Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition: Durchbruch beim Heizungsgesetz

Die Ampel-Koalition hat die letzten offenen Punkte beim Heizungsgesetz geklärt. Millionen von Bür­ge­r*in­nen sollen bald erfahren, was auf sie zukommt.

Das Thermostat einer Heizung

Der Grundsatz soll gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen Foto: Sina Schuldt/dpa

BERLIN dpa | Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt. Bei einem Treffen mit den Fraktionsspitzen wurden noch offene Punkte geklärt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen erfuhr. Bisher hatten die Ampel-Partner sich nur auf grobe „Leitplanken“ zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt.

Details waren zunächst noch unklar. Der Gesetzentwurf soll nun entsprechend geändert werden.

Die Ampel strebt an, dass das Gebäudeenergiegesetz – das sogenannte Heizungsgesetz – noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird. In der kommenden Woche soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Ex­per­t*in­nen­an­hö­rung geben.

Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf Änderungen – sogenannte „Leitplanken“ – an dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf verständigt.

Im Kern sehen die „Leitplanken“ für viele Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungsvariante zu wählen – also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.

Erst müsse der Staat liefern, betonte vor allem die FDP. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Die FDP hatte zuvor grundlegende Nachbesserungen gefordert und auf Technologieoffenheit gepocht.

Angemessene Übergangsfristen

Viele Punkte aber waren noch offen – etwa, wie die geplante staatliche Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau gestaltet werden. Den „Leitplanken“ zufolge soll es außerdem eine weitere Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter Kosten an Mieter weitergeben können. Details waren noch offen.

Unklar war bisher auch, was passiert, wenn jemand jetzt eine generell auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten nur festgelegt, dass dann „angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie“ gelten sollen.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an möglichst alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Ökoenergie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden – als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen.

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