Verfahren gegen Wikileaks-Gründer: Doch keine Berufung für Assange

Der Wikileaks-Gründer darf doch nicht vor höchstem britischen Gericht gegen Auslieferung in die USA klagen. Ein weiterer Einspruch ist jedoch möglich.

Stella Morris umringt von DemonstrantInnen mit Plakaten, auf denen die Freiheit Assanges gefordert wird.

Assanges Verlobte und baldige Ehefrau Stella Morris auf einer Demo im Januar 2022 in London Foto: Henry Nicholls/Reuters

LONDON dpa | Der inhaftierte Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA doch nicht vor das höchste britische Gericht ziehen. Der Supreme Court in London teilte am Montag der britischen Nachrichtenagentur PA zufolge mit, den Antrag von Assanges Anwälten abgelehnt zu haben – mit der Begründung, es gebe keine ausreichenden Rechtsgründe dafür. Eine mögliche Auslieferung in die USA ist damit wahrscheinlicher geworden.

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.

Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht habe und an dem nun ein Exempel statuiert werden solle. Der 50-Jährige sitzt seit rund drei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.

Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung mit Blick auf die psychische Gesundheit Assanges Anfang 2021 in erster Instanz untersagt. Die zu erwartenden Haftbedingungen würden den psychisch labilen Assange sonst in den Suizid treiben, argumentierte die Richterin damals. Ansonsten befand sie das Auslieferungsersuchen als gerechtfertigt.

Supreme Court revidiert Entscheidung von High Court

Im Berufungsverfahren legte Washington dann Zusicherungen über eine humane Behandlung Assanges in US-Gefängnissen vor – und war damit Ende des vergangenen Jahres erfolgreich: Der High Court gab grünes Licht für die Auslieferung. Diese Entscheidung wollte Assange vom Supreme Court überprüfen lassen, was zumindest der High Court auch zuließ, das höchste Gericht nun aber ablehnte.

Das juristische Tauziehen durch die britischen Instanzen zieht sich bereits seit Langem hin. Im Fall einer endgültigen Niederlage Assanges vor Gericht müsste das britische Innenministerium über eine Auslieferung in die USA entscheiden.

Dieser Schritt dürfte mit der jüngsten Entscheidung ein Stück näher gerückt sein. Die Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlichte eine Stellungnahme von Assanges Anwälten, in der diese darlegen, welchen Verlauf sie nun erwarten. Der Fall wird demnach zurück an den Westminster Magistrates' Court verwiesen, der als erstes in dem Fall geurteilt hatte. Dieser werde die Entscheidung über die Auslieferung voraussichtlich an das Innenministerium verweisen, hieß es. Dort könnten die Verteidiger nach eigenen Aussagen noch ihre Sicht der Dinge einbringen. Auch weiterer Einspruch sei möglich.

Die Organisation Reporter Ohne Grenzen bedauerte die Entscheidung des Supreme Courts und die Tatsache, dass der Fall Assange nach dem juristischen Tauziehen nun eine „politische Entscheidung“ werde.

Nächste Woche Heirat im Gefängnis geplant

„Wir fordern das Innenministerium auf, im Sinne von Journalismus und Pressefreiheit zu handeln und die Auslieferung von Assange abzulehnen und ihn ohne weitere Verzögerung aus dem Gefängnis freizulassen“, sagte die Londoner Sprecherin der Organisation, Rebecca Vincent.

Am 23. März will Assange seine Verlobte Stella Moris im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh heiraten. Die beiden gemeinsamen Söhne sollen bei der Zeremonie dabei sein.

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