: Regeln für Elektroschrott
Spätestens vom 1. Juli 2022 an sollen Verbraucherinnen und Verbraucher alte Elektrogeräte auch im Supermarkt oder im Discounter kostenlos abgeben können. Das sieht eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die der Bundestag am Donnerstag beschloss. Für kleine Geräte wie Mobiltelefone oder Taschenlampen gilt die Rücknahme unabhängig vom Neukauf eines Produkts. Für größere Altgeräte greift sie beim Kauf eines neuen Artikels. Voraussetzung für die erweiterte Rücknahmepflicht ist eine Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern. Zudem müssen die betroffenen Händler selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus. Die Gesetzesnovelle sieht auch vor, dass alle Sammelstellen einheitlich gekennzeichnet werden, damit Verbraucher die Sammelstellen schnell erkennen. Auch Onlinehändler sollen ihren Kunden bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten die kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte anbieten. Das Bundesumweltministerium hofft, dass sich durch die neuen Regelungen die Sammel- und Recyclingquote erhöhen wird. „Leicht erreichbare Sammelstellen sind die beste Voraussetzung, um alte Elektrogeräte richtig zu entsorgen. Werden Altgeräte ordentlich gesammelt, können Schadstoffe ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden“, sagte Ressortchefin Svenja Schulze (SPD). Der Gesetzesänderung muss noch der Bundesrat zustimmen, sie soll am 1. Januar in Kraft treten. Es gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. (dpa)
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