Vorwürfe gegen Schweinehalter: Ökosiegel trotz Bioskandal

Ein Schweinehalter in Niedersachsen soll konventionelles Fleisch als Bio-Ware verkauft haben. Bioland schloss ihn aus. Dennoch darf er weitermachen.

Schweine auf einer durchwühlten Wiese

Künftiges Biofleisch auf der Wiese – hier nicht von dem betreffenden Hof in Niedersachsen Foto: Rupert Oberhäuser/imago

BERLIN taz | Ein vom Ökobauernverband Bioland wegen schwerwiegender Verstöße gegen das Öko-Recht ausgeschlossener Schweinehalter darf immer noch Ware mit dem EU-Biosiegel verkaufen. Dem Inhaber des Betriebs im Dorf Zargleben im niedersächsischen Wendland gehören mindestens zwei weitere Firmen, die auch drei Monate nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Landwirt biozertifiziert waren. Auch der Hof selber darf nach wie vor Getreide und andere pflanzliche Erzeugnisse als Ökoprodukte vermarkten. Die Bescheinigungen liegen der taz vor.

Die Vorwürfe gegen den Landwirt – einen Pionier der Bio-Schweinehaltung – sind so gravierend, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Dem Bauern werde vorgeworfen, „dass er Schweine geschlachtet habe ohne Fleischbeschau und dass er Fleisch als bio verkauft haben soll, obwohl es die Biovorschriften nicht erfüllt, weil möglicherweise ein unzulässiger Medikamenteneinsatz erfolgte“, sagte Staatsanwalt Thorsten Stein der taz. Die Schweine sollten auch im Ökolandbau verbotene Futtermittel bekommen haben. Am 5. Mai durchsuchten laut der Elbe-Jeetzel-Zeitung 40 Polizisten den Hof und einen Bioladen.

„Nach aktuellen Erkenntnissen bestätigen sich schwerwiegende Vorwürfe gegen den Betriebsinhaber“, teilte Bioland der taz mit. Daher habe ihm der Verband sein Zertifikat für alle Warenarten entzogen. Mitte Juni habe man dann „für alle weiteren landwirtschaftlichen Bioland-Betriebe mit Beteiligung des Betriebsleiters die ordentliche Kündigung ausgesprochen“.

Denn die Vorwürfe lassen an seiner Zuverlässigkeit als Bio-Unternehmer zweifeln. Sollte er auch andere Produkte aus konventioneller Erzeugung als bio vermarkten und sollte das erst später entdeckt werden, wäre der Schaden an der Glaubwürdigkeit von Bioland im Speziellen und der Biobranche im Allgemeinen kaum noch zu beheben.

Doch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) sieht bisher keine Veranlassung, den mutmaßlichen Betrüger zumindest vorläufig vom Bio-Markt auszuschließen. Man habe Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten auf dem Hof nur von der Staatsanwaltschaft bekommen, und die ließen lediglich zu, das Biozertifikat für tierische Produkte zu entziehen, schrieb das Amt der taz.

Angst vor einer Klage

Laut Laves wäre es „unverhältnismäßig“, alle anderen Unternehmen, an denen er beteiligt ist, aber in denen er „nicht unbedingt alleinverantwortlich tätig ist“, zu sperren, ohne dass auch in diesen Betrieben „konkrete Rechtsverstöße bewiesen werden können“. Offenbar hat das Laves Angst, vor dem Verwaltungsgericht zu unterliegen, wenn der Unternehmer gegen eine Sperre klagen sollte. Solche Verfahren machen den zuständigen, oft überlasteten Amtsabteilungen auch besonders viel Arbeit.

Allerdings ist der Beschuldigte bei einer betroffenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts einer von nur zwei Eigentümern – gegen seinen Willen kann dort nichts passieren. Eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung darf er als Geschäftsführer allein vertreten. Die Vorwürfe sind so gut bewiesen, dass Bioland seinen Firmen kündigen und das Laves dem Hof des Bauern das Biosiegel für Tiere vorläufig sperren konnte.

Artikel 30 der EU-Ökoverordnung 834/2007 schreibt bei schwerwiegenden Verstößen ausdrücklich vor, „dem betreffenden Unternehmer“ die Bio-Lizenz allgemein zu entziehen. Es geht also nicht nur um einzelne Unternehmen, sondern alle Firmen des Betreffenden. Das Laves sieht die Verantwortung auch bei den privaten Öko-Kontrollstellen, die mit Zulassung der Behörden die Biobetriebe überprüfen. Sie „können und müssen“ das Zertifikat aussetzen, wenn die Verstöße das angemessen erscheinen ließen. Doch die Kontrollstellen fürchten meist Schadenersatzforderungen, wenn nicht das zuständige Amt gleichzeitig den Entzug des Zertifikats anordnet.

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