Abgasnormen für Dieselfahrzeuge: Klatsche für Wissing
Der Bundesverkehrsminister hatte gegen EU-Pläne für weniger Schadstoffe im Autoverkehr gewettert. Die Antwort aus Brüssel ist scharf – und abschlägig.
BRÜSSEL dpa | „Irreführend“ seien die Annahmen, die Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) in einem Brandbrief zum Umgang mit Auto-Abgasnormen an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geschildert habe. Das wirft EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton dem deutschen Politiker in einem Antwortbrief vor. Das Schreiben liegt der Deutschen Presseagentur vor.
Wissing hatte die EU-Kommission vor einer Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen gewarnt. Hintergrund der Debatte ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Einhaltung von Abgasnormen bei Dieselfahrzeugen.
In dem Gerichtsverfahren vertrat die EU-Kommission laut Wissing die Auffassung, dass die Schadstoffgrenzwerte für jede Fahrsituation gelten würden – also etwa auch, wenn ein Auto voll geladen bergauf fährt. „Millionen von Fahrzeugen droht damit die Außerbetriebsetzung“, so Wissing in seinem Brief. Die EU-Kommission hingegen betont, sie habe lediglich festgestellt, „dass die Pkw-Emissionsgrenzwerte unter normalen Einsatzbedingungen eingehalten werden müssen“, wie ein Sprecher ergänzte.
Breton schreibt in seiner Antwort an Wissing, die EU-Kommission wolle Vorschriften zur Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Autos nicht nachträglich ändern und damit möglicherweise eine Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen bewirken. Auch wolle die Kommission keine Maßnahmen ergreifen, „die Bürger, die Autos in gutem Glauben gekauft haben, in irgendeiner Weise benachteiligen würden“. Betont wurde zudem, den Automobilherstellern solle kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand aufgebürdet werden.
Aus dem Bundesverkehrsministerium hieß es, Wissing sehe sich durch das Schreiben des EU-Kommissars in seiner Sorge bestätigt. Die Kommission betone zwar, dass sie gegenüber den Autoherstellern und Bürgern keine rückwirkenden Maßnahmen plane. Darum gehe es aber nicht. Es wäre nämlich nicht die Kommission, sondern der EuGH, der diese Entscheidung treffen würde, betonte eine Sprecherin. „Aus diesem Grund ist es jetzt wichtig, wie von Bundesminister Wissing vorgeschlagen, eine Klarstellung im europäischen Regelwerk vorzunehmen.“
Leser*innenkommentare
Mitch Miller
Normale Fahrbedingungen sind auch starkes Beschleunigen (macht man schliesslich ständig) - und somit auch Anhängelast bergauf.
Bei E-Fahrzeugen wird auch die Anhängelast unter Extrembedingungen ermittelt (maximale Gesamtbeladung, 5maliges Anfahren an starker Steigung, dabei darf keine Leistungsreduzierung durch Überhitzen entstehen).
Dabei entstehen lächerliche Anhängelasten - vermutlich als heimliches Kaufargument für Verbrenner erdacht. Man könnte ja bei hoher Anhängelast auch bestimmte Steigungen spezifizieren.
Also sollten gleiche Massstäbe angesetzt werden bei den Fahrzeugen.
Und die Auspuff-Freunde jammern, dass sie nun von der Realität eingeholt werden.