Vowürfe gegen Polizei-Gewerkschafter: Grenzen des Strafrechts

Der Ex-Chef der Thüringer Polizeigewerkschaft soll seine ehemalige Mitarbeiterin sexuell genötigt haben. Doch die Ermittlungen werden eingestellt.

Kai Christ

Will erneut kandidieren: Ex-GdP-Chef in Thüringen, Kai Christ Foto: Steve Bauerschmidt/imago

LEIPZIG taz | Die Bilder sind eindeutig. Kai Christ, wie er einen Gute-Nacht-Gruß in die Kamera säuselt und einen Kussmund formt. Wie er onaniert, die Kamera dabei auf sein erigiertes Genital gerichtet. Es sind Aufnahmen, die der ehemalige Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Thüringen 2019 an eine damalige Mitarbeiterin verschickt hat. Die taz konnte die Nachrichten sichten.

Im April dieses Jahres wird der Fall öffentlich bekannt, als der Spiegel darüber berichtet. Ebenso wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen Christ ermittelt – zu diesem Zeitpunkt seit über einem Jahr. Der Vorwurf laut Akte: „Sexueller Übergriff (Ausnutzung des körperlichen oder psychischen Zustands).“ Der damalige GdP-Chef soll seine ehemalige Mitarbeiterin sexuell genötigt haben, ihr auf der Dienststelle seine Genitalien gezeigt, an die Brüste und in den Schritt gefasst haben, einmal soll er sie sogar zum Oralsex gedrängt haben.

Erst nach Bekanntwerden der Vorwürfe im April, also über ein Jahr nach Beginn der Ermittlungen, tritt Christ von seinem Amt als Landeschef der GdP zurück. Im Juni 2021 stellt die Staats­anwaltschaft Erfurt das Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Ein hinreichender Tatverdacht sei nicht festgestellt worden.

Aber es bleiben Fragen. Wenn Christ unschuldig ist, was hat es dann mit den Dickpics und Masturbationsvideos auf sich? Wieso spricht die Betroffene von Übergriffen? Warum ist Christ erst ein Jahr nach Beginn der Ermittlungen zurückgetreten? Und warum dauerten diese eigentlich so lange?

„So sagt man Danke bei der GdP.“

Die taz hat mit einem Zeugen, dem Anwalt der Betroffenen, der Staatsanwaltschaft und dem Thüringer Innenminister gesprochen. Sie hat Anzeigen und Chatprotokolle sowie Videos gesichtet. Was bleibt, ist ein verworrenes Bild aus ­internen Machtkämpfen, langem Schweigen und der Frage, welche Grenzen das deutsche Strafrecht hat, wenn es um sexualisierten Machtmissbrauch geht.

Es gibt ein Foto der Betroffenen, die die taz zum Schutz ihrer Persönlichkeit Martina Hecht nennt. Eine lächelnde Frau mit grünblauen Augen, die Hand an der dunkelblauen Basecap auf ihrem Kopf. In weißen Lettern ist darauf das Logo und der Schriftzug „Gewerkschaft der Polizei“ gestickt. Sie trägt diese Kappe mit Stolz. Entstanden ist das Foto im Juni 2019.

Zu dieser Zeit arbeitet Hecht bei der Gewerkschaft der Polizei in der Öffentlichkeitsarbeit – ein Job, den zuvor vor allem Kai Christ übernommen hatte.

Mit Christ hat Hecht damals ein sexuelles Verhältnis. Im Kontext dessen entstehen die Fotos und Videos, auf denen Christ seine Genitalien präsentiert, ebenso wie einige anzügliche Chatnachrichten, die die taz ebenfalls sichten konnte. Moralisch verwerflich oder gar strafrechtlich relevant ist zu diesem Zeitpunkt nichts.

Nach weniger als einem Jahr kündigt Hecht ihr Anstellungsverhältnis. Und das, obwohl sie nach eigener Aussage in einer prekären finanziellen Lage war. Warum?

