Prozess gegen Bundeswehroffizier: Franco A.s Hakenkreuzorden

Das Gericht befasste sich mit den Nazidevotionalien des wegen Terrorvorbereitung angeklagten Offiziers. Der Richter sieht Wiederholungsgefahr.

Blick in den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main

Richter Christoph Koller am 8. Juni 2021, dem dritten Prozesstag gegen den Oberleutnant Franco A Foto: Thomas Lohnes/afp

FRANKFURT A.M. taz | „Eine Anstecknadel Reichsadler.

Eine Anstecknadel Eisernes Kreuz.

Ein Anhänger mit Eisernem Kreuz und Hakenkreuz.

Eine Anstecknadel mit Eichenlaub und Eisernem Kreuz.

Ein Anhänger Eisernes Kreuz.

Eine blaue Armbinde mit Hakenkreuz.

Ein kleines Buch: ‚Des Führers Kampf in Belgien‘.“

Die Richterin liest am Donnerstagvormittag in Saal 1, Gebäude E des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main vor, was Po­li­zei­beam­t:in­nen während einer Kon­trolle am Abend des 11. Februar bei Franco A. gefunden haben. Franco A. ist der Bundeswehroffizier, der seit Mai 2021 wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, sprich Terrorismus, vor Gericht steht. Danach werden Fotos der ­Orden, ­Binden und Kokarden per ­Beamer auf eine Leinwand projiziert. Ob er sagen wolle, was das sei, fragt der Vorsitzende Richter Christoph Koller den Angeklagten bei einem mit ­goldenem ­Eichenlaub umkränzten Hakenkreuz auf rotem Grund.

Franco A. lässt einen seiner Anwälte antworten: „Seiner militärischen Kenntnis nach ist das ein Schirmmützenbestandteil.“

Koller fragt nach, ob das alles sei. Franco A. sagt: „Das sind Embleme einer Partei, die unsägliches Leid über Millionen Menschen gebracht hat.“

Verfahren neigt sich dem Ende zu

Nun könnte es für diesen Prozess eigentlich egal sein, welche Hinterlassenschaften der NSDAP die Po­li­zis­t:in­nen bei Franco A. gefunden haben, als sie ihn an jenem Februarabend in seinem Wohnort Offenbach am Bahnhof Ledermuseum kontrollierten. Eine rechtsextreme Gesinnung allein ist nicht strafbar. Für das Urteil sind vor allem Beweise und Indizien entscheidend, die be- oder widerlegen, dass A. eine ­terroristische Tat geplant hat und ausführen wollte.

Bemerkenswert war allerdings, das am Sonntag nach der Kontrolle im Februar ein Spezialeinsatzkommando die Tür von Franco A.s Wohnung einrammte und ihn festnahm. Den Haftbefehl hatte Christoph Koller, der Vorsitzende Richter, persönlich erlassen, wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr. A. sitzt wieder in Untersuchungshaft, er betritt und verlässt den Gerichtssaal in Handschellen.

Dabei neigt sich sein Verfahren nach elf Monaten eigentlich dem Ende zu. Es ist einigermaßen klar, was die Rich­te­r:in­nen in diesem Verfahren zutage fördern können und was nicht. Franco A. hat 15 Monate lang ein Doppelleben als syrischer Geflüchteter geführt. Seine Tarn­identität als „David Benjamin“ flog im Februar 2017 nur auf, weil eine von ihm versteckte Pistole auf einer Flughafentoilette in Wien gefunden wurde. A. vertritt rassistische und antisemitische Ansichten. Er hat Listen mit den Namen politisch links stehender Po­li­ti­ke­r:in­nen und Ak­ti­vis­t:in­nen geführt. Und er hat nach langem Nachfragen zugegeben, dass er neben der Pistole aus Wien noch drei andere Waffen besessen hat, darunter ein Schnellfeuergewehr G3.

Der Angeklagte äußert sich nicht

Er verrät allerdings auch nach häufigem Nachfragen von Richter Koller nicht, wie er an diese Waffen gekommen ist und wo sie gegenwärtig sind. Und da schließt sich der Kreis zu den Hakenkreuzorden. A. hat diese von einer Reise nach Straßburg mitgebracht. Er besuchte dort einen ihm bekannten Soldaten und trug die Abzeichen auf der Heimreise in einer Aldi-Tüte mit sich.

„Wir fragen uns: Warum macht der Mann so etwas, so kurz vor dem Ende der Hauptverhandlung?“, sagt Richter Koller am Donnerstag. „Es wäre doch vernünftig, so etwas aus dem Zugfenster zu schmeißen.“ Und weiter: „Wir glauben, dass Sie auch andere Beweisstücke gebunkert haben. Die Waffen. Hätten Sie die als Nächstes geholt, wenn wir den Haftbefehl nicht erlassen hätten?“

Deutlicher kann ein Richter kaum sagen, dass er bei einem Angeklagten erstens den Tatvorwurf der Terrorvorbereitung nicht unwahrscheinlich findet und zweitens eine Wiederholungsgefahr sieht. Dass es Zeit wäre, etwas wirklich Entkräftendes dazu zu sagen.

Franco A. will aber nicht. Auch seine Verteidiger sagen nichts. Einer von beiden meint lediglich, der Angeklagte äußere sich zu diesem Punkt beim nächsten Termin. Vielleicht. Richter Koller zuckt mit den Achseln: „Wundern Sie sich nicht, wenn wir das am Ende so würdigen, wie wir es jetzt würdigen.“

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Illustration: taz/Infotext-Berlin (Montage)

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