Update-Pflicht und schnellere Kündigung: Bundestag stärkt Verbraucherrechte

Kurz vor der Sommerpause verabschiedet das Parlament neue Regeln für Firmen und Verbraucher:innen. Nicht alle sind damit zufrieden.

Plakat einer Fitnesstudiokette in Köln: Vertragslaufzeiten sollen künftig begrenzt werden Foto: Christoph Hardt/imago

BERLIN taz | Der Bundestag hat in der Nacht zu Freitag zwei Gesetze verabschiedet, die die Rechte von Ver­brau­che­r:in­nen stärken sollen. Dabei geht es zum einen um eine Update-Pflicht für IT-Geräte wie Smartphones, Notebooks oder vernetzte Alltagsgeräte. Die Händler müssen demnach künftig dafür sorgen, dass die Kun­d:in­nen mit Updates versorgt werden – wie lange, das ist allerdings nicht in dem Gesetz, das eine EU-Richtlinie umsetzt, geregelt. So heißt es lediglich: „Die Update-Verpflichtung besteht so lange, wie es der Verbrauchererwartung entspricht.“ Dieser Punkt wird also voraussichtlich vor Gericht entschieden werden.

Die zweite Neuregelung betrifft die Laufzeit von Verträgen. In vielen Bereichen wie Internet und Mobilfunk, aber auch bei Fitnessstudios sind Laufzeiten von zwei Jahren mit einer Verlängerung um ein Jahr keine Seltenheit. Künftig darf die Erstlaufzeit eines Vertrags weiterhin zwei Jahre betragen – danach muss er aber monatlich kündbar sein. Außerdem ist ein sogenannter Kündigungsbutton vorgesehen. Ver­brau­che­r:in­nen sollen damit auf der Webseite des Vertragspartners nicht mehr lange nach Kontaktdaten für eine Kündigungsmöglichkeit suchen müssen.

Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen begrüßten die Neuregelungen. „Was jetzt verabschiedet wurde, ist schon ganz gut“, sagt Dietlinde Bleh, Referentin für Vertragsrecht beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Es gebe jedoch an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf. So wäre es aus Verbrauchersicht nötig, schon die erste Laufzeit eines Vertrags auf 12 Monate zu begrenzen. Außerdem sollte es bei auf längere Zeit abgeschlossenen Verträgen – wie etwa bei einem Internet-Vertrag – auch dann ein 14tägiges Widerrufsrecht geben, wenn der Abschluss im Laden erfolgt und nicht online.

Für den Punkt Update-Pflicht kritisiert Bleh, dass der Anspruch der Kun­d:in­nen lediglich gegenüber dem Händler besteht: „Wir brauchen zusätzlich einen Anspruch gegenüber dem Hersteller.“ Schließlich sei letztlich er es, der die Updates bereitstellen müsse.

„Auch in Zukunft unflexible und teure Langzeitverträge“

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge nennt Tabea Rößner, verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, „halbherzig“. „Die Ver­brau­che­r:in­nen müssen sich auch in Zukunft mit unflexiblen und teuren Langzeitverträgen rumärgern.“ Was fehle, sei eine generelle Pflicht zur späteren schriftlichen Bestätigung – diese sei im Gesetz beschränkt auf Strom- und Gasverträge. „Dabei liegt es auf der Hand, dass damit das Problem nur auf andere Bereiche verschoben wird“, so Rößner.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hält die neuen Regeln dagegen für zu weitreichend. Der Staat greife damit „tief in die Vertragsfreiheit ein“. Der „Wesenskern eines Abonnements“ entfalle damit, was für die Unternehmen einen Verlust der Investitionsspielräume bedeute.

Der Verbraucheranwalt Christian Solmecke erwartet, dass „durch das Gesetz nun auch ein größerer Konkurrenzkampf zwischen den Anbietern entstehen wird, da Kunden schneller aus ihren Verträgen herauskommen und zur Konkurrenz wechseln können“.

Bessere Chancen für eine Reklamation

Rechtlich besser gestellt werden Verbraucher außerdem im Fall eines beschädigten Produkts. Bislang galt: Tritt ein Defekt innerhalb der ersten sechs Monate auf, ist davon auszugehen, dass das Problem schon beim Kauf bestand.

Nach diesem Zeitraum muss der:­die Kun­d:in beweisen, dass der Mangel bereits bestand – was praktisch kaum möglich ist. Künftig soll dieser Zeitraum auf 12 Monate ausgedehnt werden. Tritt also ein Defekt nach 6 bis 12 Monaten auf, haben Kun­d:in­nen künftig bessere Chancen, mit ihrer Reklamation Erfolg zu haben.

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