Der taz liegt ein Dokument vor, das die Betroffene an eine interne Ermittlerin geschickt hat. Darin schildert sie Situa­tionen, die sie mit Herrn Christ erlebt haben will. Sie habe gefragt, ob sie eine der Gummibärchen-Tütchen haben könne, die in seinem Büro lagen. Er habe dann die Tür von seinem Büro zugeschmissen, den Reißverschluss heruntergezogen, seinen erigierten Penis herausgezogen und gesagt: „So sagt man Danke bei der GdP.“

Ein anderes Mal habe er von ihr verlangt, dass sie ihren Dildo, während er Mittagessen holte, so lange in sich drin lasse, bis er zurück aus dem Geschäft komme. Sie schreibt, sie habe getan, was er sagte. „Ich wollte ihn nicht böse machen.“ Und sie sagt auch, es habe nie ein eindeutiges „Nein“ von ihr zu den sexuellen Handlungen gegeben.

Für die Staatsanwaltschaft sind die Aussagen von Hecht ausreichend. Staatsanwalt Hannes Grünseisen, der die Ermittlungen leitete, erklärt gegenüber der taz: „Was die Zeugin geschildert hat, mag moralisch verwerflich sein – nicht jedoch strafrechtlich relevant.“

Dieser Text stammt aus der taz am wochenende. Immer ab Samstag am Kiosk, im eKiosk oder gleich im Wochenendabo. Und bei Facebook und Twitter.

In der Juni-Ausgabe der Bundeszeitschrift der Gewerkschaft schreibt der Landesseniorenvorsitzende der GdP, das persönliche Verhältnis zwischen Christ und Hecht habe zu ihrer Anstellung geführt. Und: „Über dieses Verhältnis hat er die anderen am Einstellungsvorgang beteiligten Landesvorstandsmitglieder im Unklaren gelassen.“

Auch, wenn es also keine sexuelle Nötigung gegeben hat: Christ hat seine Machtposition ausgenutzt, um seiner Sexualpartnerin einen Job zu verschaffen, und sie während der Arbeitszeit zu sexuellen Handlungen aufgefordert. Er selbst bestritt die Vorwürfe jedoch stets. Aber auch das steht in der GdP-Zeitschrift: „Er hat ­leider aber auch nichts getan, um die Vorwürfe zu entkräften oder aufzuklären.“ Dabei habe er „Zeit und Gelegenheit“ gehabt, den Landesvorstand darüber zu unterrichten und darauf zu reagieren.

Außerdem gibt es Zweifel daran, ob die Ermittlungen umfänglich waren. Ein Polizist und GdP-Mitglied, der die Betroffene bei der Anzeige unterstützt und auch als Zeuge im Ermittlungsverfahren ausgesagt hat, sagt: Die Staatsanwaltschaft habe für das Strafverfahren relevante Zeu­g:in­nen gar nicht erst geladen, mögliche Beweismittel nicht beschlagnahmt und mutmaßliche Tatorte nicht gesichert.

Ermittlungen gegen den Staatsanwalt

Er hat deshalb Anzeige wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt und des Verdachts der Rechtsbeugung gestellt. Der taz liegt diese Anzeige vor. Darin ist auch von einer „Verschleppung“ des Ermittlungsverfahrens die Rede. Kritiker des Zeugen, die anonym bleiben wollen, werfen ihm hingegen „interne Machtkämpfe“ vor.

Es gibt auch ein internes Schrei­ben der GdP, das der taz vorliegt. Darin forderten sechs Kreisvorsitzende der Gewerkschaft den Landeschef noch vor dessen Rücktritt genau dazu auf. Auch sie schreiben darin: „Die unverständlich lange Dauer des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens und das ebenfalls nicht zu verstehende ignorante Verhalten, des mit so schweren Vorwürfen belasteten Landesvorsitzenden, lassen nur den Schluss zu, dass jetzt gehandelt werden muss.“ Es steht also auch die Frage im Raum, warum das Ermittlungsverfahren über ein Jahr lang gedauert hat.

