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Finanzierung der NPDStaat dreht Geldhahn zu

Karlsruhe hat entschieden, dass die NPD – heute Die Heimat – für sechs Jahre kein Geld mehr aus der Staatskasse erhält. Eine Blaupause für die AfD?

Karlsruhe hat gesprochen: sechs Jahre kein Geld mehr für die NPD Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe dpa | Die rechtsextreme NPD wird für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hatte sich im vergangenen Juni in Die Heimat umbenannt. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. Diskutiert werden dürfte das Urteil auch in Bezug auf die AfD.

Die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss hatte der Gesetzgeber nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Ein Verbot hatte das Verfassungsgericht damals abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könne.

Der Gesetzgeber schuf daraufhin die Möglichkeit zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten beim Verfassungsgericht, für sechs Jahre die NPD und mögliche Ersatzparteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Der Zeitraum ist gesetzlich vorgegeben. Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Begünstigungen der Partei und der Zuwendungen an sie.

Wie die Parteienfinanzierung funktioniert

Parteien können gemäß Parteiengesetz Geld vom Staat für ihre Arbeit – etwa den Wahlkampf – bekommen. Andere Einnahmequellen sind Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Summe der staatlichen Teilfinanzierung wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet, wobei unter anderem Wählerstimmen eine Rolle spielen. Um berechtigt zu sein, müssen Parteien Mindestanteile bei den jeweils jüngsten Wahlen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreichen.

Da das der NPD zuletzt nicht gelang, bekam sie nach Zahlen des Bundestags seit 2021 kein Geld mehr. Ein Jahr zuvor waren es rund 370.600 Euro gewesen – zugutekamen ihr damals 3,02 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Vergleich: Im Jahr 2016, als der Partei mehr Wahlerfolge angerechnet wurden, standen ihr mehr als 1,1 Millionen Euro zu. Zur Einordnung: Die höchste Summe mit fast 51 Millionen Euro bekam damals die SPD.

Blaupause für die AfD?

Bei der mündlichen Verhandlung im Juli vergangenen Jahres hatte es einen Eklat gegeben, weil kein Parteivertreter erschienen war – laut Gericht ein einmaliger Vorgang. Auch zur Urteilsverkündung schickte Die Heimat niemanden. Auf ihrer Internetseite hatte die Partei damals erklärt, sie lasse sich nicht „zum Statisten einer Justiz-Simulation machen“. Die Verhandlung werde zu einem „Schauprozess verkommen“. Da es keine Anwesenheitspflicht gibt, verhandelte das Gericht weiter.

Die Entscheidung könnte auch eine Blaupause für die AfD sein. CSU-Chef Markus Söder beispielsweise hat in der aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot die Option eines Finanzierungsausschlussverfahrens ins Gespräch gebracht.

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24 Kommentare

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  • Das Urteil ist nicht auf die AfDummheit übertragbar. Zwar treffen einige Kriterien auf einzelne Mitglider der AfDummheit zu, aber anders als bei der NPD ist deren Parteiprogramm "Wasserdicht" und verstößt nicht in einem Punkt gegen das GG.



    Und versucht man es doch, weil es populär erscheint es zu versuchen, und scheitert dann, dann hat die AfD einen Freibrief für Jahre. Das wäre noch schlimmer.

  • Das Urteil bezüglich der NPD ergab zusammengefasst folgendes: Sie sind verfassungsfeindlich, ABER sie sind NICHT in der Lage derzeit überhaupt irgendwelche Mehrheiten zu bekommen.



    Gibt es so ein Urteil auch bei der AfD? Wenn nein, mit was wird denn hier verglichen? Ich kann den Lindner hier schon gut verstehen. Es muss rechtssicher sein und das halte ich für äußerst zweifelhaft.

    • @Frankenjunge:

      Die AFD ist etwa nicht Verfassungsfeindlich und nicht in der Lage Mehrheiten zu bekommen?

      • @Andreas J:

        Laut unserer Verfassung müssten das Gerichte feststellen. Und das dauert...

