piwik no script img

Entscheidung erst nach der Wahl

Kölner Verwaltungsgericht will noch nicht über AfD-Klagen gegen den Verfassungsschutz urteilen

Ob der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ins Visier nehmen darf, wird vor der Bundestagswahl nicht mehr geklärt. Das Kölner Verwaltungsgericht teilte am Donnerstag mit, aufgrund der hohen Komplexität des Verfahrens und aus „Respekt vor der Entscheidung der Wähler“ werde in dem dazu seit Januar laufenden Eilverfahren vor dem 26. September kein Beschluss gefasst.

Die AfD hatte sich bereits im Januar vorsorglich an das Gericht gewandt, um eine mögliche Einstufung als Verdachtsfall zu verhindern. Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, informierte seinerseits die Verfassungsschützer der Länder in einer Videokonferenz intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall. Öffentlich gab er dazu nichts bekannt. Als die Information dennoch an die Öffentlichkeit drang, verbot das Gericht dem Verfassungsschutz, die Einordnung, Beobachtung, Behandlung oder Prüfung der Partei als „Verdachtsfall“ vor Abschluss des Eilverfahrens öffentlich oder nicht öffentlich bekanntzugeben.

Wie das Gericht weiter mitteilte, soll auch über einen zweiten Eilantrag, mit dem die Partei dem Verfassungsschutz verbieten lassen will, die Zahl der Anhänger des „Flügels“ mit rund 7.000 anzugeben, nun erst nach der Wahl entschieden werden. Der Verfassungsschutz beobachtet den informellen Zusammenschluss, der seiner Ansicht nach fortbesteht, seit einigen Monaten nicht mehr als Verdachtsfall, sondern inzwischen als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte in einem Urteil vom vergangenen Jahr keinen Grund für eine Beanstandung dieser Schätzung des Personenpotenzials des „Flügels“ gesehen.

„Die Kammer beabsichtigt, im ersten Quartal des Jahres 2022 Entscheidungen in den Verfahren der Hauptsache nach mündlicher Verhandlung zu treffen und dabei über die Eilverfahren mitzuentscheiden“, gab das Kölner Gericht nun bekannt. Zu Begründung hieß es, angesichts der Bedeutung der Verfahren reiche eine „summarische Prüfung der Tatsachenlage“ nicht aus. (dpa)

Unser Mittel gegen Antifeminismus

Wir machen linken Journalismus aus Überzeugung: kritisch, unabhängig und frei zugänglich für alle. Es gibt keinen Bezahlzwang, keine Paywall. Das geht nur, weil sich viele freiwillig beteiligen und unsere Arbeit unterstützen. Auch im Digitalen muss Journalismus, der für mehr Gleichberechtigung eintritt, finanziert werden. Unsere Leser:innen wissen: Journalismus entsteht nicht aus dem Nichts. Damit wir auch morgen noch unsere Arbeit machen können, brauchen wir Ihre Unterstützung. Schon über 48.000 Menschen machen mit und finanzieren damit die taz im Netz - kostenlos für alle. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5 Euro sind Sie dabei. Jetzt unterstützen