Neuer Bußgeldkatalog im Straßenverkehr: Bitte auf Wiedervorlage

Endlich werden Regelverstöße von Aut­o­fah­re­r:in­nen teurer. Das reicht aber nicht: Das Auto muss seine Vormachtstellung verlieren.

Ein weißer Lieferwagen steht auf einem Radweg

Ab sofort teurer: Auto auf Radweg Foto: Sabine Gudath/imago

Das wurde aber auch Zeit: Rasen und Falschparken ist für Au­to­fah­re­r:in­nen mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs ab sofort viel teurer als bisher. Das ist überfällig, denn zu hohe Geschwindigkeiten und falsch parkende Autos gehören für Fuß­gän­ge­r:in­nen und Radfahrende zu den größten Risikofaktoren. Autofahrende, die zu schnell abbiegen und andere gefährden, verlieren künftig den Führerschein. Autos dürfen nicht mehr auf Radstreifen halten. Parken auf Geh- und Radwegen kostet jetzt 110 Euro – für notorisch Falschparkende ist das durchaus schmerzhaft.

Ob die höheren Bußgelder etwas bringen, hängt allerdings davon ab, ob die Kommunen die Straßenverkehrsregeln auch engmaschig kontrollieren. Daran haben sie ab sofort ein größeres Interesse: Denn viele Bußgelder liegen jetzt bei mehr als 50 Euro und damit über der Grenze, ab der die Strafe den Kommunen mehr Geld bringt, als sie an Verwaltungsaufwand kostet.

Gleichzeitig ist der neue Bußgeldkatalog eine der letzten Gelegenheiten, um sich über Noch-Bundesverkehrsminister ­Andreas Scheuer (CSU) kräftig zu ärgern – und zwar nicht nur, weil er das Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs bis nach der Bundestagswahl verschleppt hat. Scheuer hatte die im Februar 2020 vom Bundesrat verabschiedete Reform der Straßenverkehrsordnung nach kurzer Geltungsdauer wegen eines von seinem Haus verschuldeten Formfehlers gestoppt.

Dann hat er bei Nachverhandlungen im Bundesrat erreicht, dass Ra­se­r:in­nen nicht so schnell den Führerschein abgeben müssen wie vorgesehen. Wer durch die Tempo-30-Zone an der Schule mit 51 brettert oder außerorts 35 Stundenkilometer zu schnell ist, bekommt den Führerschein leider doch nicht abgenommen.

Die Novelle hat nicht nur dieses Manko. Um die Straßen sicherer zu machen, ist viel mehr nötig: Das Auto muss seine Vormachtstellung verlieren, die Straßenverkehrsordnung braucht eine neue Logik. Der oder die künftige Ver­kehrs­mi­nis­te­r:in darf sich nicht mit den jetzigen Neuerungen begnügen, sondern sollte die Reform auf Wiedervorlage legen.

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