      • @Andreas J:

        Dann gehen Sie doch nach Karlsruhe um das feststellen zu lassen. Die Politik scheut diesen Weg. Es dürfte gute Gründe dafür geben. Und Mehrheiten gibt es bei uns durch demokratische Wahlentscheidungen. Und wer regiert wird kontrolliert. Das eine ist genauso wichtig wie das andere. Und wer regiert und gut regiert, wird wieder gewählt. Und wer schlecht regiert, wird abgewählt. So ist das Spiel, so geht Demokratie.

  • Eine BlauPause ist in dem Zusammenhang ein besonders hübsches Wortspiel.

  • 0G
    06438 (Profil gelöscht)

    "" Eine Blaupause zur Einschätzung der AfD.""



    ==



    Entscheidend für die Streichung staatlicher Gelder war / ist der



    Artikel 21 GG.



    ===



    Zitat aus dem ergangenen Urteil:



    ===



    ""Die Voraussetzungen eines Finanzierungsausschlusses gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG liegen vor: Die Partei Die Heimat missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet.

    Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat.

    Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Dass die Partei Die Heimat auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt.""

    Zitat Ende



    ===



    Bei Betrachtung des NPD - Urteils kann ich trotz intensiven Einsatz aller Entscheidungsfindungssystemen im Groß - & Kleinhirn nicht entdecken warum das Urteil keine Kopie/Blaupause/Entscheidungshilfe



    zur Einschätzung der affd sein soll.

    Indikativ ist hier gefragt - Konjunktiv wird nicht gebraucht und hat Pause.

    P.S. In der Einschätzung der affd kann



    ein Schritt weiter gegangen werden: Im Urteil steht, das die Diskriminierung sich auf diejenigen bezieht, die nicht der ""ethnischen „Volksgemeinschaft“ angehören.

    Mittlerweile wurde deutlich, das sich die Diskrimminierung der affd auch auf Deutsche mit deutschem Pass bezieht und sich offenbar gegen Biodeutsche richtet, die in der Flüchtlingsarbeit tätig waren oder sind.

    • @06438 (Profil gelöscht):

      Danke für die Arbeit! Immer gern gesehen!

      " Im Urteil steht, das die Diskriminierung sich auf diejenigen bezieht, die nicht der ""ethnischen „Volksgemeinschaft“ angehören."

      Jo, da habe ich auch direkt aufgemerkt. DIESE Wortwahl zu DIESER Zeit ist keine Blaupause - da winkt die ganze Zaunfabrik.

      • @Ajuga:

        und wie die winkt!

  • Geht doch. Warum soll man Verfassungsfeinden die Arbeit leichter machen?

    Weil wir "Demokratie" sind und die sie abschaffen wollen? Bzw. wir so doof sind und das zulassen?

    Sind wir nicht. AfD Verbot jetzt.

  • einmal ganz plump gefragt, wieso bedarf es überhaupt eines Gerichtsbeschlusses, einer verfassungsfeinflichen Partei die Gelder zu streichen?



    Einer, als verfassungsfeindlich eingestuften Partei müsste automatisch die Finanzierung gestrichen werden bzw. es müsste verboten sein verfassungsfeindliche Parteien staatszufinazieren.



    Über die Verfassungsfeindlichkeit muß ein Gericht entscheiden, aber wenn das einmal geschehen ist, dann kann es nicht sein, dass es eines weiteren Urteils bedarf die Finanzierung zu streichen.

    • @nutzer:

      Parteien haben Verfassungsrang, und genießen deshalb besonderen Schutz. Drum reicht ein einfaches Urteil nicht aus - es muss das Verfassungsgericht sein.

      • @R R:

        die Inkonsistenz sehen Sie aber schon?

    • @nutzer:

      Anschließe mich!

    • @nutzer:

      Gibt es schon das Gesetz, nach dem eine Partei als verfassungsfeindlich verurteilt werden kann?



      Ansonsten hat das was mit Gewaltenteilung zu tun.

      • @LeSti:

        "Gibt es schon das Gesetz, nach dem eine Partei als verfassungsfeindlich verurteilt werden kann?"

        Ja, aber nur indirekt. Aus Gründen.

        Selbst die Feststellung, dass eine Partei gesichert verfassungsfeindlich ist, hat in Deutschland erst mal *gar keine* weiteren Konsequenzen.

