Rechtsextremer Anschlag auf Synagoge: Halle-Prozess auf der Zielgeraden
Das Halle-Gerichtsverfahren neigt sich dem Ende zu. Am Dienstag sprach im Zeugenstand ein Experte über die Kontinuität des Antisemitismus in Deutschland.
MAGDEBURG afp/epd | Der Prozess um den Anschlag auf die Synagoge in Halle befindet sich nach vier Monaten auf der Zielgeraden. Am Mittwoch könnte die Beweisaufnahme in der Verhandlung gegen den mutmaßlichen Attentäter Stephan B. vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG) geschlossen werden, nachdem am Dienstag weitere Zeugen gehört und Anträge beraten wurden. Womöglich könnten dann am Mittwoch die Plädoyers beginnen.
Am Dienstag schilderte der Anisemitismusexperte Benjamin Steinitz noch einmal die Auswirkungen des Anschlags von Halle auf die jüdischen Gemeinden in Deutschland. Der Anschlag habe das „Gefühl von Unsicherheit und Bedrohung“ verstärkt. „Die Tat ereignete sich nicht in einem gesellschaftlichen Vakuum, sie war für die jüdische Community eine weitere Tat in einer langen Kette“, sagte Steinitz in seiner Zeugenaussage.
Antisemitismus sei ein den Alltag von Juden prägendes Problem, sagte Steinitz weiter und berichtete von unzähligen Verbrechen, die nur in wenigen Fällen auch zur Anzeige gebracht würden. Auch der Anschlag selbst habe weitere antisemitische Taten nach sich gezogen: Gedenkveranstaltungen für das Attentat seien gestört worden und das Denkmal für die ermordeten Juden Europas beschmiert worden. Das Gefühl der Unsicherheit und Bedrohung habe sich durch den Anschlag in den jüdischen Gemeinden verstärkt, berichtete Steinitz. Es habe aber auch eine enorme Welle der Solidarität für die Betroffenen gegeben.
In einer weiteren Zeugenaussage bestätigte der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf, dass es keine Hinweise auf Bewusstseinsstörungen und eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten gebe. In seinem Gutachten hatte Leygraf B. für voll schuldfähig erklärt.
Pladoyers in Sicht
Zu Beginn des Prozesstages hatte das Gericht einen Antrag der Verteidigung abgelehnt, die das Verfahren unterbrechen oder aussetzen wollte. Letzteres hätte einen kompletten Neubeginn des Prozesses erforderlich gemacht. Es ging dabei um einen möglichen weiteren Mordversuch, der dem Angeklagten angelastet werden könnte. Stephan B. hatte auf seiner Flucht mit einem Auto in Halle einen Somalier angefahren und verletzt. Aus Sicht des Gerichts handelte es sich dabei aber nicht um neue Tatsachen. Die Beweisaufnahme könnte am Mittwoch abgeschlossen werden. Dann könnte mit den Plädoyers begonnen werden.
Sollte die Beweisaufnahme am Mittwoch beendet werden, könnte die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer halten. Anschließend plädieren die mehr als 20 Vertreter der Nebenklage, bevor die Verteidigung das Wort hat. Bislang sind Fortsetzungstermine bis Dezember eingeplant.
Dem Angeklagten B. werden unter anderem zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch und Volksverhetzung sowie weitere Straftaten zur Last gelegt. Er soll am 9. Oktober vergangenen Jahres während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht haben, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten.
Als ihm dies nicht gelang, erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen, bevor er gefasst werden konnte.
Seine Taten filmte der mit mehreren Waffen und Sprengstoff ausgerüstete B. und stellte die Aufnahmen live ins Netz. B. räumte die Tatvorwürfe zum Prozessauftakt grundsätzlich ein. Der Prozess findet aus Sicherheits- und Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt.