Aufarbeitung des Falls Oury Jalloh: Den Korpsgeist vernachlässigt

Dem Landtag von Sachsen-Anhalt haben Berater einen Bericht vorgelegt. Der listet Lügen und Rechtsbrüche auf, doch die entscheidende Frage beantwortet er nicht.

Ein Holzkreuz mit dem Namen und der Todestag. und -ort von Oury Jalloh. Dahinter Protestierende unter dem Vordach des Bahnhofs Dessau

Oury Jalloh hätte gar nicht in Gewahrsam genommen werden müssen – seine Adresse hätte die Polizei leicht feststellen können (Archivbild von einer Demo anlässlich des 10. Todestags von Oury Jalloh am 7.1.2015) Foto: dpa

BERLIN taz | Es gäbe vieles, sehr vieles, was sich einem Dokument voranstellen ließe, in dem es um den qualvollen Tod eines Menschen in den Händen der Polizei geht. Die beiden Juristen Jerzy Montag und Manfred Nötzel, die im Auftrag des Landtags von Sachsen-Anhalt die Ermittlungen zum Tod des Sierra Leoners Oury Jalloh untersuchten, entschieden sich, in ihrer „Vorbemerkung“ folgendes zu schreiben:

„Er war kein besonders gesetzestreuer Mensch und hatte bereits mehrfach gegen Strafgesetze verstoßen. Er konsumierte und handelte mit illegalen Drogen und war bereits mehrfach im polizeilichen Gewahrsam und in Untersuchungshaft eingesessen. Immer wieder, auch an seinem Todestag, war Ouri Jallow erheblich alkoholisiert.“

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Es erscheint den beiden Juristen also am allerwichtigsten, daran zu erinnern, dass Jalloh, der am 7. Januar 2005 an Händen und Füßen gefesselt in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers verbrannte, ein Gesetzesbrecher war.

Acht Monate hatten Montag, lange Bundestagsabgeordneter der Grünen und Nötzel, einst Generalstaatsanwalt von München, sich mit dem Fall befasst. Ihren 303 Seiten dicken Bericht stellten sie am Freitag dem Rechtsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt vor.

Die wichtigsten Feststellungen lauten: 1. Die Polizei hat im Umgang mit Jalloh vielfach Rechtsbrüche begangen. 2. Die Justiz hat keine Fehler gemacht. 3. Ein Staatsanwalt und die Justizministerin haben das Parlament in dem Fall belogen.

Die Justiz war in dem Fall lange von einem Suizid ausgegangen. 2017 nahm die Staatsanwaltschaft Dessau jedoch Mordermittlungen auf, nachdem eine Sachverständige Hinweise darauf gefunden hatte, dass Jalloh in dem Polizeirevier angezündet worden sein muss.

Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt hatte daraufhin einen förmlichen, öffentlich tagenden Untersuchungsausschuss in dem Fall beantragt – und zwar während das Mordermittlungsverfahren noch lief. Doch das hatte die regierende Kenia-Koalition abgelehnt und stattdessen Montag und Nötzel als „Berater“ eingesetzt. Sie sollten den Rechtsausschuss des Landtags im Jalloh-Fall „unterstützen“.

Zur entscheidenden Frage, ob Jalloh sich selbst angezündet hat oder verbrannt wurde, bietet der Bericht von Montag und Nötzel, welcher der taz vorliegt, nichts Neues. Die Vielzahl von Indizien, die auf Mord hindeuten, widerlegen die beiden Autoren selbst nicht, meist bewerten sie sie nicht einmal. Vieles sei zu lange her, heute nicht mehr zu klären, nicht eindeutig bewiesen, könne von den Ermittlungsbehörden so oder so ausgelegt werden.

Ingewahrsamnahme wäre gar nicht nötig gewesen

Was den Umgang mit Jalloh vor den Brand angeht, sind die beiden Juristen entschiedener. „Das gesamte Handeln der Polizei am 7. Januar 2005 sei fehlerbehaftet und rechtswidrig gewesen“, sagte Montag am Freitag in Magdeburg. „Wären diese Fehler unterblieben, dann wäre Oury Jalloh mit allergrößter Wahrscheinlichkeit noch am Leben.“

Die beiden listen die Rechtsverstöße detailliert auf: Einer der Dessauer Polizisten hätte schon am Tag des Todes „völlig unglaubhafte“ Angaben zu angeblichen Problemen bei der Personalienfeststellung Jallohs gemacht, heißt es in ihrem Bericht. „Objektiv gab es (…) keine Unklarheiten über die Identität von Ouri Jallow.“ Die Beamten hätten „Zwangsmaßnahmen“ – sprich: körperliche Gewalt – gegen Jalloh eingesetzt, ohne ihm dies vorher anzudrohen. Sie haben ihm Blut abnehmen lassen, ohne dass ein Richter dies entschieden hätte – ebenfalls rechtswidrig. Sie haben ihn ohne richterliche Entscheidung in Gewahrsam genommen – rechtswidrig. Sie haben ihn auf dem Rücken auf einer Liege fixiert – „ein rechtswidriger und ein unzulässiger Grundrechtseingriff“. Und sie haben Jalloh nicht „fortdauernd beobachtet“ – rechtswidrig.

