Nutzerdaten von Online-Plattformen: EuGH schränkt Datenspeicherung ein

Laut EuGH dürfen Nutzerdaten nicht unbegrenzt gespeichert werden. Das Urteil habe Grundsatzcharakter, sagen Aktivisten.

Ein Mann lächelt in die Kamera

Zufrieden mit dem Urteil: der österreichische Datenschutz-Aktivist und Kläger Maximilian Schrems Foto: Lisi Niesner/reuters

Brüssel rtr | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Verarbeitung bestimmter persönlicher Nutzerdaten durch die Facebook-Mutter Meta einen Riegel vorgeschoben. „Ein soziales Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogene Daten zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden“, schrieben die Richter in ihrem am Freitag veröffentlichten Urteil. Sie folgten damit der Empfehlung des Generalanwalts Athanasios Rantos vom April.

Er sei zufrieden mit dem Urteil, sagte der österreichische Datenschutz-Aktivist und Kläger Maximilian Schrems der Nachrichtenagentur Reuters. „Die Unternehmen müssen sich jetzt ein Lösch-Konzept für die von ihnen gesammelten Daten überlegen und darüber nachdenken, welche Daten, die sie in den vergangenen Jahren gesammelt haben, behalten dürfen.“

Katharina Raabe-Stuppnig, Juristin der von Schrems geleiteten Datenschutz-Gruppe „None Of Your Business“ (NOYB), wies darauf hin, dass die Entscheidung Grundsatz-Charakter habe. „Dieses Urteil gilt auch für alle anderen Online-Werbeunternehmen, die oft keine Verfahren zur Datenminimierung haben.“

Meta wies darauf hin, mehr als fünf Milliarden Euro in Datenschutz investiert zu haben. Werbetreibenden sei es zudem nicht erlaubt, sensible Daten zu teilen. „Jeder, der Facebook nutzt, hat Zugang zu einer breiten Palette von Einstellungen und Werkzeugen, die es den Nutzern ermöglichen, die Verwendung ihrer Daten zu steuern.“

Sensible Daten für Werbezwecke genutzt

Schrems hatte gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, insbesondere zu seiner sexuellen Orientierung, geklagt. Er hatte diese zwar bei einer Podiumsdiskussion öffentlich gemacht, sie aber nicht in seinem Facebook-Profil angegeben.

Eine Analyse seiner von Meta gespeicherten Daten habe dennoch ergeben, dass sich daraus Rückschlüsse auf seine Homosexualität ziehen lassen. Außerdem habe er schon Jahre vor der Veranstaltung entsprechende Werbung erhalten, ergänzte Schrems im Gespräch mit Reuters.

Schrems' Aussagen von der Podiumsdiskussion dürften zwar unter Einhaltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für zielgerichtete Werbung verarbeitet werden, urteilte der EuGH. „Dieser Umstand allein berechtigt jedoch nicht, andere personenbezogene Daten zu verarbeiten, die sich auf die sexuelle Orientierung dieser Person beziehen.“

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