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Datenschutz bei sexualisierter GewaltDen Fahndern eine Chance

Simone Schmollack
Kommentar von Simone Schmollack

Auf der Jagd nach Miss­brauch­stä­te­r:in­nen wären Privatdaten für die Polizei hilfreich. Wenn überhaupt, ist der Zugriff jedoch nur kurze Zeit möglich.

Dem Missbrauch auf der Spur: Mitarbeiterin des LKA in NRW bei einem Pressetermin Foto: Future-Image/imago

D er Datenschutz hebelt den Kinderschutz aus. Klingt brutal, ist aber so. Auch wenn Da­ten­schüt­ze­r:in­nen das anders sehen und gewichtige Argumente dafür vorbringen können, warum der Datenschutz trotz aller Dimensionen und Härte bei Themen wie sexualisierter Gewalt gegen Kinder gewahrt bleiben muss.

Grundsätzlich haben Da­ten­schüt­ze­r:in­nen recht: Wer den Schutz der digitalen Privatsphäre aufhebt, beschneidet die informationelle Selbstbestimmung von Menschen. Auch ist dem Missbrauch beim Umgang mit Daten ohne deren Schutz Tür und Tor geöffnet. Doch es gibt ein Aber: der Kinderschutz. Missbrauch liegt nicht erst vor, wenn Täter wie im Missbrauchsfall in Wermelskirchen oder in einem weiteren am Dienstag bekannt gewordenen Fall in Aachen auf Kinder direkten Zugriff haben.

Missbrauch liegt selbstverständlich auch vor, wenn Täter Bilder, Fotos, Filme mit „Missbrauchsmaterial“ teilen, sammeln, kaufen, verkaufen. Internet und Darknet sind voll davon. Ermittlungsbehörden in Deutschland bekommen häufig aus den USA Hinweise zu Datenmengen. Aber der Datenschutz hierzulande verhindert, dass Daten länger als ein paar Tage gespeichert werden dürfen.

Bis die Er­mitt­le­r:in­nen hier die Information bekommen, sie gefiltert und auf Relevanz geprüft haben, ist die Zeit verstrichen – und die Täter in Sicherheit. Die Vorratsdatenspeicherung, die Behörden mit mehr Befugnissen ausstatten würde, steht in der Kritik, weil sie flächendeckendes Sammeln von Telefon- und Internetdaten erlaubt – von allen Bürger:innen, auch von solchen, die unter keinem Verdacht stehen. Das will verständlicherweise niemand.

Auch wenn die meisten Menschen selbst einen unbedarften Umgang mit ihren Daten pflegen und Standorte, Kontakte, Erlebnisse twittern, auf Face­book, Instagram oder Google veröffentlichen. Das ist ihre Entscheidung, und das macht den Unterschied. Nur: Zum Schutz der Kinder sind wir gefragt, den Fahndern eine Chance und mehr Handlungsfreiheit einzuräumen.

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Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es immer wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
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7 Kommentare

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  • Na Servus

    Und Däh. Eine Wiederholungstäterin

    "Nur: Zum Schutz der Kinder sind wir gefragt, den Fahndern eine Chance und mehr Handlungsfreiheit einzuräumen."

    Mit Ludwig Thoma "Sie ist keine Juristin und auch sonst von mäßigem .... - öh im Versemmeln geübt. (Thomas Fischer).



    --------- nur mal gefragt =>



    & "....sind WIR gefragt..." Ach was !



    Der pluralis majestatis deckt ja gern die Blößen - nur nicht jede Hohlheit.



    & Däh - Wat issen nu wieder ditte - wa?



    "Die Vorratsdatenspeicherung, die Behörden mit mehr Befugnissen ausstatten würde, steht in der Kritik, (Ja wie "Kritik?" na da schau her: alle Urteile bis EuGH negativ!!)



    weil sie flächendeckendes Sammeln von Telefon- und Internetdaten erlaubt – von allen Bürger:innen, auch von solchen, die unter keinem Verdacht stehen.



    Das will verständlicherweise niemand." Are you shure? (Herrmann Reul & Co. schon mal gehört?)



    & Wie jetzt?



    Ach ja & dann noch - ?????



    "Auch wenn die meisten Menschen selbst einen unbedarften Umgang mit ihren Daten pflegen und Standorte,



    Kontakte, Erlebnisse twittern, auf Face­book, Instagram oder Google veröffentlichen.



    Das ist ihre Entscheidung, und das macht den Unterschied. (Welchen Bitte & dess - Soll hier WAS??)



    & Herr wirf Hirn vom Himmel! VERSEMMELT! ABER VOLL



    "Nur: Zum Schutz der Kinder sind wir gefragt, den Fahndern eine Chance und mehr Handlungsfreiheit einzuräumen."



    Ach ja? Klar - Wer - Wenn nicht - "WIR" von Simone zu Schmollack. Newahr.



    Voll Normal - Ey.

    kurz - Mit Harry Rowohlt: "Sagen - was frau denkt. Aber VORHER was gedacht haben.



    Wäre fein."

    Na Mahlzeit

    • @Lowandorder:

      Tonn Sündach noch een ut denn Skat.

      Unlängst - als die Kombi Schlapphüte/Bullerei gerade mit den ach so unschuldig weißen Kugeln in Meckenheim wg illegalem Abhören im großen Stil aufgekippt war!



      Big Party der schrägSorte. & Ha! Wie scheun! Die Kapitänin auf Große Fahrt & mit an Bord ihr neuer Lover. Geit chlor. Feinen Jung - kann frauman nehmen.Großes Hallo!



      "Waaas? Beie Schmier! Mach Bosse."



      Ok Ok LKA-Mann. Aber Nagelprobe.



      "Hömma - Meckenheim!" - "Höer bloß auf. Geht gar nicht: Aber als ich den Kollegen vor Ort sagte "Ihr wißt aber schonn - daß das illegal & grundrechtswidrig ist - Was ihr da macht!" & Dann kommt: "Wieso? Ich -darf das! Ich bin ja Polizist!" (Bestanden;)(

      So geht das

      kurz - "Natalije-Simone un nu komms du!"

  • Wer im Internet kriminell unterwegs ist, wird ein oder mehrere VPNs benutzen. IPs von besseren VPNs sollen nicht rückverfolgbar sein:



    nordvpn.com/de/blo...n-zuruckverfolgen/

  • Da kann ich nur den Kopf schütteln über so viel Unsinn. Will die Schreiberin damit auch gleich die Chatkontrolle gfutheißen oder kommt das erst im nächsten Schritt?

  • Was genau ist jetzt die Forderung?



    Vorratsdatenspeicherung für 14 Tage? Für einen Monat? Für ein Jahr? Für immer?

    Die Aufklärung in diesem Fall gelang auf Grund von Hinweisen aus ähnlichen Vorgängen und einer gezielten Überwachung der verdächtigen Personen. Eine Vorratsdatenspeicherung hatte den Vorgang kein Bisschen beschleunigt.

    Und ich habe meine Zweifel, ob solche Leute ohne entsprechende Verschleierungstechnik im Netz unterwegs sind (z.B. de.wikipedia.org/wiki/Tor_(Netzwerk)). Da nützt ihnen die vorratsgedachtenspeicherte IP auch nichts.

    Es werden jetzt mehr Fälle aufgedeckt und bekannt, weil mehr Polizisten daran arbeiten. Vielleicht wäre hier ein Teil der 100 Milliarden Sondervermögen besser aufgehoben, als bei amerikanischen Flugzeugherstellern.

    Das Ganze hat mit Datenschutz (oder dem Aufheben des selbigen, durch Vorratsdatenspeicherung) sehr wenig zu tun.



    Was sie bräuchten, wäre ein Aufheben oder Brechen der Verschlüsselung innerhalb der Kommunikationsnetzewerke - um die Nachrichten mitlesen zu können. Aber das würde dann auch Anwälten, Presse etc. betreffen und kann nicht wirklich der Wunsch sein.

  • Selten solchen Quatsch in der taz gelesen...



    Wann und wo soll den Datenschutz die Strafverfolgung behindern???



    Art. 2. DSGVO § 2



    Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten



    d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

    Es bedarf nicht neuer Gesetze, sondern bloß eine qualifizierte und effektive Umsetzung des bestehenden. Wenn die Polizisten Meldung nicht zeitnah bearbeiten können, braucht es halt mehr oder effektiveres Personal.



    Stattdessen werden Bildersammlung nicht gelöscht und so weiter missbrauchen Unterstützt, oder es verschwindet Beweismaterial aus den Polizei Archiven.

    Durch allumfassende, ungezielte Überwachung unter dem Deckmantel des Kinderschutz ist jedenfalls noch kein Missbrauch verhindert worden.

    • @Lukas Norden:

      Moin,

      im Ergebnis bin ich größtenteils bei Ihnen, allerdings ist falsch, dass kein Datenschutzrecht gelte, nur weil die DSGVO keine Anwendung findet. Die hat nämlich eine "kleine Schwester", die JI-Richtlinie 2016/680, die wiederum in D v.a. in den Landes- und Bundesdatenschutzgesetzen umgesetzt worden ist. Dort finden sich dann die grundlegenden Vorgaben zur Zulässigkeit und dem Verfahren bei Datenverarbeitung. Für Ermächtigungsgrundlagen, die den Sicherheitsbehörden Datenverarbeitung erlauben, muss man wiederum ins Fachrecht (Polizeigesetze) schauen und wird tatsächlich feststellen, dass die schon einiges dürfen, wenn es ihrer Aufgabenerfüllung dient. Natürlich nur unter Beachtung der entsprechenden Verfahrens- und Sicherheitsvorschriften etc. Selbst ohne diese Gesetze würden die Grundrechte und die entsprechende Rechtsprechung gelten.

      Die Debatte verläuft leider wieder sehr oberflächlich. Einerseits sind im aktuellen Fall auf den ersten Blick nicht fehlende Daten das Problem. An anderer Stelle lässt das BKA seit Jahren Darstellungen sexueller Gewalt an Minderjährigen im Netz. Dennoch ist - ich will nicht relativieren - jede mögliche Verbesserung des Kinderschutzes höchst wichtig! Nur eben nicht um jeden Preis.



      Andererseits ist nicht jeder Eingriff eine Abschaffung des Datenschutzes. Der will gerade Vertrauen bei der Datenverarbeitung ermöglichen durch Verfahren, Transparenz, Sicherheit etc. und dadurch zugleich sicherstellen, dass andere Grundrechte nicht beeinträchtigt werden. Und meist wird heute nicht mehr die anlasslose Kommunikationsdatenspeicherung (wohlgemerkt: bei Privaten, den TK-Anbietern) gefordert, sondern engere Befugnisse. ZB Quick-Freeze-Verfahren sowie die Vorhaltung der Zuordnung der IP zur Person. Kann man auch aus guten Gründen ablehnen. Aber der Europäische Gerichtshof hat für solche Versagen grundrechtlich die Tür offen gelassen.