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Energiewende bleibt Landessache

Landesverfassungsgericht: Das Parlament in Kiel muss nicht über Volksinitiativen gegen Windkraft-Ausbau debattieren

Von Esther Geißlinger

Dürfen Gemeinden den Bau von Windrädern verbieten und damit die Landesplanung aushebeln? Schleswig-Holsteins Parlament hatte diesen Vorstoß einer Bürgerinitiative aus juristischen Gründen zurückgewiesen. Dagegen klagte die Initiative vor dem Landesverfassungsgericht: die Abgeordneten sollten die Frage zumindest diskutieren. Doch die Rich­te­r*in­nen gaben dem Landtag recht. Das Veto einer Gemeinde sei nicht zulässig, das übergeordnete Ziel der Energiewende falle nicht in die Kompetenz einzelner Gemeinden, heißt es im Urteil.

„Wir sind enttäuscht“, sagte die Sprecherin der Initiative, Susanne Kirchhof. „Wir meinen, dass eine Volksinitiative ebenso wie das Parlament selbst das Recht haben sollte, ein Gesetz einzubringen.“ Hinter der Initiative stehen mehrere Gruppen von Wind­kraft­geg­ne­r*in­nen sowie die Piratenpartei Schleswig-Holstein, die sich bereits an der Seite einer Initiative gegen CO2-Verpressung dafür stark gemacht hatten, Volksbegehren mehr Rechte zu geben. Wilhelm Mecklenburg, der Anwalt der Initiative, sagt: „Es ist eine zu hohe Hürde für ein Volksbegehren, wenn der Landtag – eigentlich nur dessen wissenschaftlicher Dienst – von vornherein ablehnen darf.“

Das Gericht sah das anders: „Das Land ist der Träger für die überörtliche Planung. Es darf sich nicht nach Einzelinteressen der Gemeinden richten“, heißt es in dem einstimmigen Urteil. Stattdessen müssten Sach­argumente und Grundsätze der Raumordnung herangezogen werden.

Ausbau geht nur langsam voran

Die Initiative wollte erreichen, dass eine Gemeinde Windkraftanlagen verbieten dürfte, wenn eine Mehrheit im Rat oder eine örtliche Bürgerbefragung ein Votum gegen die Anlagen ergibt. Eine Ausnahme sei es aber, wenn das Land nachweisen könne, dass keine andere geeignete Fläche vorhanden sei. „Damit schaffen wir mehr Akzeptanz für die Energiewende“, so Kirchhof. Aber auch dieses Argument wies das Gericht zurück. Dass eine Gemeinde sich auch für Windkraft entscheiden dürfte, hielt Kirchhof für nicht denkbar: „Oft gibt es Sachgründe, etwa ein Naturschutzgebiet, das den Bau verhindert.“ Dagegen sei ein Gemeinde-Veto machtlos.

Ein früherer Plan des Landes sah vor, die Gemeinden stärker einzubeziehen – die Richtlinie scheiterte vor dem Verfassungsgericht. Damals hatten sowohl Wind­kraft­geg­ne­r*in­nen als auch Wind­mül­le­r*in­nen geklagt. Beide Seiten hatten nachvollziehbare Gründe für die Entscheidungen für oder gegen eine Fläche gefordert.

Schleswig-Holstein will auf rund zwei Prozent der Landesfläche Windkraftanlagen errichten. Die Windkraftbranche beklagt, dass der Ausbau zurzeit nur langsam vorangeht.

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