Reaktionen auf das BKA-Urteil: Faeser hört Signale aus Karlsruhe

Innenministerin Faeser will rasch auf das BKA-Urteil des Verfassungsgerichts reagieren. Was bedeutet das Urteil für das Sicherheitspaket der Ampel?

Nancy Faesers Hinterkopf vor einer Adler-Statue beim Verfassungsgericht.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wartet im Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Verhandlung zum BKA-Gesetz Foto: Uli Deck/dpa

Berlin (dpa) | – Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz fordern Vertreter von Union und FDP eine weitere Überprüfung der Regierungspläne für ein Sicherheitspaket. Die Ampel müsse anhand des Urteils umgehend untersuchen, ob die geplanten Sicherheitsgesetze nachgebessert werden müssten, sagte Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) der Rheinischen Post. FDP-Innenpolitiker Manuel Höferlin wies darauf hin, dass es da noch eine Reihe von Fragen gebe. Das Paket müsse nicht nur wirksam, sondern auch gerichtsfest sein.

Das von der Ampel nach dem Terroranschlag von Solingen geplante Sicherheitspaket sieht unter anderem eine Verschärfung des Waffenrechts beim Mitführen von Messern vor, die Streichung von Leistungen für Menschen, für deren Asylverfahren ein anderer Staat zuständig ist, sowie die Befugnis zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Der Union reicht das nicht aus, die Regierungsparteien sehen noch internen Abstimmungsbedarf. Die Gesetze befinden sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren.

Neue Leitplanken kommen nun aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag Teile des 2017 reformierten BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung läuft darauf hinaus, dass die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) beim Sammeln und Speichern von Daten eingeschränkt werden müssen. So knüpft das höchste deutsche Gericht unter anderem eine heimliche Überwachung der Kontaktpersonen von Verdächtigen an strenge Bedingungen und verlangt genaue Regelungen beim Speichern von Daten.

Union warnt vor Hindernissen für Sicherheitsbehörden

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht die Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Sicherheitsinteressen und den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger“, sagte der FDP-Politiker Höferlin der Rheinischen Post. „Es bestehen weiterhin Fragen bei dem geplanten biometrischen Abgleich, sowohl hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit, den betroffenen Personenkreisen als auch im Hinblick auf den Schutz sensibler personenbezogener Daten.“ Zu klären sei auch, welche Befugnisse den Sicherheitsbehörden eingeräumt werden sollten.

Lindholz dagegen warnte vor weiteren Hindernissen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden. „Das Urteil aus Karlsruhe ist natürlich zu respektieren. Klar ist aber auch: Immer kompliziertere Vorgaben können unsere Sicherheitsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben deutlich negativ beeinträchtigen“, sagte sie. Zweifellos müssten grundlegende Rechte von Betroffenen gewährleistet sein. „Gerade in der aktuellen Zeit, in der die Bedrohung durch Kriminalität, Extremismus und Terrorismus wächst, benötigen unsere Sicherheitsbehörden aber die Möglichkeit zu effektivem Handeln“, so Lindholz.

Faeser kündigt rasche Gesetzesänderungen an

Das BKA-Gesetz muss nach dem Urteil aus Karlsruhe spätestens bis zum 31. Juli 2025 nachgebessert werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte zügige Gesetzesänderungen an, betonte aber zugleich die Notwendigkeit erweiterter Befugnisse des BKA. „Das Bundeskriminalamt braucht schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Terrorismus und schwere und organisierte Kriminalität. Dafür werden wir weiter sorgen“, sagte sie der Rheinischen Post. Das Bundesverfassungsgericht habe erstmals Vorgaben gemacht, wie notwendige Befugnisse des BKA zur Datenerhebung und Datenverarbeitung in diesem Bereich rechtssicher auszugestalten seien. Diese werde man zügig umsetzen.

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