Staatsanwalt Grünseisen, gegen den nun auch ermittelt wird, weist die Vorwürfe zurück. Die Ermittlungen seien umfangreich geführt worden, die Geschädigte sei viele Stunden gehört worden. Aus den Aussagen habe sich klar ergeben, dass nur sie und Kai Christ selbst an den fraglichen Situationen beteiligt waren. Es habe keine Hinweise auf Zeu­g:in­nen gegeben, die etwas zum unmittelbaren Tatgeschehen hätten sagen können – demnach seien auch die genannten potenziellen Zeu­g:in­nen nicht gehört worden.

Doch selbst wenn Christ sich nicht der sexuellen Nötigung strafbar gemacht hat, bleibt die Frage: Wieso kann ein Polizeibeamter und Gewerkschaftschef ein geheimes sexuelles Verhältnis zu einer Angestellten haben, seine Macht für weitere sexuelle Gefälligkeiten nutzen und trotzdem noch ein Jahr nach Bekanntwerden dessen weiterhin unbehelligt in seinem Amt bleiben?

Jürg Kasper ist der Anwalt von Martina Hecht. Er sagt: „Wenn man jemandem in einer finanziellen Notlage ein Jobversprechen macht und diese Lage dann so ausnutzt, indem man in den Arbeitsräumen sexuelle Gefälligkeiten erwartet, dann spielt es keine Rolle, ob das einvernehmlich war oder unter Zwang geschah.“ Für den Juristen ist klar, dass unabhängig der strafrechtlichen Bewertung eine Verletzung des Arbeitsrechts besteht. „Es hätte genug Gründe gegeben, ihn fristlos zu kündigen“, sagt Kasper. „Herr Christ hat das Über- und Unterordnungsverhältnis am Arbeitsplatz ausgenutzt.“ In dem Beschluss der Staatsanwaltschaft spiele dieser Aspekt jedoch keine Rolle.

Es geht dabei um mehr als um den Einzelfall. Es geht auch um die Frage, ob das deutsche Strafrecht in der Lage ist, die Komplexität von sexualisiertem Machtmissbrauch zu erfassen. Denn nur die wenigsten angezeigten Fälle führen tatsächlich auch zu einer Verurteilung. Eine Recherche von rbb und Kontraste im Jahr 2020 hat ergeben, dass zwei Drittel aller Verfahren im Bereich Sexualdelikte von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Opferhilfeorganisationen kritisieren eine mangelnde Sensibilität bei ermittelnden Beamten.

Er will erneut kandidieren

Der Thüringer Innenminister Georg Maier ist für die Polizei zuständig. Immer dann, wenn in der Behörde etwas schiefläuft, muss der SPD-Politiker Rede und Antwort stehen. So auch in diesem Fall. Maier stand in der Kritik, weil die Vorwürfe gegen Christ schon über ein Jahr bekannt waren, jedoch keine Konsequenzen gezogen wurden. Fragt man ihn, warum er nicht eingegriffen hat, sagt er, dass er der Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen vertraue – und keinen Anlass dazu gehabt habe, zu glauben, dass es zu Verzögerungen komme.

Außerdem, so beteuert der Minister gegenüber der taz am Telefon, habe er nicht den gesamten Umfang der Vorwürfe gekannt. Lediglich von einem Dickpic habe er gewusst. „Es gilt die Unschuldsvermutung“, sagt Maier. Und er erklärt, dass er nicht gezögert hätte, harte disziplinarrechtliche Konsequenzen für Christ zu ziehen, wenn es strafrechtliche Ergebnisse gegeben hätte. Offen bleibt jedoch, warum Maier nicht vollumfänglich über die Vorwürfe informiert wurde. Maier selbst sagt, er sehe kein Fehlverhalten bei sich, habe jedoch gelernt, dass es neben der strafrechtlichen eben immer auch noch eine andere Seite gebe.

Martina Hecht wird gegen die Einstellung der Ermittlungen keine Beschwerde einlegen, aus Angst vor weiteren Konsequenzen und dem Schutz ihrer Persönlichkeit, wie ihr Anwalt sagt. Eine Schadensersatzklage werde er sich jedoch vorbehalten. Kai Christ war für die taz bis Redaktionsschluss nicht zu erreichen. Im Juni hat er angekündigt, dass er zur Vorstandswahl der GdP im März 2022 erneut als Landeschef kandidieren will.

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