: Igor K. darf nicht zurück
Verwaltungsgericht hält Abschiebung für richtig
Per Eilantrag wollte der montenegrinische Staatsbürger Igor K. dafür sorgen, dass man ihn wieder einreisen lässt und er seine Behandlung an der Medizinischen Hochschule in Hannover (MHH) fortsetzen kann. Doch daraus wird nichts. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte ab – nicht zum ersten Mal. Und das ist auch noch nicht das letzte Kapitel in einer Geschichte, mit der die MHH im vergangenen Februar wochenlang für Schlagzeilen sorgte. Igor K. war als Privatpatient eingeflogen worden – mit zahlreichen schweren Schussverletzungen, nachdem er in seinem Auto von einer Maschinenpistole regelrecht durchsiebt worden war. Die Polizei vermutete Auseinandersetzungen zwischen Mafia-Clans dahinter und ordnete entsprechende Sicherheitsmaßnahmen an: Das weitläufige Gelände der Uniklinik wurde gesperrt, schwer bewaffnete Polizisten kontrollierten die Zugänge, Hunderte Patient*innen, Angehörige und Mitarbeiter*innen wurden in Angst und Schrecken versetzt.
Tagelang wogte die Debatte, wer hier wann versäumt hatte, Vorgesetzte zu informieren und was der Einsatz nun kosten möge. Am Ende entließ Wissenschaftsminister Björn Thümler (CDU) den MHH-Vizepräsidenten. Innenminister Boris Pistorius (SPD) musste eine dicke Rechnung von rund einer Million Euro rechtfertigen. Igor K. fügte sich einer Abschiebeanweisung und reiste mit seiner Ehefrau aus, fünf Jahre lang sollten sie die Bundesrepublik und den Schengen-Raum nicht mehr betreten dürfen. Doch schon damals behauptete sein Anwalt, es habe sich um eine Verwechslung gehandelt. Igor K. sei in Wirklichkeit kein Krimineller, sondern als Angehöriger einer wohlhabenden Familie ins Visier der Attentäter geraten. Polizeilich läge gegen ihn nichts vor, er sei mit einem Namensvetter verwechselt worden.
Zweimal versuchte der Anwalt mit Eilanträgen gegen das Wiedereinreiseverbot vorzugehen. Zweimal wies das Verwaltungsgericht in Hannover dieses Anliegen zurück. Mittlerweile stehen die mutmaßlichen Attentäter in Montenegro vor Gericht. Aber auch das brachte laut Gericht keine neuen Erkenntnisse, die eine Eilentscheidung rechtfertigten. Das Hauptsacheverfahren steht immer noch aus. Nadine Conti
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