Routinevorgang. Ähnliche Fälle gebe es immer wieder."

    Wie oft ist es denn in den letzten 5 Jahren vorgekommen?

  • Einfach nur peinlich. Spricht doch auch der Bundespräsident regelmäßig vor der Deutschlandfahne. Was gibt es da generell zu verbieten?

  • Der 17.Mai 1953 war der Arbeiter- und Bauernaufstand gegen ein totalitäres Regime. Schon 500 Jahre früher sind die Bauern unter der Regenbogenflagge gelaufen. Passt also.

    Wenn aber ein SöderMerz in seinem Büro die Fahne "zur goldenen Möwe" hisst, kein Problem. Auch E.on und Nestle wären schöne Fahnen für den (C)lub (D)eutscher (U)nternehmer. Aber wehe wehe da kommt einer dieser Aggro Regenbögen in das eigene (Bundestags)Büro, dann ist Satan persönlich erschienen.

    "Alle Menschen werden Brüder (und Schwestern, oder eines der anderen Geschlechter)" aber bitte nicht mit Regenbogen. Denn das behandelt alle die nicht für Solidarität und Gleichheit (vor dem Gesetz) sind, ungleich. Und das geht natürlich nicht....



    Nachher wird noch jemand Bundesrichterin, die sich für das Recht auf Abtreibung einsetzt. NeNeNe....

    Die CDUCSU sind die Steigbügelhalter für die Faschisten. Die geben jetzt ordentlich Tempo, schliesslich ist ja bis '33 nicht mehr viel Zeit.

  • Natürlich werden die wenigen die von außen auf die Bürofenster unserer Abgeordneten wissen welche*r Abgeordnete wo sein Fensterchen hat, aber ein Haus ist nunmal auch die Summe derer die darin arbeiten oder leben. Das Letzte was ich mir von den Abgeordneten erwarte ist dass sie sich um Neutralität bemühen. Seid leidenschaftlich dabei wenn es darum geht die Ziele umzusetzen für das ihr in die Politik gegangen seid und denkt über eine neue Karriere nach wenn euch diese Ziele oder Leidenschaft fehlt.

  • Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Sorry, Plakate und Poster sind ja auch verboten. War ein blöder Kommentar meinerseits.

  • Wenn Fahnen verboten sind, dann würde ich ein Plakat oder Poster aufhängen.

  • Bin ich froh, daß nun Kreuze aller Art aus den öffentlichen Gebäuden entfernt werden. Die Trennung von Staat und Religion naht. Und bis dahin lasst mal schön die Pride Fahnen wo sie sind.

  • Was an der Hausordnung ist unverständlich?



    Gilt die nur für andere?

    "Das Anbringen von Aushängen ... ist ausnahmslos nicht gestattet.“

  • Na wenn es die Hausordnung verbietet, dann muss man sich entweder daran halten oder die Hausordnung ändern.

    Das ist halt so im Rechtsstaat. An die Gesetze usw. Muss man sich halten, sonst funktioniert der Rechtsstaat nicht.

    Wer gegen Gesetze usw. verstößt, der muss mit den Konsequenzen rechnen.

    Der Rechtsweg steht jedem frei.

  • Man kann drüber denken wie man will. Aber Paragraph 4 gilt eben für alle.