        GG Artikel 21(2) legt dringend nahe, dass in so einem Fall ein Verbotsverfahren einzuleiten sei - aber proaktiv handeln darf die Justiz da nicht, sondern nur auf Antrag der Legislative (GG Art. 21(5) iVm BVerfGG §43(1)).



        Sie sagen es ja selbst: Gewaltenteilung.

        Das funktioniert auch sehr gut - aber nur, solange nicht eine sehr große "demokratische" Partei permanent alle legislativen und exekutiven Maßnahmen gegen die verfassungsfeindliche Partei behindert und öffentlich schlechtredet, und den gesetzlich intendierten Prozess somit sabotiert.

        Das ist der Unterschied zu REP, DVU, DLVH und FAP: die wurden von der Unionsführung weder protegiert, noch *beinahe täglich* rhetorisch kopiert: Kohls "Boot ist voll" war eine Ausnahme und ein Skandal. Merz' "Zahnärzte" und Söders "Meloni kopieren" sind die Regel, und werden von der "freien Presse" fast schon achselzuckend hingenommen oder sogar überboten ("Oder soll man es lassen?" - ein offener Aufruf zu fahrlässiger Tötung oder gar heimtückischem-Mord-durch-Unterlassen, der bislang keinerlei juristische Konsequenzen hatte!).

        Deswegen war damals auch gar kein Verbotsverfahren nötig: die "Brandmauer" der CDU/CSU hatte zwar erkennbare Risse, aber im Großen und Ganzen stand sie. Diese in einigen Bundesländern mittlerweile fast flächendeckend etablierte informelle Allianz der CDU mit der AfD auf Kommunalebene war selbst 1993/94 undenkbar.



        Die DSU ist ein Sonderfall - die wurde weitgehend von CDU/CSU absorbiert, bevor sie groß genug wurde, um eine Eigendynamik zu entwickeln. Sie existiert aber immer noch; ihr kläglicher Rest ist nunmehr der vogtländische Mehrheitsbeschaffer der AfD bei lokalen Wahlen.

        • @Ajuga:

          "Selbst die Feststellung, dass eine Partei gesichert verfassungsfeindlich ist, hat in Deutschland erst mal *gar keine* weiteren Konsequenzen."

          genau das ist die Inkonsistenz in der Rechtsprechung. Und da Rechtsprechung nicht vom Himmel fällt, sondern auf Gesetzen beruht die menschengemacht sind, liesse sich da auch was ändern.

          • @nutzer:

            und noch einmal allgemein, der Glaube alles ließe sich wasserdicht und quasi automatisiert in Gesetzen finden, ist ein wesentlicher Grund weshalb es so läuft wie es läuft. Politik redet von wehrhafter Demokratie und meint, das läuft schon von selber und wenn nicht, dann kann man nur akzeptieren wie es ist... Das nennt sich auch Fatalismus. Es gibt keine Verfassung, kein Gesetz dass komplett neutral über allen Dingen schwebt. Es bedarf immer einer Interpretation und Auslegung und genau das ist der Punkt, der nicht gesehen wird. Es gibt keine 100% Neutralität, es gibt immer eigene Intentionen der Handelnden. Wir belügen uns selbst , wenn wir glauben, Recht ist ein Automatismus. Jeder Richter hat Spielraum und auch Gesetze können geändert werden, genau das werden wir erleben, sobald die affde Regierungsmacht hat.



            Es müssen immer Entscheidungen getroffen werden, die eine Absicht haben, nur kann man auch mal die Absicht haben die Demokratie vor den Demokratiefeinden zu schützen. Da ist nichts Verwerfliches dran.



            Politik hat sich so weit entmachtet, dass es keine aktiven Entscheidungen mehr gibt (die natürlich nicht immer korrekt und gerecht sein können) und genau diese Weigerung etwas aktiv zu entscheiden, zu bestimmen wir wollen das, ist Quelle für den Staatsverdruß (weil das Gefühl entsteht Politiker reden, handeln aber nicht) und ist eben auch die akute Gefahr für die Demokratie.



