Bayerischer AfD-Skandal: Halemba unter Anklage
Gegen den AfD-Politiker Daniel Halemba ist Anklage erhoben worden. Dem Landtagsabgeordneten wird Volksverhetzung vorgeworfen – und mehr.
Der Parlamentarier wird der Volksverhetzung und der Geldwäsche verdächtigt. Aber auch Nötigung, Sachbeschädigung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen stehen auf der Liste der Straftaten, die die Ermittler dem 22-Jährigen vorwerfen. Die Anklageschrift umfasst 14 Seiten.
So soll Halemba bei der Feier zu seinem 21. Geburtstag das Lied „Wacht an der Spree“ der Rechtsrockband Landser abgespielt haben, das von der Staatsanwaltschaft als volksverhetzend eingestuft wird, weil es zum Hass gegen in Deutschland lebende Türken aufstachelt. In seinem Zimmer im Verbindungshaus der Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg soll er einen „SS-Befehl für die gesamte SS und Polizei“ aus dem Jahr 1939 aufgehängt haben – ein im Original von Heinrich Himmler unterzeichnetes Schriftstück.
Einen Mitbeschuldigten hat Halemba nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft während des Ermittlungsverfahrens, also nach seiner Wahl zum Abgeordneten, bedroht. Einen Anwalt wiederum soll er im Rahmen eines Parteiausschlussverfahrens gegen ein weiteres AfD-Mitglied massiv bedrängt haben. Wegen dieser Nötigungen ist auch ein weiterer Burschenschaftler der Teutonia angeklagt.
Halemba bestreitet Vorwürfe
Neben politischen Straftaten beschuldigt die Staatsanwaltschaft Halemba beispielsweise auch, im Juli 2022 gegen eine Provision Geld, das aus Betrügereien stammte, auf ein Konto im Baltikum überwiesen zu haben. Insgesamt soll es bei dem Transfer um mehrere tausend Euro gegangen sein.
Es gibt allerdings auch Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft inzwischen fallen gelassen hat. So habe nicht nachgewiesen werden können, dass Halemba ins Gästebuch seiner Burschenschaft „Sieg Heil“ geschrieben habe. Auch für die Zurschaustellung von NS-Devotionalien durch den AfDler gebe es keine ausreichenden Hinweise.
Halemba steht längst auch in der eigenen Partei unter Beschuss. Vor allem die Bundespartei möchte den schwer kontrollierbaren Nachwuchspolitiker gern loswerden. Der Vorstand hatte vor einigen Wochen ein Ausschlussverfahren gegen Halemba beantragt, über das nun ein parteiinternes Schiedsgericht entscheiden muss.
Hintergrund des Antrags ist, dass Halemba bei der Aufstellung der Kandidatenliste für die Landtagswahl gemauschelt haben soll. Halemba selbst bestreitet die Vorwürfe bislang, sie seien nichts als Falschbehauptungen eines gescheiterten Konkurrenten. Er legte jedoch alle Fraktionsämter nieder und will bis zu einer Entscheidung auf öffentliche Auftritte in seiner Funktion als Landtagsabgeordneter verzichten.
Sein Landtagsmandat abzugeben, weigert sich Halemba jedoch. Auch die Fraktion will er nicht verlassen. Für die übrigen AfD-Abgeordneten hat dies den Vorteil, dass sie die Oppositionsführerschaft nicht abgeben müssen. Würde Halemba die Fraktion, nicht aber das Parlament verlassen, hätte die AfD plötzlich einen Parlamentssitz weniger als die Grünen und müsste den Status der Oppositionsführerin an diese abgeben.
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