: Kurzer Prozess zum Bamf
Von aufwändigen Ermittlungen blieb fast nichts übrig
Vielleicht ist am Dienstag schon Schluss: Die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft war zwar beim Prozessauftakt des sogenannten Bamf-Skandals nicht autorisiert, einer Einstellung zuzustimmen, die anderen Prozessbeteiligten – zwei Angeklagte, die große Strafkammer – würden aber in eine urteilslose Beendigung einwilligen. Wobei die Frage bleibt, ob mit oder ohne Auflagen. „Ich weiß nicht, wofür mein Mandant zum Sozialtraining geschickt werden sollte“, sagte Henning Sonnenberg, Verteidiger des Hildesheimer Asylrechtsanwalts Irfan Ç. am Donnerstag.
Vorgeworfen wird dem, Menschen zum unerlaubten Aufenthalt in Deutschland verholfen zu haben. Allerdings machte auch die Vorsitzende Richterin Maike Wilkens am Prozesstag Nummer eins klar, dass ihrem Eindruck nach den fraglichen Personen der Aufenthalt gestattet war. Bis zum 20. April hat die Anklagebehörde nun Zeit zu realisieren: Für sie gibt’s außer Scham und Schande hier wenig zu holen. Schließlich war sie aktiv beteiligt daran, dass vermeintliche Missstände an der von Ulrike B. geführten Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) deutschlandweit angeprangert wurden. Belege dafür fand sie keine. Selbst in der separaten Komplettrevision seit 2002 stellte sich das Bamf Bremen als extrem fehlerarm dar.
Ulrike B. wird nun Geheimnisverrat vorgeworfen – von einer Schwatzanwaltschaft, der die Akten, kaum angelegt, immer wieder in die Hände Hamburger Redaktionen flutschten, zumal des Spiegel. Die erzählten begeistert Storys von vielen, vielen bösen Ausländern, Verbrechen aus Leidenschaft und Korruption. Alles sehr hollywood. Mehr nach norddeutscher Tiefebene klingt: Das Geld für zwei Übernachtungen à 65 Euro hat Ulrike B. nach beider Darstellung Irfan Ç. bar ausgehändigt, der dann den Rechnungsbetrag überwies. So konnte sie zügiger auschecken: ein Vorteil. Deshalb ist sie angeklagt. Benno Schirrmeister
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