Landesregierung verändert Corona-Regeln: Das große Lockermachen

Der Senat zieht Öffnungsschritte vor und lockert Testpflicht und Kontaktbeschränkungen. Die Schulen kehren am 9. Juni zum Regelunterricht zurück.

Das Foto zeigt die bei einer Pressekonferenz nebeneinander sitzenden Senatsmitglieder Klaus Lederer, Ramona Pop und Michael Müller.

Die Drei von der Lockerungsstelle: die Senatsmitglieder Lederer, Pop und Müller (von links) Foto: dpa

BERLIN taz | Restaurants wieder auf, Sportwettkämpfe möglich, keine Testpflicht mehr in der Außengastronomie, weniger Kontaktbeschränkungen und das alles schon ab Freitag, dem 4. Juni. Eine Woche später, und damit immer noch früher als geplant, sollen wieder Übernachtungen in Hotels möglich sein. All das hat der rot-rot-grüne Senat am Dienstag beschlossen. Noch eine weitere Entscheidung traf die Landesregierung, nämlich die Schulen am 9. Juni komplett zu öffnen – das aber wider die eigene Überzeugungen: „Wir hätten ohne das Gerichtsurteil daran festgehalten, dass wir bis zu den Sommerferien im Wechselunterricht bleiben“, sagte Regierungschef Michael Müller (SPD) nach der Senatssitzung vor Journalisten.

Müller und seine beiden Stellvertreter im Senat, Klaus Lederer (Linkspartei) und Ramona Pop (Grüne), arbeiteten sich in der Pressekonferenz an einem Spagat ab: Lockerungen der Corona-Einschränkungen vorziehen, aber weiter betonen, dass die Pandemie eben nicht vorüber ist. Als Grund für die Öffnungen gilt die stark gesunkene Zahl der neuen Corona-Ansteckungen.

Dabei hat sich der bis vergangene Woche tatsächlich drastische Rückgang anders als in Brandenburg verlangsamt, von einer Inzidenz von 39 vergangene Woche auf 33,6 am Dienstag. Für die Corona-Ampel bedeutet das weiterhin eine „Rot“-Anzeige – erst unter 30 schaltet die Ampel auf „Gelb“, auf „Grün“ erst unter 20. In Brandenburg hingegen, kürzlich noch auf Augenhöhe mit Berlin, ist die 7-Tage-Inzidenz am Dienstag auf 18,4 gesunken. Dort sollen ab Donnerstag die Schwimmbäder öffnen– hier hatte Berlin schon vor Pfingsten gelockert.

Senatorin: Freudig, aber vorsichtig

„Nach wie vor mit Augenmaß“ will Müller vorgehen. „Die Pandemie ist nicht vorbei“, warnte Lederer, und Pop sagte: „Wir gucken freudig in den Sommer, aber mit großer Vorsicht.“ Sie, die Wirtschaftssenatorin, hätte den Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben auch gern schon eine Öffnung zum 4. Juni ermöglicht. Doch weil Brandenburg diesen Schritt am 11. Juni gehen will, entschied sich der Senat im Sinne eines einheitlichen Vorgehens auch für dieses Datum. Vor 14 Tagen noch hatte die Landesregierung nur vorsichtig eine Öffnung der Hotels zum 18. Juni in Aussicht gestellt.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat das Corona-Notfallkrankenhaus auf dem Messegelände, das bis Ende September abgebaut werden soll, gegen Kritik verteidigt. „Es war genau die richtige Entscheidung, es war gut ausgegebenes Geld“, sagte Müller. Die Klinik war im Frühjahr 2020 nach Senatsangaben für rund 24 Millionen Euro in den Messehallen aufgebaut, aber nie genutzt worden. Hinzu kamen Zahlungen an den landeseigenen Klinikkonzern Vivantes als Betreiber und die Messegesellschaft als Vermieter. Platz hätten dort rund 500 Coronakranke haben sollen. „Zum Glück wurde dort niemand behandelt“, sagte Müller. Er verwies auf Bilder aus anderen Städten mit völlig überlasteten Krankenhäusern - da war es aus seiner Sicht gut, etwas in der Hinterhand zu haben. Von den Bauplänen für das Reservekrankenhaus hätten Berlins Partnerstädte profitiert. Die Ausstattung soll zudem nicht auf dem Müll landen: „Bis auf den Fußboden kann alles weiter verwendet werden“, sagte Müller. (sta)

Konkret soll neben dem Wegfall der Testpflicht in Außengastronomie und Einzelhandel sowie der Öffnung der Restaurants ab dem 4. Juni wieder Folgendes möglich sein: Drinnen sollen sich privat sechs Menschen aus drei Haushalten treffen können, Kinder bis 14 Jahre und Geimpfte nicht mitgerechnet. Draußen sollen sogar zehn Personen aus fünf Haushalten zusammenkommen können.

Auch Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser können wieder öffnen. Drinnen sollen Veranstaltungen mit 100 Menschen möglich sein, bei geeigneten Belüftungsanlagen auch mit 500, was sonst nur im Freien erlaubt ist. Für vier Kulturorte mit besonders vielen Sitzplätzen, die auch bei halber Auslastung über 500 Zuschauer aufnehmen könnten – Philharmonie, Staatsoper, Deutsche Oper und Konzerthaus –, soll es eine Ausnahmeregel geben. Eine Testpflicht besteht drinnen ab elf Personen, draußen bei mehr als 250.

Fitness- und Tanzstudios sollen zudem wieder öffnen können. Beim Sport fällt allgemein draußen die Teilnehmerbegrenzung fürs Training weg. Drinnen dürfen künftig bis zu zehn Personen zusammen trainieren, wobei die über 14-Jährigen wie draußen getestet sein müssen. Wettkämpfe sind ohne Zuschauer erlaubt, die Teilnehmer brauchen eine Testbescheinigung. Im Profisport ist eine beschränkte Anzahl von Zuschauern zulässig, die alle negativ getestet sein müssen.

Bei der Rückkehr in den Regelunterricht am 9. Juni bis zum Ferienbeginn am 24. Juni soll es laut Müller bei zwei Tests pro Schüler wöchentlich bleiben. Das Ende des Wechselunterrichts, bei dem Müller hatte bleiben wollen, ist Folge von zwei Gerichtsurteilen, die diese Unterrichtsform als rechtswidrig ansahen. Das Urteil anzufechten war für Müller am Dienstag keine Option: Man wolle „keine Rechtsstreitigkeiten auf dem Rücken der Kinder starten“. Müller verwies zwar darauf, dass Eltern und die Gewerkschaft GEW seine Position teilten, sagte aber auch: „Ich glaube, dass das unterm Strich auch viele freuen wird.“

In einem anderen Punkt übten Lederer und Pop Kritik am Vorgehen der Justiz: Die Staatsanwaltschaft überziehe im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen Menschen mit Ermittlungsverfahren, die das Geld zeitnah zurückgezahlt hätten. „Mich ärgert dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft ganz besonders“, sagte Wirtschaftssenatorin Pop, die betonte, dass der Anstoß dazu nicht von der für die Hilfen zuständigen Investitionsbank IBB ausgegangen sei. Für Lederer war das „nur schwer verständlich“, Klärungsbemühungen sollen nicht gefruchtet haben: „Ich lauf da gegen ’nen Schrubber.“

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