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US-Gericht urteiltGoogle ist Monopolist

Ein US-Gericht fällt ein wichtiges Urteil: Google habe ein Internet-Monopol – und verteidige es auf unfaire Weise. Der Techgigant will sich wehren.

Teuer erkauft: Google als voreingestellte Suchmaschine Foto: imageBROKER/Mara Brandl/Imago

Washington dpa | Google muss eine empfindliche Niederlage gegen US-Wettbewerbshüter einstecken. Ein Richter in Washington urteilte, der Konzern habe ein Monopol bei der Internet-Suche – und es mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigt. Google will gegen das Urteil in Berufung gehen.

Welche Folgen die Gerichtsentscheidung vom Montag für Google, Internet-Nutzer und den Wettbewerb am Ende haben wird, ist unterdessen offen. Es soll ein weiteres Verfahren zu möglichen Konsequenzen geben. Zudem dürfte eine Berufung Jahre dauern.

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die milliardenschweren Deals, mit denen sich Google jahrelang den Platz als voreingestellte Suchmaschine etwa im Web-Browser Safari auf Apples iPhones oder bei Firefox sicherte.

Der Richter Amit Mehta kam bei seiner Analyse des Falls zunächst zu dem Schluss, Google habe ein Monopol im Suchmaschinenmarkt. Dafür spreche unter anderem, dass der Konzern Preise für Werbekunden erhöhen könne, ohne negative Folgen zu befürchten.

Google: verbotenes Handeln als Monopolist

Die Deals, mit denen Google zur Standard-Suchmaschine auf iPhones und in anderen Browsern wurde, hätten diese Marktposition zementiert – und das sei für einen Monopolisten verbotenes Handeln gewesen, urteilte Mehta.

Welche Auflagen das US-Justizministerium als Kläger fordern wird, ist noch unbekannt. Auch ist unter Experten umstritten, wie effiziente Maßnahmen für mehr Wettbewerb im Suchmaschinen-Markt überhaupt aussehen könnten.

Denn Nutzer in der Europäischen Union werden seit Greifen des Digital-Gesetzes DMA im März bereits gefragt, welche Suchmaschine sie aus einer Liste als standardmäßig genutzte auswählen wollen. Sehr viele entscheiden sich dabei für Google, weil sie gute Erfahrungen damit gemacht haben. So ändert der zusätzliche Schritt zunächst einmal kaum etwas an den Marktanteilen.

Apple und Firefox könnten Milliarden entgehen

Auch ist fraglich, ob vom Gericht einfach so angeordnet werden kann, dass Apple und der Firefox-Entwickler Mozilla in den USA ihr Verfahren zur Auswahl einer Standard-Suchmaschine ändern. Denn beide Firmen sind nicht Teil des Verfahrens.

Der Richter selbst betonte in seinem rund 280 Seiten langen Urteil mehrfach, dass Google anderen Suchmaschinen überlegen sei. So verwies er auf die Äußerung von Apple-Manager Eddy Cue, der sagte, es gebe gar keinen Betrag, für den Microsoft seiner Suchmaschine Bing die Voreinstellung auf Apple-Geräten erkaufen könne.

Der Sieg über Google ist ein historischer Sieg für das amerikanische Volk

Merrick Garland, US-Justizminister

So könnte eine mögliche Konsequenz der Entscheidung am Ende sein, dass Google seine Marktposition behält, ohne sie sich mit Zahlungen an andere Plattformen zu sichern. Während Apple locker ohne die Google-Milliarden auskommen kann, sind sie für die Firefox-Entwickler eine zentrale Einnahmequelle.

Auch in den vergangenen Jahren konnten Nutzer zwar jederzeit eine andere Suchmaschine als Standard festlegen – viele bleiben jedoch bei der Voreinstellung. Richter Mehta kam zu dem Schluss, dass dadurch Rivalen keine Chance gehabt hätten, in den Web-Browsern Fuß zu fassen.

Google hält sich für den besten Anbieter

Kamyl Bazbaz vom Google-Konkurrenten DuckDuckGo sagte dem Branchen-Newsletter „Platformer“, eine mögliche Gegenmaßnahme wäre, die Nutzer von Zeit zu Zeit zu fragen, ob sie eine andere Suchmaschine ausprobieren wollen. Auch könne das Gericht anordnen, dass Google neue Schnittstellen für Rivalen schaffen muss – oder dem Konzern untersagen, abgewanderte Nutzer mit Pop-Up-Nachrichten zu fragen, ob sie wieder zurückkehren wollten.

Der Internet-Riese konterte in dem Verfahren, Nutzer griffen auf Google zu, weil sie mit der Qualität der Suchergebnisse zufrieden seien. So sei Firefox einst auf Yahoo als Standard-Suchmaschine umgeschwenkt – nach zwei Jahren aber zu Google zurückgekehrt.

Auch nach dem Urteil betonte der Konzern, der Richter habe mehrfach anerkannt, dass von Google die beste Suchmaschine komme. Deshalb werde man in Berufung gehen und weiter Produkte entwickeln, die Menschen nützlich fänden.

Die Klage war noch unter Donald Trump als Präsidenten eingereicht worden. Die Regierung von Trumps Nachfolger Joe Biden führte das Verfahren fort. „Der Sieg über Google ist ein historischer Sieg für das amerikanische Volk“, jubelte Justizminister Merrick Garland nach dem Urteil. Es zeige, dass kein Unternehmen über dem Gesetz stehe.

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3 Kommentare

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  • Ein Urteil eines Einzelrichters bei einem Bezirksgericht. Vergleichbar mit einem Einzelrichter beim Amtsgericht. es wird also noch dauern bis ein entgültiges Urteil gesprochen wird.

  • @LIMONADENGRUNDSTOFF

    Mozilla hat einen "Markt"anteil von rd. 12%. Chrome liegt bei über 70%.

    Ich bin sicher, dass Google Mozillas Anteil nach Gutdünken "steuern" kann und das auch tut.

    Und Sie haben nicht etwas noch viel strategischeres erwähnt: Android und Google Play Store.

    Ganz zu schweigen davon, dass sich alle Webklitschen sklavisch nach dem Chrome und nach Google SEO richten und somit dem Imperium zuarbeiten.

    Wenn das kein Monopol ist, dann wüsst' ich nicht, was.

  • Mozilla bzw. Firefox wird bisher von Google als Gegenargument zum Vorwurf einer Monopolstellung bei Browsern benutzt.



    Wenn durch die Bekämpfung des Suchmaschinenmonopols das Monopol des Konzerns bei Browsern zementiert wird, wäre das absurd.

    Ich denke, in einer ernstzunehmenden Marktwirtschaft müsste der Konzern als Ganzes entflochten werden. Bei einer Schwächung von Google entstünden allerdings handfeste Nachteile für die Wettbewerbsfähigkeit der US-Wirtschaft und die nationale Sicherheit der USA.