Deutschland muss Wolfspolitik erklären: Wolfsabschüsse im Visier der EU

Brüssel prüft den Umgang deutscher Behörden mit Wölfen. Wegen Abschüssen der streng geschützten Art droht ein Vertragsverletzungsverfahren.

Zwei Wölfe

Wölfe im Wildpark Schorfheide Foto: Sören Stache/dpa

BERLIN taz | Die EU-Kommission überprüft den Umgang deutscher Behörden mit Wölfen. Dazu habe sie ein sogenanntes „Pilotverfahren“ eingeleitet – die Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren, gab EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius nach einer Anfrage der Grünen Europa-Abgeordneten Jutta Paulus in Brüssel bekannt.

Die deutschen Behörden müssen nun erläutern und begründen, warum sie Abschussgenehmigungen für Wölfe erteilt haben. Einige Bundesländer hätten ihre Wolfsschutzverordnungen auf der Grundlage der neuen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes geändert, sagte Sinkevičius, daher würden die auf regionaler Ebene geltenden Verordnungen wie die niedersächsische Wolfsverordnung nun ebenfalls in die Untersuchung der Kommission einbezogen.

Niedersachsen ist wegen der zahlreichen Abschussgenehmigungen besonders ins Visier der Kommission gerückt. In den vergangenen Monaten hatte das Niedersächsische Umweltministerium drei Abschüsse von Wölfen erlaubt, weil ihre Rudel Schafe gerissen sowie Pferde und Rinder verletzt hatten. „Die Kommission wird diese Zahlen und die Begründungen für die Ausnahmeregelungen sorgfältig prüfen und je nach Ergebnis dieser Prüfung über geeignete Schritte entscheiden“, so der Umweltkommissar.

„Endlich nimmt die Europäische Kommission die deutschen Wolfsschutzverordnungen unter die Lupe und prüft eine mögliche Vertragsverletzung“, sagt dazu Paulus. Das Verfahren, so lange Wölfe zu töten, bis keine Risse mehr beobachtet werden, sei absolut nicht mit EU-Recht vereinbar. Der Wolf ist eine streng geschützte Art nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH).

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte kürzlich gefordert, Wölfe in Regionen abzuschießen, in denen ein guter Erhaltungszustand erreicht worden sei. „Es ist zynisch, dass Bundesagrarministerin Klöckner als Begründung ausgerechnet das Tierwohl anführt“, sagt Paulus. Die Aufnahme einer Weidetierprämie in den Nationalen Strategieplan Landwirtschaft hätten erst die Land­wirt­schafts­mi­nis­te­r*in­nen der Bundesländer erkämpfen müssen, ein verbindliches Tierwohllabel gebe es bis heute nicht.

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