Insgesamt sei die Ingewahrsamnahme – während der Jalloh verbrannte – gar nicht nötig gewesen, weil die Beamten seine Adresse ganz leicht hätten feststellen können, so die beiden Juristen.

Wolle man nicht davon ausgehen, dass die Unklarheiten bei den Personalien nur vorgeschoben seien, um Jalloh „widerrechtlich in Gewahrsam zu halten, sind jedenfalls erhebliche Fehler in der Dienstausübung (…) als ursächlich für die Freiheitsentziehung erkennbar,“ schreiben sie.

Großes Rätsel Feuerzeug

Weit weniger Klarheit bietet ihr Bericht was die juristische Aufarbeitung des Todes angeht.

Eines der großen Rätsel dabei ist das Feuerzeug, dass Jalloh laut der Justiz benutzt haben soll, um sich selber anzuzünden. Es wurde erst mehrere Tage nach dem Brand in der Zelle gefunden. An seinen verschmorten Resten wurden „ausschließlich tatortfremde Fasern“ festgestellt, dazu DNA-Spuren, „die mit Sicherheit nicht von Oury Jalloh sind, sondern von einem Europäer“ stammen – darauf hatte die Nebenklage, die Familie des Toten, immer wieder hingewiesen – und daraus geschlossen, es sei ein fingiertes Beweisstück.

Dazu hatte die Staatsanwaltschaft später gesagt, es sei richtig, dass die Sachverständige „keine Übereinstimmungen“ zwischen den am Feuerzeug vorhandenen Fasern und den Textilresten aus der Gewahrsamszelle gefunden habe. Ein Beweis dafür, dass das Feuerzeug nachträglich als Beweisstück in die Zelle geschmuggelt wurde, sah sie darin aber nicht. Fasern und DNA-Spuren könnten etwa auch von Gutachtern oder Polizisten stammen, die die Feuerzeugreste später in Händen hielten. Nötzel und Montag halten diese Bewertung durch die Staatsanwälte für „zumindest vertretbar“, schreiben sie nun.

Entzug der Ermittlungen – kein Problem

Am 4. April 2017, nach 12 Jahren, gibt der Leitende Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann die Selbstentzündungshypothese auf. Er schreibt in einem Vermerk, er gehe nun davon aus, dass Jalloh bereits vor Ausbruch des Feuers „mindestens handlungsunfähig oder sogar schon tot“ war. Vermutlich sei er mit Brandbeschleuniger besprüht und angezündet worden. Dies legten mehrere Gutachter nahe, die Bittmann konsultiert hatte. Das Motiv könnte nach Auffassung Bittmanns gewesen sein, dass dem Asylbewerber zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten. Bittmann benennt zwei konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizei.

Kurz darauf wird ihm der Fall entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle abgegeben. Dies sei „in der medialen Berichterstattung sehr kritisch thematisiert worden“, so Montag und Nötzel und werde „bis heute als Eingriff dargestellt, der eine verfolgungseifrige Staatsanwaltschaft (Dessau-Roßlau) und deren Leiter ausgebootet habe und an eine andere Staatsanwaltschaft (Halle) übertragen worden sei, die das Ermittlungsverfahren ohne weiteres umstandslos eingestellt habe. Dahinter könne nur die Absicht stehen, das Verfahren unter allen Umständen zu beenden und so sei es ja dann auch gekommen.“

Doch diese Lesart sei „sachlich und rechtlich unzutreffend und damit falsch“, so die beiden Berater. Zum einen habe Bittmann selber in Halle um Unterstützung gebeten. Zum anderen sei es richtig, die Ermittlungen nicht in Dessau laufen zu lassen, wo die Staatsanwaltschaft gegen die Polizei der eigenen Stadt hätte ermitteln müssen. „Mindestens vertretbar und darüber hinaus als durchaus sachgerecht zu bewerten“, urteilen Nötzel und Montag.

In Halle aber wurde die Akte schon bald zugeklappt. Die dortige Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen nach wenigen Monaten ein. Bittmann habe die Ergebnisse der Gutachter eben anders interpretiert als sie, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle damals der taz.

