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Fünf Punkte,zwei Anträge,zwei Gesetze

Wann und über was genau soll diese Woche im Bundestag in Sachen Migrationspolitik eigentlich abgestimmt werden?

Am Mittwoch wird Kanzler Olaf Scholz eine Regierungserklärung zu „aktuellen innenpolitischen Themen“ abgeben. Er wird über die Messerattacke eines afghanischen Flüchtlings in Aschaffenburg und die harte Reaktion der Union sprechen. Vermutlich wird Scholz die CSU-geführte bayerische Landesregierung angreifen, die den Täter zuvor hätte aus dem Verkehr ziehen können. Unions-Chef Friedrich Merz wird darauf im Anschluss antworten.

Die Union will am Freitag zwei Entschließungsanträge im Bundestag einbringen. In einem Fünf-Punkte-Plan fordert sie, dass Flüchtlinge an deutschen Grenzen keine Asylanträge mehr stellen dürfen. Zudem sollen alle Ausreisepflichtigen – derzeit ca 40.000 – „unmittelbar in Haft“ kommen. Ausreisepflichtige Gefährder sollen „unbefristet in Haft kommen“, also jahrelang, wenn es kein aufnahmebereites Land gibt. Das deutsche Aufenthaltsgesetz sieht einen Ausreisegewahrsam von bis zu 28 Tagen vor. Die Union fordert außerdem, dass die Bundespolizei Haftbefehle für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam beantragen kann. Es müsse „täglich Abschiebungen ­geben“.

Der Fünf-Punkte-Plan ist kein Gesetz, sondern ein Antrag, mit dem der Bundestag die Regierung auffordern würde, entsprechend zu handeln. Union, AfD, FDP und BSW könnten diesen Antrag mit einer Mehrheit von 372 Stimmen durchbringen. Ob die AfD den Antrag unterstützen wird, ist offen. Zudem will die Union den Antrag „Für einen Politikwechsel bei der Inneren Sicherheit“ zur Abstimmung stellen.

Zwei Gesetze möchte die Union zudem in den Bundestag einbringen. Eines davon wäre ganz neu und soll dazu dienen, die Grenzen zu sichern. Außerdem planen CDU/CSU laut Merz auch, das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz in den Bundestag wieder ins Rennen zu bringen, das eine ähnliche Stoßrichtung wie der Fünf-Punkte-Plan hat. Auch hier hätten Union, AfD, FDP und BSW eine Mehrheit. Dieses liegt derzeit noch im Innenausschuss. Die Union hatte kürzlich noch darauf verzichtet, das Zustrombegrenzungsgesetz im Parlament zu forcieren, um eine mögliche Mehrheit mit der AfD zu verhindern. Das gilt nun nicht mehr. (sr)

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