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Aus ungarischer HaftGrüne fordern Überstellung von Maja T.

Vor einem Jahr wurde Maja T. nach Ungarn ausgeliefert. Mehrere Abgeordnete der Grünen fordern nun in einem Brief die Rückholung.

Maja T., hier im Februar im Prozess in Budapest Foto: Denes Erdos/ap

Berlin taz | Mehrere Grünen-Abgeordnete fordern die Bundesregierung auf, sich „auf allen politischen und diplomatischen Ebenen“ für die Rücküberstellung der in Ungarn inhaftierten Deutschen Maja T. einzusetzen. Das geht aus einem Brief hervor, den die Bundestagsabgeordneten Katrin Göring-Eckardt und Helge Limburg sowie der Europaparlamentarier Daniel Freund der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) geschrieben haben.

Maja T. (24) sitzt seit Sommer 2024 in Untersuchungshaft und befindet sich zwei Wochen im Hungerstreik, den sie mit menschenunwürdigen Haftbedingungen begründet. Laut ihrem Verteidiger hat sie acht Kilogramm abgenommen. Die ungarischen Behörden zweifeln den Hungerstreik an und weisen die Vorwürfe schlechter Haftbedingungen zurück.

Der nonbinären Person aus Thüringen wird vorgeworfen, mit anderen Autonomen im Februar 2023 in Budapest Angriffe auf Rechts­extre­me verübt zu haben. T. wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen, die Überstellung erfolgte im Juni 2024. Sie wurde durch das LKA Sachsen durchgeführt. Das Berliner Kammergericht hatte dem Ersuchen Ungarns zuvor stattgegeben, nachdem das ungarische Justizministerium Zusicherungen gegeben hatte. Per Eilbeschluss stoppte das Bundesverfassungsgericht die Überstellung – kam damit jedoch wenige Stunden zu spät.

„Das Berliner Kammergericht und das LKA Sachsen haben Maja in verfassungswidriger Weise in ihren Grundrechten verletzt“, sagte Mitunterzeichner Limburg der taz. Es sei deshalb dringend geboten, dass sich die Regierung für die Rücküberstellung einsetze.

Die Grünen-Politiker*innen fordern zudem, weitere Auslieferungen nach Ungarn zu stoppen. Die Haftbedingungen T.s würden das Bild eines Justizsystems bestätigen, „das eklatant von den rechtsstaatlichen Mindeststandards der EU abweicht“. Auf taz-Anfrage erklärte das Bundesjustizministerium, in Verfahren zur Überstellung nach den Regelungen über den Europäischen Haftbefehl nicht eingebunden zu sein, die Kooperation erfolge unmittelbar zwischen den Justizbehörden. Abschließend würde bei Übergaben an EU-Mitgliedstaaten ein Oberlandesgericht urteilen. „Das ist ein Prozess, der nach gesetzlichen Vorgaben abläuft. Es gibt keine politischen Entscheidungsspielräume“, erklärte eine Sprecherin.

Zuvor hatte die Linkspartei eine Rücküberstellung Maja T.s gefordert. Die Regierung dürfe „nicht weiter wegschauen, wie Ungarn ein Exempel an der antifaschistischen Person statuiert“, so der EU-Abgeordnete Martin Schirdewan. Er wird am Freitag beim Prozess gegen Maja T. anwesend sein und kündigte einen Besuch in der Untersuchungshaft an.

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2 Kommentare

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  • Ja, Deutschland und alle anderen EU Länder haben ein Auslieferungsvetrag unterzeichnet. Den vereinfachten EU Haftbefehl. Wieso sollte Deutschland jetzt von den Verträgen abweichen. Und ich fände es fatal wenn die Justizministerin sich in Urteile und Entscheidungen von OLG einmischen würde.

    Und Deutschland möchte Zb. auch nicht das Herr Erdogan sich in deutsche Rechtssachen einmischt.

  • Wie scheinheilig kann man sein?



    Als die Grünen in der Regierung waren, haben sie absolut nichts unternommen, um Maja zu helfen. Aber jetzt von der Oppositionsbank große Sprüche klopfen!



    Die einzige Partei, die von Anfang an solidarisch war, ist die Linke und agiert in diesem Fall auch als einzige glaubwürdig.