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Annullierte AfD-MitgliedschaftKalbitz scheitert mit Berufung

Das Kammergericht Berlin hat die Berufung von Andreas Kalbitz gegen seinen AfD-Rausschmiss verworfen. Revision ist nicht zugelassen.

Zum 50. Geburtstag gab es eine Niederlage vor Gericht: Rechtsextremist Andreas Kalbitz Foto: Soeren Stache/dpa

Berlin taz | Andreas Kalbitz bleibt draußen: Das Kammergericht Berlin hat die Berufung des Rechtsextremisten gegen die Annullierung seiner AfD-Mitgliedschaft zurückgewiesen. Der 7. Zivilsenat hat einstimmig das erstinstanzliche Landgerichtsurteil aus dem April dieses Jahres bestätigt, wie das Gericht am Donnerstag bekannt gab – ausgerechnet an Kalbitz’ 50. Geburtstag. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen, dagegen kann Kalbitz allerdings innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Die Kosten muss Kalbitz tragen.

Zählt man das Verfahren vorm Parteischiedsgericht dazu, ist es Kalbitz’ fünfte juristische Niederlage im Zusammenhang mit seinem AfD-Rausschmiss. Zivilrechtlich war Kalbitz zuvor bereits in zwei Instanzen gescheitert. Diesmal gab es nicht einmal eine mündliche Verhandlung, weil für das Gericht „offensichtlich“ sei, dass die Berufung keinen Erfolg haben werde. Kalbitz will dennoch erneut Beschwerde einlegen, wie er bereits gegenüber der dpa durchblicken ließ. Grundsätzlich kann Kalbitz auch einen neuen Mitgliedsantrag stellen.

Es ist ein erneutes krachendes Scheitern für Kalbitz: Der Vorsitzende Richter hielt bei der Verhandlung im April das Verfahren für Zeitverschwendung. Kalbitz’ Mitgliedschaft sei erfolgreich angefochten, weil dieser bei seinem Parteieintritt eine unvollständige Beitrittserklärung abgegeben habe. Kalbitz hatte seine Mitgliedschaft bei den „Republikanern“ sowie die mutmaßliche Mitgliedschaft bei der mittlerweile verbotenen neonazistischen Heimattreuen Deutschen Jugend unterschlagen, die nach dem Vorbild der Hitlerjugend Zeltcamps abhielt und wo auch Kalbitz in kurzen Lederhosen herumlief. Juristisch stichhaltige Argumente hatte Kalbitz' Anwalt nicht vorgetragen.

Der damals die AfD vertretende Anwalt Joachim Steinhöfel ging von einer Verzögerungstaktik durch Kalbitz aus, der aus seiner Sicht darauf warte, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesvorstand und damit das anwaltliche Mandat zugunsten von Kalbitz ändern würden. Nach dem Rechtsruck auf dem Parteitag von Riesa hat Steinhöfel sein Mandat niedergelegt.

Wichtiger Strippenzieher der Völkischen

Kalbitz wird auch ohne Mitgliedschaft noch immer viel Einfluss in der AfD nachgesagt. Bis zu seinem Ausschluss war er der wichtigste Strippenzieher des völkischen Flügels um Björn Höcke. Aber auch heute taucht er immer wieder auf AfD-Kundgebungen und -Veranstaltungen auf. Der Vorstand der AfD Brandenburg steht weiter hinter Kalbitz, ebenso ist er noch Mitglied der AfD-Fraktion im Potsdamer Landtag. Er hat stets betont, seine Rückkehr in die AfD anzustreben. Nach dem Urteil sprach er weiter ohne juristische Argumente von einem „rechtsstaatlichen Armutszeugnis“.

Die Kosten dürften indes ein Problem darstellen: Am Rande der Verhandlung im April war herausgekommen, dass Kalbitz' Konto zwischenzeitlich gepfändet war. Der Streitwert wurde bei der Hauptverhandlung auf 10.000 Euro festgelegt, Berufung beim Bundesgerichtshof ist in der Regel erst bei einem Streitwert von 20.000 Euro möglich. Dass der Beschluss ausgerechnet an Kalbitz' Geburtstag veröffentlicht wurde, geschah laut einem Gerichtssprecher nur zufällig.

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1 Kommentar

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  • Der Ärmste. Zünden wir eine Fackel an? ;)