            Gegen Entscheidungen der Regierung kann man sein, eine andere Politik organisieren, sich engagieren, Fehler kann man wieder gut machen. Eine Politik, die sagt, der Markt regelt alles und die Gesetze geben das nicht her, das erzeugt Frust und stumpft die Demokratie ab, weil es nichts gibt, das sich beeinflussen lässt, es läuft alles alleine.... Demokratie lebt vom Widerspruch und nict von Fatalismus.



            Fatalismus führt zu Parteien, die dann mal so richtig aufräumen wollen.

  • So langsam wird es Zeit, nach den jüngsten Umfragen dürfte die AfD in Thüringen bald den Ministerpräsidenten stellen.



    Die demokratischen Parteien, wie sie die CDU definiert, kommen nur auf 31 Sitze, einen weniger als die AfD, und weitab von der Mehrheit von 45 Sitzen.



    Auch eine linke Koalition aus rot-grün und der gerade gespaltenen Linken käme nur auf 37 Sitze.



    Und bevor sich die CDU mit rot-grün und der alten Linken zusammen tut, was mit 46 Sitzen bei gerade den 4 Parteien auch keine stabile Mehrheit bietet, ist der Weg zum Steigbügelhalter der AfD doch geradezu vorgegeben, das "gebietet die Vernunft, ist alternativlos, man muss auch den Auftrag des Wählers respektieren..." .

    • @Stefan Wunder:

      Also verstehe ich Sie richtig, daß Sie sich eher eine AfD / CDU Koalition wünschen, als ein Zusammenschluß von CDU mit dem Rest gegen die AfD?

      • @Nobodys Hero:

        Nein, ich warne nur davor das es so kommen und die Brandmauer der CDU ganz schnell fallen wird. Wer schwarz wählt, wählt braun.

        • @Stefan Wunder:

          Ah ok, verstehe ich. Also die Gefahr, daß die Brandmauer zur AfD fällt sehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht. Diese Schlußfolgerung "Wer schwarz wählt wählt braun" ist auch gefährlich. Dann könnte sich so mancher CDU Wähler denken, naja dann kann ich direkt die AfD wählen.



          Ne aber mal ganz ehrlich, ich hab bezüglich der CDU (noch) keine Bedenken :)

    • @Stefan Wunder:

      Ja, also in Thüringen ist die Hauptfrage wohl eher so: AfD-Ministerpräsident von Gnaden der CDU, oder CDU-Ministerpräsident von Gnaden der AfD?

      Oder ganz vulgär: Nehmwer direkt den Adi H, oder schiemwer noch dat Fränzchen v. P. dazwischen?

      Das passiert halt früher oder später, wenn "Demokratie" anderthalb Jahrzehnte lang von der Regierungschefin als "50% + x" definiert wird, und nicht als "qualifizierte Mehrheit unter steter Berücksichtigung der Grundrechte der Minderheiten":



      Der Ersatz des demokratischen Mehrheitsbildungsprozesses durch die reine und amoralische Mathematik.

      Möglichkeiten, es mal mit einer R2G-Regierung oder R-geduldeter-RG-Minderheitsregierung zu bilden, gab es ja. Nur wurden die frühzeitig gestoppt.



      Die Gerüchte, dass dabei Bestechung durch die CDU im Spiel war, wurden nie aufgeklärt. Fest steht nur: Wenn es solchen Stimmenkauf gegeben hätte, wäre der auf Betreiben von Schäuble und/oder Merkel erfolgt, denn die kontrollierten zu der Zeit die maßgeblichen Parteiinstanzen.

      Wie dem auch sei: EIKE aus Jena (commons.wikimedia....ra%C3%9Fe_110.jpg) freut sich.



      Darauf haben Thuß[*] & van Riesen et al fast 20 Jahre hingearbeitet: eine (Landes)Regierung, die den Klimawandel per Gesetz zu einer Propagandalüge der "Linksgrünversifften" erklärt.

      [*] www.desmog.com/holger-thuss/ www.volksverpetzer.de/aktuelles/eike/ - langjähriger CDU-Lobbyist im Team Santer (EVP), seit Ende der 2010er Verbindungsmann zwischen CDU und AfD Thüringen.



      Von ihm kommt die Idee, Antiterrorgesetze zur Repression von Klimaprotesten einzusetzen, die bei AfD, CDU und CSU immer mehr Fans hat.