Auch daran haben Nötzel und Montag nichts auszusetzen. Der zuständige Hallenser Staatsanwalt Weber habe bei seiner Bewertung „sehr stark das Magdeburger Urteil“ herangezogen. Dabei handelt es sich um das zweite Verfahren gegen zwei Polizisten des Reviers. In dem 2013 beendeten Prozess hatten Sachverständige ausgesagt, dass Jalloh den Brand selbst entzündet habe. Das sei „außerordentlich bedeutend und darf keinesfalls übersehen werden“, schreiben Nötzel und Montag. Weber habe „nachvollziehbar und völlig richtig die Lage bewertet.“

Vier Männer sitzen jeweils einzeln an einem Tisch in einer Reihe vor einer großen Fensterfront

Pressekonferenz mit den Beratern Jerzy Montag (Zw. v. l.) und Manfred Nötzel (Zw. v. r.) am Freitag in Magdeburg: Foto: dpa

Die Frage nach dem Motiv des Brandes

Vor allem während des ersten Gerichtsverfahrens in Dessau ab 2007 hatten Polizisten offensichtlich gelogen, darauf hatte vor allem der damalige Richter Manfred Steinhoff hingewiesen. Die Polizisten später, im Lichte der neuen Gutachten, erneut zu der Sache vernehmen, halten Montag und Nötzel für sinnlos: „Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, die den Schluss zulassen, dass neuerliche Vernehmungen zu neuen Erkenntnissen führen würden.“

Zu den vielfach kritisierten Mängeln bei der Spurensicherung schreiben die beiden, es lasse sich „heute nicht mehr aufklären, ob mangelhafte Tatortarbeit die Aufklärung des Falls tatsächlich verhindert hat.“ Ebenso sei unklar, ob „bessere Ermittlungsmethoden zu weitergehenden Erkenntnissen geführt hätten.“

Lange stand die Frage im Raum, warum Polizisten überhaupt einen Brand in der Zelle hätten legen sollen. 2018 legte die Initiative Gedenken an Oury Jalloh ein medizinisches Gutachten vor, dass belegte, dass Jalloh kurz vor seinem Tod schwer am Schädel verletzt wurde. „Diese Verletzungen könnten theoretisch ein Motiv gewesen sein, ihn nachträglich zu ermorden“, schreiben dazu Montag und Nötzel.

Selbst wenn man mit dem Gutachten davon ausgehe, dass Jallow sich diese Verletzungen nicht selbst beigebracht haben kann, also in Polizeigewahrsam so heftig geschlagen wurde, dass ihm solche Verletzungen beigebracht worden sind, „wäre diese gefährliche Körperverletzung etc. verjährt.“ Es gebe „heute keine Möglichkeiten, diese Verletzungen einzelnen Polizeibeamten zuzuordnen und damit auch nicht, einzelnen Beamten gegenüber den Vorwurf eines Verdeckungsmordes zu erheben.“

Das heiße allerdings nicht, dass ein neues Verfahren ausgeschlossen sei. Mord verjähre nicht, insofern sei es auch zukünftig möglich, Ermittlungen gegen konkret zu benennende Beschuldigte aufzunehmen. „Praktisch ist dies nach Überzeugung von Montag und Nötzel aber nur noch im Falle eines glaubwürdigen Geständnisses oder einer neuen glaubwürdigen Aussage eines Zeugen eines möglichen Mordes an Ouri Jallow möglich.“

Täterversionen übernommen

Insgesamt bleibt der Bericht von Montag und Nötzel uneindeutig, ihr Befund höchst unbefriedigend. Dass alle Strafverfahren eingestellt wurden, sei „nicht notwendigerweise auf Ermittlungsfehler oder einen Unwillen zur Verfolgung eines Verbrechens zurückzuführen“. Nach Auswertung der Akten sehen die „keine offenen Ermittlungsansätze. Soweit Ermittlungen nicht oder nicht sorgfältig genug durchgeführt wurden, lassen sich die Versäumnisse heute nicht mehr nachholen.“

„Dass man bei der juristischen Prüfung der Akte zum Schluss kommt, eine Einstellung ist okay, ist nicht so überraschend,“ sagt die Linken-Abgeordnete Henriette Quade. Schließlich seien die Akten von denen angelegt worden, die das Verfahren beendet hätten.

Montag und Nötzel „übernehmen die Täterversionen und vernachlässigen den Korpsgeist“ in der Polizei, schreibt die Initiative Gedenken an Oury Jalloh. „Entgegen der vorliegenden Beweislage wollen auch sie keine weiteren Ermittlungsansätze erkennen können.“ Klar erkennbare Widersprüche blieben unberücksichtigt – etwa das Gutachten zu den Schädelverletzungen. Jalloh habe kein Feuerzeug gehabt und könne das Feuer nicht selbst gelegt haben, die Rekonstruktion des Brandbildes sei erwiesenermaßen nicht ohne die Verwendung von Brandbeschleunigern zu erreichen.

