Enteignungs-Kommission in Berlin: Zum Mittanzen gezwungen

Nicht wirklich froh gestimmt, trotzdem: Deutsche Wohnen & Co enteignen beteiligt sich an Kommission, die die Umsetzung des Volksentscheids prüfen soll.

Cheerleader tanzen bei einer Protestkundgebung von Deutsche Wohnen und Co. enteignen vor dem Roten Rathaus in Berlin

Ein Tanz als Protestnote, dass die Initiative nicht vergessen werden soll Foto: dpa

BERLIN taz | Schlussendlich hatte die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen keine Wahl. Bei aller grundsätzlichen Kritik an der Expertenkommission, die ein Jahr lang die Umsetzung ihres erfolgreichen Volksentscheides prüfen soll, bei aller Unzufriedenheit mit ihrer Besetzung und der bislang ungeklärten Arbeitsweise und bei aller Sorge, dass am Ende ein uneindeutiges auch für die Geg­ne­r:in­nen der Vergesellschaftung nutzbares Ergebnis stehen mag: Ihre Nichtteilnahme war keine realistische Option.

Es wäre auch ein Treppenwitz der Geschichte gewesen, wenn jenes Gremium, das sich mit der erstmaligen Anwendung des Artikels 15 im Grundgesetz auseinandersetzen wird, ohne die Beteiligung jener ausgekommen wäre, die all das erst erzwungen haben. Und dennoch schien die Möglichkeit einer Verweigerung gegeben. Drei Wochen diskutierte die Initiative weiter, nachdem Ende März zunächst die Namen jener Ex­per­t:in­nen durchgesickert waren, die der Senat benennt, und dann der förmliche Beschluss über die Einsetzung der Kommission erfolgte.

Am Dienstagabend dann beteiligten sich mehr als 230 Menschen in einem Online-Plenum von der Initiative, um endgültig Ja oder Nein zu sagen. So wie es die Initiativensprecherin Yeza Clute-Simon auf einer digitalen Pressekonferenz am Mittwochvormittag sagte – „Wir haben es uns nicht leicht gemacht“, „Es war noch einmal durchaus kontrovers“ –, kann man sich vorstellen, welche Zerreißprobe das für die Initiative war.

Die zentrale Frage: Legitimiert man jenes Gremium, das doch eigentlich den postulierten Volkswillen eh nur verschleppen soll, und macht sich damit selbst unglaubwürdig? Oder geht man auf Konfrontation und Abstand, strebt womöglich direkt einen neuen Volksentscheid, diesmal mit ausformuliertem Gesetz, an? Reform oder Revolution also.

Eine Entscheidung für die Reform

Eine „große Mehrheit“ entschied sich schließlich für die Reform – ohne das je so zu nennen. Die Initiative hat sich eingelassen auf den ihr vom Senat gesteckten Rahmen, auch mit der Ernennung ihrer Expert:innen. Einem bereits von Jurist:innen, besonders Ver­fas­sungs­recht­le­r:in­nen, dominierten Gremium stellt sie zwei weitere aus jenem Fachbereich dazu: Zum einen ist das die Europarechtlerin Anna Katharina Mangold von der Universität Flensburg, zum anderen Tim Wihl, Experte für Öffentliches Recht von der Universität Erfurt, der zurzeit an der Humboldt-Universität lehrt. „Wir haben uns auf die Kommission eingelassen“, sagte Clute-Simon dazu.

Immerhin mit ihrer dritten Wahl hat die Initiative dem Gremium noch eine weitere, wichtige Perspektive hinzugefügt: Die Frankfurter Professorin für Geographische Stadtforschung Susanne Heeg kann beisteuern, was der nun zwölfköpfigen, von der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin geleiteten Kommission bisher fehlte: die Sicht darauf, wo die Ursachen des Mietenwahnsinns liegen und was die geänderten Eigentumsverhältnisse auf dem Wohnungsmarkt mit einer Stadt machen können.

Denn der Anspruch vor allem der Initiative bleibt ja der: Die Kommission solle sich nicht zu lange an der Verfassungskonformität aufhalten, sondern die konkreten Umsetzungsschritte beleuchten. Dass diese, etwa bei den Fragen nach Entschädigungshöhen oder der Verhältnismäßigkeit einer Vergesellschaftung, auch juristische seien, nannte die Initiative dann auch als Grund für ihre Entsendung von zwei Rechtsgelehrten – trotz ihrer zunächst formulierten Kritik, dass derer schon genug in der Kommission vertreten seien.

Kartellrecht reicht nicht

Trotz ihrer Kritik an der SPD – diese wolle die Vergesellschaftung nicht und habe Gegner in die Kommission entsendet – greift auch die Initiative mit Tim Wihl auf einen Sozialdemokraten zurück. Dieser saß bereits am Montag mit der Initiative auf einem Podium und zeigte sich dort als großer Freund vom Artikel 15, jenem Vergesellschaftungsparagrafen, der erst auf Druck von Sozialdemokraten ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Dieser stelle dem „strukturellen Profit­zwang des Privatkapitalismus“ eine zweite Option gegenüber: eine „Gemeinwirtschaft mit Bedürfnisbefriedigung“. Wihl argumentierte für die Vergesellschaftung, weil verhindert werden müsse, dass Unternehmen zu viel Macht bekommen – dafür reiche das „liberale Kartellrecht“ nicht aus.

Den von der SPD für die Kommission benannten Experten, die die Anwendung des Artikels 15 in Berlin aufgrund eines durch die Landesverfassung höheren Eigentumsschutzes nicht für möglich halten, hielt Wihl entgegen: „Es ist eine absurde Vorstellung, dass Berlin das einzige Bundesland sein sollte, wo Artikel 15 nicht zur Anwendung kommen könnte.“

Absehbar also ist, dass es in der Kommission nicht weniger kontrovers zugehen wird als bei Deutsche Wohnen und Co enteignen selbst. Am Ende ihrer Arbeit, die mit einer konstituierenden Sitzung am 29. April beginnt, wird voraussichtlich ein uneindeutiges Ergebnis stehen. „Die jeweiligen Parteien können sich dann auf die Voten berufen, auf die sie sich berufen wollen“, befürchtet Isabella Rogner von der Initiative. Die Schlussfolgerung: „Es wird eine politische Entscheidung werden.“ Auch Reiner Wild vom Berliner Mieterverein hatte bei der Veranstaltung am Montag angemahnt, dass der Senat sich nun nicht mit Verweis auf die Kommission wegducken dürfe, sondern sich „über eine politische Lösung verständigen muss“. Sonst stünde am Ende „nur die Frage, wer aus der Koalition aussteigt“.

Deutsche Wohnen und Co enteignen jedenfalls ist nach der Entscheidung weiter mit im Spiel und wird mit ihren Ex­per­t:in­nen dafür Sorge tragen, dass die Kommissionsarbeit so transparent wie möglich erfolgen wird. Das Ziel: Die Stadt soll weiter über Enteignung reden und diese einfordern.

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