Strengere Wettbewerbskontrolle: Weg frei für Apple-Verbote
Der Tech-Gigant ist eine Gefahr für den Wettbewerb. Seit Dienstag darf das Kartellamt dem Tech-Giganten nun mehr Vorschriften machen.
Das Bundeskartellamt darf strenger mit dem US-Techkonzern Apple umgehen als bisher. Dafür hat der Bundesgerichtshof der Behörde am Dienstag mit dem Beschluss Rückenwind gegeben, dass das Unternehmen „eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ habe. Das Kartellamt selbst hatte das im April 2023 so beschieden und hat jetzt die gerichtliche Bestätigung dafür. Es darf damit nun bestimmte Praktiken von Apple untersagen, die den fairen Wettbewerb auf dem Markt gefährden.
Schon seit Juni 2022 prüft das Bundeskartellamt beispielsweise die Tracking-Regelungen von Apple für Apps von Drittanbietern. Bei der Verwendung solcher Anwendungen müssen die Apple-Nutzer:innen bisher explizit zustimmen, wenn Informationen über das Verhalten der Nutzer:innen zu Werbezwecken gesammelt werden. Für die Apps von Apple selbst gilt das nicht. So hat das Unternehmen einen besseren Zugang zu Daten.
Weitere Praktiken, die in der Kritik stehen, sind unter anderem die ausschließliche Vorinstallierung konzerneigener Apps und der Zwang zur Nutzung des konzerneigenen Betriebssystems auf den Apple-Geräten. Der Verdacht ist also: Apple bevorzugt eigene Angebote und behindert andere Unternehmen.
Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus dem Jahr 2021 kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalkonzerne vorgehen. Das entsprechende Verfahren hat zwei Stufen. Erst muss festgestellt werden, ob ein Unternehmen über mehrere Marktbereiche hinweg für den Wettbewerb bedeutsam ist. Dafür gibt es verschiedene Kriterien wie die dominante Stellung auf verschiedenen Märkten, die Finanzkraft, der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten sowie der Einfluss auf die Geschäftstätigkeit anderer Unternehmen. Erst im zweiten Schritt können Praktiken untersagt werden, die den Wettbewerb gefährden.
Und was bedeutet das für meine Apple-Nutzung?
Apple gehört zu den umsatz- und gewinnstärksten Konzernen der Welt. Apple beschäftigt rund 150.000 Mitarbeiter:innen und übernahm in den vergangenen zehn Jahren weit mehr als 50 Unternehmen. Der Konzern stellt unter anderem Geräte her, entwickelt Betriebssysteme sowie weitere Software und betreibt einen eigenen App-Store – ist also „in erheblichem Umfang auf mehrseitigen Märkten tätig“, wie es bei der Urteilsverkündung am Dienstag hieß.
Was ändert sich nun praktisch? Als Apple-Nutzer:in werde man die Entscheidung des Gerichts nicht direkt bemerken, sagte Rechtsanwältin Kathrin Westermann, Kartellrechtsexpertin bei der Wirtschaftskanzlei Noerr, gegenüber der taz. Apple werde in dem laufenden Verfahren über die Tracking-Regelungen voraussichtlich versuchen, dem Kartellamt zu beweisen, dass Wettbewerber nicht behindert werden oder das Verhalten von Apple jedenfalls sachlich gerechtfertigt ist. Konkrete Beschlüsse der Behörde dürften sich also noch etwas hinziehen.
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