Klarer sind Montag und Nötzel, was Lügen im Parlament angeht. Das von ihnen beklagte Fehlverhalten bezieht sich vor allem auf den Herbst 2017 – kurz nachdem öffentlich bekannt geworden war, dass Bittmann von Mord ausging und zwei konkrete Polizisten verdächtigte. Im Rechtsausschuss hatte der damalige Naumburger Generalstaatsanwalt Konrad jedoch auf Nachfrage gesagt, es habe keine Beschuldigten gegeben. Das sei „unzutreffend und somit objektiv falsch“ gewesen, so Nötzel und Montag. Auch Konrads Behauptung, es gebe gegen die beiden Polizisten „keinen näheren Tatverdacht als gegen jeden anderen auch“, nennen sie „unzutreffend und somit objektiv falsch“, ebenso wie mindestens zwei weitere Aussagen Konrads im Parlament.

Auch die Justizministerin Ministerin Keding habe im September 2017 den Landtag „bewusst unvollständig und damit nicht wahrheitsgemäß informiert“, so Montag und Nötzel. „Hierdurch wurde den Abgeordneten ein falsches Bild über den Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Zeitpunkt der Information des Landtags vermittelt.“

„Der Generalstaatsanwalt hat im Ausschuss mehrfach gelogen, die Ministerin hat wissentlich Unwahrheit gesagt, mehrfach. Die Justizministerin Keding muss zurücktreten,“ sagt die Linken-Abgeordnete Henriette Quade.

Keineswegs ein Schlussstrich

Ist der Bericht der beiden nun der Schlussstrich unter der Aufarbeitung des Falls? Keineswegs.

Denn nun soll es doch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geben. Den hatte die Linke im Landtag schon 2018 beantragt. Nötig war dafür das Votum eines Viertels der 87 Abgeordneten – also 22. Die Linken haben derzeit 16 Abgeordnete, wenigstens die 5 Grünen und einer der elf SPDler hätten zustimmen müssen. Doch beide sind Teil der Regierungskoalition – und hatten sich dagegen entschieden, wohl aus Rücksicht auf den Koalitionspartner CDU, der strikt gegen einen solchen Ausschuss war.

Ein Ausschuss hätte der Reihe nach alle Zeugen vorladen und somit die Widersprüche der zurückliegenden Gerichtsverfahren für die Öffentlichkeit noch einmal nachvollziehbar machen können. Die Naumburger Staatsanwaltschaft hätte während der laufenden Arbeit eines solchen Ausschusses das Verfahren kaum einstellen können.

Die Kenia-Koalition aber setzte Montag und Nötzel als Berater ein. Die bekamen ausdrücklich auch das Recht, mit allen Beteiligten vertrauliche Gespräche zu führen. Sie wollten mit sieben JustizbeamtInnen sprechen, darunter wohl mindestens drei StaatsanwältInnen. Im Juli 2020 aber lehnte das Justizministerium in Magdeburg die unbeaufsichtigte, vertrauliche Befragung der StaatsanwältInnen durch Montag und Nötzel als „verfassungswidrig“ ab. Zulässig sei sie nur innerhalb von Sitzungen des Rechtsausschusses.

Der SPD-Fraktionssprecher Martin Krems-Möbbeck nannte dies damals „äußerst irritierend“. Das Fragerecht für Montag und Nötzel sei der „klare politische Wille“ des Landtags. Die Arbeit der beiden mache „gar keinen Sinn“ wenn sie nicht die Möglichkeit haben, diese Gespräche zu führen.

„Wir waren geschockt, als wir gehört haben, dass sich die Justizbediensteten nicht äußern werden“, sagt Krems-Möbbeck jetzt. Das sei ein „erhebliches Manko“ und daran sei zu sehen, dass die Arbeit der Berater „nicht ausreicht“. Schon vor der Sommerpause hatte die SPD deshalb beschlossen, in der nächsten Legislaturperiode auf jeden Fall einem Untersuchungsausschuss zuzustimmen, egal welche Koalition sich dann gebildet hat.

Für diese Legislaturperiode ist es dafür zu spät. In Sachsen-Anhalt wird im Juni 2021 gewählt, das Parlament tritt aber schon ab März kaum mehr zusammen. Der Ausschuss dürfte also in etwa einem Jahr seine Arbeit aufnehmen. Die Linken-Abgeordnete Henriette Quade setzt darauf, dass auch die Grünen einem solchen Ausschuss zustimmen. Der dürfe sich nicht auf die Weigerung der Justizbeamten beschränken. „Da müsste alles rein,“ sagt sie.

Möglicherweise wird die Arbeit des Ausschusses doch noch ein Gerichtsverfahren flankieren. Denn Mamadou Saliou Diallo, der Bruder des Toten, hat einen Antrag auf Klageerzwingung eingereicht. Dieser wurde zwar im Oktober 2019 vom OLG Naumburg als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. Diallo hat dagegen aber Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

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