Ampel-Kabinett gegen hohe Energiepreise: Heizkostenzuschuss beschlossen

Haushalte mit niedrigem Einkommen sollen einmalig 135 bis 175 Euro bekommen. Wem wird das helfen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

2 Menschen wärmen sich die Füsse mit farbigen Socken an der Heizung

Warme Füße in warmen Socken an warmer Heizung Foto: Photodisc/getty

BERLIN dpa/rtr/afp | Die Bundesregierung hat Pläne für einen einmaligen Heizkostenzuschuss für über 2,1 Millionen Bedürftige auf den Weg gebracht. Das Kabinett verabschiedete dazu am Mittwoch eine sogenannte Formulierungshilfe, mit der die Fraktionen der Ampel-Koalition nun ein Gesetz im Bundestag einbringen sollen. Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte in Berlin, ab Juni komme der Zuschuss. Als nächster Schritt solle dann der CO2-Preis zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. „Das machen wir bis zum 1. Juni.“

Mit der einmaligen Finanzspritze sollen die explodierten Preise für Heizöl und Gas etwas abgefedert werden – denn vielen Ver­brau­che­r*in­nen droht im Sommer eine saftige Nachzahlung.

Unterstützung soll es für Wohngeldbezieher, für Studierende mit Bafög, Be­zie­he­r*in­nen von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe geben. Wohngeldbezieher*innen, die alleine leben, bekommen 135 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 175 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind noch einmal 35 Euro vorgesehen. Studierende, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 115 Euro.

Laut Bauministerium profitieren von dem Zuschuss voraussichtlich 1,6 Millionen Menschen in 710 000 Haushalten mit Wohngeld, außerdem 370.000 Studierende, rund 50.000 Be­zie­he­r*in­nen von Aufstiegs-Bafög und rund 65.000 Bürger*innen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen. Die Hilfe kostet den Bund fast 190 Millionen Euro.

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema:

Was ist der Heizkostenzuschuss?

Es ist eine Einmalzahlung, die mit Blick auf die stark gestiegenen Energiepreise gewährt wird. Berechtigt sind Wohn­geld­be­zie­he­r*in­nen sowie die Emp­fän­ge­r*in­nen von Bafög und Ausbildungsbeihilfen. Alleine wohnende Wohn­geld­be­zie­he­r*in­nen bekommen 135 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt 175 Euro. Für jede weitere Person gibt es 35 Euro. Das heißt, eine vierköpfige Familie mit Wohngeldberechtigung erhält 245 Euro. Die Be­zie­he­r*in­nen von Bafög und Ausbildungshilfen erhalten pauschal 115 Euro.

Wieviele Menschen profitieren letztlich?

Insgesamt dürften es gut 2,1 Millionen sein, also etwa ein Vierzigstel der Bevölkerung. Nach Angaben des Bauministeriums erhielten zuletzt 1,6 Millionen Menschen in 710.000 Haushalten Wohngeld. Dazu kommen rund 370.000 Bafög-Empfänger*innen, 50.000 Be­zie­he­r*in­nen von Aufstiegs-Bafög und 65.000 Emp­fän­ge­r*in­nen der Ausbildungsbeihilfen.

Ist die Höhe der Hilfe willkürlich?

Das Bauministerium stützt die Höhe des Zuschuss auf eine Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft. Die Kölner Ex­per­t*in­nen haben die geschätzten Heizkosten der Wohngeldhaushalte des Jahres 2020 mit den bis Frühjahr 2022 zu erwartenden Preissteigerungen berechnet. Auf Basis der durchschnittlichen Mehrbelastung wurden die Beträge für die Einmalzahlung ermittelt.

Wann wird der Heizkostenzuschuss ausgezahlt?

Der Entwurf von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) kommt nun zunächst in den Bundestag, wo er angesichts der stabilen Mehrheit der Ampel-Koalition sicher beschlossen wird. Bis zum Beschluss vergeht aber noch etwas Zeit – eine Auszahlung erwartet die Ministerin im Sommer. Damit sollen aber Bedürftige Klarheit über den Zuschuss haben, wenn die Betriebskostenabrechnungen mit den Heizkosten für den Winter 2021/22 verschickt sind.

Muss die Hilfe beantragt werden?

Nein, das Geld wird zumindest an die Wohngeldberechtigten automatisch ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass sie in den Monaten Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben. Dagegen müssen Be­zie­he­r*in­nen von Bafög und Aufstiegs-Bafög einen Antrag stellen. Dies ist voraussichtlich bei den zuständigen Bafög-Ämtern möglich.

Sinken wegen des Zuschusses andere Sozialleistungen?

Der Heizkostenzuschuss soll nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden. Wer etwa einen Kinderzuschlag erhält, muss nicht fürchten, dass dieser gekürzt wird.

Sind auch Steuersenkungen als Kostendämpfer geplant?

Eine Steuersenkung, um die hohen Heizkosten für alle wieder zu drücken, soll es nicht geben. Ministerin Geywitz nannte solch einen Schritt widersprüchlich mit Blick auf die CO2-Bepreisung. Außerdem wäre er nach den Vorgaben der EU gar nicht möglich.

Aktualisiert und ergänzt am 02.02.2022 um 14:15 Uhr. Anm. d. R.

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