Blockaden im Fall Oury Jalloh: „Immer neue Tiefpunkte“

Sachsen-Anhalt hatte Gutachter beauftragt, Ermittlungsfehler im Fall Oury Jalloh aufzuarbeiten. Doch die Verantwortlichen reden nicht.

Ein Transparent, auf dem neben einem Potrait "Das war Mord" steht.

Proteste vor dem Landgericht Magdeburg beim Prozess gegen einen der verantwortlichen Polizisten 2012 Foto: Christian Schroedter/imago

BERLIN taz | 2017 kommt der leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann nach zwölf Jahren Ermittlungen zu dem Schluss, dass der Sierra Leoner Oury Jalloh 2005 in einer Gewahrsamzelle von Dessauer Polizeibeamten angezündet worden sei. Kurz darauf wird ihm der Fall entzogen und an Heike Geyer von der Staatsanwaltschaft Halle übergeben. Sie sieht die Dinge „anders“, sagt sie, und macht einen Schlussstrich unter die Ermittlungen. Wie war das möglich?

Dazu hätten zwei externe Sachverständige im Auftrag des Parlaments von Sachsen-Anhalt mehr herausfinden müssen. Doch daraus wird nun ebenfalls nichts. Denn die insgesamt sieben Justizbeamten, die in dem Fall von den externen Gutachtern befragt werden sollten, weigern sich: Sie wollen nicht reden.

Kurz zuvor hatte der Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt die schon vor zwei Jahren vereinbarte externe Untersuchung als „eklatanten Eingriff in die grundgesetzlich geschützte richterliche Unabhängigkeit“ bezeichnet.

Sie sind nicht die einzigen, die die Arbeit der externen Sachverständigen zu verhindern versuchten. Das Justizministerium in Magdeburg hatte in der vergangenen Woche eine unbeaufsichtigte, vertrauliche Befragung der StaatsanwältInnen durch die Gutachter als verfassungswidrig abgelehnt. Zulässig sei sie nur innerhalb von Sitzungen des Rechtsausschusses.

Rückendeckung für Justizministerin aus der CDU

Linke, SPD und Grüne warfen dem Justizministerium daraufhin vor, die Aufklärung des Falles zu behindern. Am Mittwoch hatten die Obleute des Rechtsausschusses dann vereinbart, die Befragung nicht unter vier Augen, sondern im Rechtsausschuss durchzuführen. Da wollen die sieben Richter und Staatsanwälte, von denen inzwischen fünf im Ruhestand sind, aber auch nicht mitmachen.

„Wir prüfen derzeit Wege, inwieweit auch pensionierte Beamte verpflichtet werden können, an einer Sitzung des Rechtsausschusses teilzunehmen“, sagte ein Sprecher des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur.

Justizministerin Keding war in Folge der Ablehnung Anfang der Woche in die Kritik geraten, auch von den Koalitionspartnern SPD und Grüne. Keding hatte daraufhin versichert, sich für die Aufklärung einzusetzen.

Linken-Abgeordnete Henriette Quade

„Es ist ein absolut unwürdiger Umgang, der immer neue Tiefpunkte erreicht“

Unterstützung bekamen die Richter und Staatsanwälte hingegen aus der CDU-Fraktion. Ihr Mitglied Jens Kolze griff einen der externen Gutachter, den früheren Rechtsexperten der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, an. „Wir werden uns nicht daran beteiligen, Richter und Staatsanwälte aus Sachsen-Anhalt durch Befragungen im Ausschuss in eine Situation zu bringen, in der sie sich in ihrer richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt sehen“, sagte Kolze.

Für die Linke im Landtag von Magdeburg ist dies ein Zeichen der „institutionellen und individuellen Verweigerungshaltung der Justiz“, und des „mangelnden Aufklärungswillens gepaart mit fadenscheinigen Ausreden und Vorwänden“, die den Umgang mit dem Fall Oury Jalloh seit 15 Jahren kennzeichnet.

„Es ist ein absolut unwürdiger Umgang, der immer neue Tiefpunkte erreicht“, sagte die Linken-Abgeordnete Henriette Quade. Insbesondere die SPD und die Grünen müssten sich fragen und fragen lassen, ob sie dies so hinnehmen wollen. „Wer zwar empört ist, aber nichts ändert, trägt Mitverantwortung dafür, dass Aufklärung und Aufarbeitung nach wie vor ausbleiben“, so Quade.

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