BGH-Urteil gegen illegale Waffenexporte: Ein zu schwaches Zeichen

Der Waffenbauer Heckler&Koch muss wegen illegaler Exporte über 3 Millionen Euro zahlen. Ein deutliches Signal ist das Urteil des BGH dennoch nicht.

Ein Mann hält in der Firmenzentrale ein Sturmgewehr G36 von Heckler & Koch in die Höhe

Sturmgewehr G36 in der Firmenzentrale von Heckler&Koch Foto: Bernd Weissbrod/dpa

Ja, es hätte noch schlechter kommen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hätte entscheiden können, dass die beiden Ex-Beschäftigten von Heckler&Koch (H&K) freigesprochen werden und der Waffenschmiede die Zahlung des Erlöses ihres tödlichen Mexikogeschäfts erlassen wird. Das haben die Karlsruher Richter nicht getan und damit das Urteil des Stuttgarter Landgerichts bestätigt.

Ein schwacher Trost, nachdem der für den Deal zuständige H&K-Geschäftsführer schon im ersten Verfahren freigesprochen und gegen Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums erst gar nicht ernsthaft ermittelt wurde, obwohl vieles darauf hinweist, dass die Beamten in das Betrugsmanöver involviert waren. Über beides musste der BGH nicht entscheiden. So gesehen ist die Bestätigung des Urteils eine kleine Anerkennung, dass beim Export der G36-Gewehre irgendwas schiefgelaufen ist.

Dabei hätten die Richter die Chance gehabt, ein deutliches Zeichen gegen das Rüstungsexportgeschäft zu setzen. Sie haben das Gegenteil getan: Sie haben bestätigt, dass Endverbleibserklärungen nicht bindender Teil für die Vergabe einer Ausfuhrgenehmigung sind. Dabei galten diese Dokumente bislang als Garantie dafür, dass Waffen nur dorthin geliefert werden, wo sie auch landen dürfen.

Wohin die Güter tatsächlich gehen, hat die Behörden nicht interessiert. Erst nachdem mit dem Angriff auf mexikanische Studenten mit den H&K-Gewehren die mörderischen Konsequenzen der Exporte unübersehbar wurden, musste die Regierung versprechen, den Endverbleib besser zu kontrollieren. Daraus ist nichts geworden. Noch immer morden Soldaten und Kriminelle munter mit H&K-Sturmgewehren oder Sig-Sauer-Pistolen.

Nun hat die oberste richterliche Instanz dieser Politik auch noch Rückendeckung gegeben. Sie hat klargestellt, dass Endverbleibserklärungen das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden, und damit die vermeintliche Ausfuhrkontrolle ad absudum geführt. Für die Waffenexporteure ist das ein deutliches Zeichen: Macht, was ihr wollt!

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Textes war fälschlicherweise von 300 Millionen Euro Strafe die Rede. Ein Fehler der Redaktion, für den wir um Entschuldigung bitten.

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Wolf-Dieter Vogel, Jahrgang 1959, ist Print- und Radiojournalist sowie Autor. Er lebt in Oaxaca, Mexiko. Seine Schwerpunkte: Menschenrechte, Migration und Flucht, Organisierte Kriminalität, Rüstungspolitik, soziale Bewegungen. Für die taz ist er als Korrespondent für Mexiko und Mittelamerika zuständig. Er arbeitet im mexikanischen Journalist*innen-Netzwerk Periodistas de a Pie und Mitglied des Korrespondentennetzwerks Weltreporter.

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